Begutachtung von Pflegefehlern: (K)eine Aufgabe der Ärzte?
Ursula Laag
Aufgrund komplexer werdender Versorgungsprozesse und einer steigenden Aufmerksamkeit in der Bevölkerung auf die Versorgungs- und Behandlungsqualität ist in den kommenden Jahren ein Anstieg der gerichtlichen Auseinandersetzungen wegen behaupteter Pflegefehler zu erwarten. Insbesondere im Hinblick auf die zunehmenden pflegerischen Versorgungsprozesse ist es daher an der Zeit, sich aus pflegewissenschaftlicher Perspektive diesem Thema anzunehmen.
Von welcher Anzahl gerichtlich verhandelter Pflegefehler ist eigentlich im Jahr auszugehen? Welche Art von Pflegefehlern werden zum Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen? Welche Rolle kommt der Pflege und Pflegewissenschaft bisher in Pflegehaftungsprozessen zu? Wer beurteilt, ob die in Frage stehenden Pflegeleistungen fehlerhaft waren?
Zur Beantwortung dieser Fragen findet sich bisher noch keine nennenswerte Literatur. Es fehlt eine solide Datenbasis zur strukturierten Erfassung der Haftpflichtprozesse mit dem Klagevorwurf des Pflegefehlers. Im Rahmen einer Masterarbeit an der Philosophisch-Theologischen Hochschule (PTH) Vallendar wurden nun erstmalig systematisch Fragen zu Anzahl und Gegenständen von gerichtlich verhandelten Pflegefehlern sowie zu Fragen der Gutachtenerstellung aufgearbeitet.
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