Seit 2004 gibt es bei der AOK ein eigen­stän­di­ges Referat, die AOK PLUS, mit sechs Mitar­bei­tern, die darauf spezia­li­siert sind Fehlver­hal­ten im Gesund­heits­we­sen in Sachsen und Thürin­gen zu bekämp­fen. Aus dem Bericht für die Jahre 2014/15 ging nun hervor, dass das Referat 832 Hinweise erhal­ten und bearbei­tet hat, davon 485 in Sachsen und 347 in Thürin­gen. Die Hinweise sind der AOK PLUS aus verschie­de­nen Quellen zugetra­gen worden, zum einen aus den eigenen Fachab­tei­lun­gen (468), zum anderen aber auch von Exter­nen (186), wie Versi­cherte, Angehö­rige oder Ermitt­lungs­be­hör­den. Auch anonyme Meldun­gen von insge­samt 51 Perso­nen gingen bei dem Referat ein.

Nicht erbrachte Leistun­gen wurden abgerech­net

Die meisten Hinweise gab es in Fällen, in denen nicht erbrachte Leistun­gen abgerech­net wurden (384). So haben beispiels­weise Ärzte Verord­nun­gen an Versi­cherte ausge­stellt, welche direkt an die betei­ligte Physio­the­ra­pie­pra­xis weiter­ge­lei­tet und dann mit der AOK PLUS abgerech­net wurden, obwohl tatsäch­lich keine Leistung erbracht worden ist. In 164 Fällen lag der Verdacht vor, dass Sozial­leis­tun­gen erschli­chen worden sind, wie etwa durch das Abschlie­ßen von Schein­ar­beits­ver­trä­gen, um von der priva­ten in die gesetz­li­che Kranken­kasse wechseln zu können. Ebenfalls häufig sind pflege­ri­sche Leistun­gen von Mitar­bei­tern erfolgt, die für diese Aufga­ben eigent­lich keine Quali­fi­zie­rung haben – abgerech­net wurde jedoch so, als hätte eine Pflege­kraft die Leistung erbracht. Auch die Rechts­de­pe­sche hatte in der Vergan­gen­heit im Recht­spre­chung­s­ti­cker über einen Abrech­nungs­be­trug einer Betrei­be­rin eines ambulan­ten Pflege­diens­tes berich­tet.

Beträge in Millio­nen­höhe

Insge­samt konnten durch die Überprü­fun­gen der AOK PLUS 2.110.078,86 Euro zurück­ge­holt werden. In 256 Fällen hat sich heraus­ge­stellt, dass es sich nicht um Fehlver­hal­ten handelt oder es konnte nicht nachge­wie­sen werden. Das Fazit der Auswer­tung: In Sachsen und Thürin­gen kommt es in allen Leistungs­be­rei­chen zum Missbrauch der Kassen­gel­der, dennoch steckt nicht hinter jedem Verdacht tatsäch­lich ein Betrug, der zur straf­recht­li­chen Verfol­gung führt.

Quelle: AOK