Krankenhaushygiene im Spiegel der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes
Von Prof. Dr. Claus Bartels, Dr. Behzad Razavi und André Horst
Trotz enormer Fortschritte in der Epidemiologie von übertragbaren Krankheiten stellen Infektionen nach wie vor für Patienten und Behandler eine der gefürchtetesten medizinischen Komplikationslagen dar, die im Zuge eines Klinikaufenthaltes erworben werden. Krankenhausinfektionen führen zu höherer Morbidität, längerer Liegedauer und Kosten, und letztlich auch zu Todesfällen. Die wirksame Verhinderung der Übertragung von Krankheitserregern ist somit aus unterschiedlichen Perspektiven das oberste Gebot der Krankenhaushygiene.
Die Hygienestandards in medizinischen Einrichtungen variieren stark. Sie sind abhängig von der jeweiligen regionalen, ökonomischen Situation der Einrichtung, den verfügbaren Ressourcen und der Expertise der beauftragten Hygienefachkräfte. Nach Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) und einer Hochrechnung in der Gesundheitsberichterstattung des Bundes erwerben pro Jahr bis zu 800 000 Menschen in Deutschland eine Infektion im Krankenhaus. Bis zu 40 000 Menschen versterben an den Folgen ihrer Infektion. Dieses Ausmaß verdeutlicht, dass die flächendeckende Umsetzung der nationalen und internationalen Hygiene-Empfehlungen sich als schwierig erwiesen hat. Expertenmeinungen zufolge können mindestens ein Drittel der Krankenhausinfektionen vermieden werden.
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