Anträge der Fraktio­nen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen fanden im Ausschuss keine Mehrheit. Die Linke hatte in ihrem Antrag verlangt, die elektro­ni­sche Gesund­heits­karte (eGK) zu stoppen und statt­des­sen „patien­ten­ori­en­tierte Alter­na­ti­ven“ zu entwi­ckeln. Die Grünen wollten mit ihrem Antrag u.a. eine Ausdeh­nung der Telema­tik­in­fra­struk­tur auf andere Gesund­heits­be­rufe wie etwa die Pflege sowie ein Prüfsie­gel für die rund 400.000 Gesund­heits-Apps errei­chen.

Dem Gesetz­ent­wurf zufolge sollen die Akteure im Gesund­heits­we­sen künftig besser mitein­an­der vernetzt werden und Patien­ten­da­ten schnell abruf­bar sein. Damit sollen auch in Notfäl­len sichere und effek­tive Thera­pien möglich werden. Der Gesetz­ent­wurf enthält Vorga­ben, Fristen, Anreize für Ärzte und Sanktio­nen, um das Projekt möglichst zügig umset­zen zu können.

Die elektro­ni­sche Prüfung und Aktua­li­sie­rung von Versi­cher­ten­stamm­da­ten soll nach einer Erpro­bungs­phase ab dem 1. Juli 2016 inner­halb von zwei Jahren flächen­de­ckend einge­führt werden. Damit soll die Voraus­set­zung für die elektro­ni­sche Patien­ten­akte geschaf­fen werden. Ab 2018 sollen die Notfall­da­ten eines Patien­ten auf Wunsch auf der eGK gespei­chert werden können.

Um Thera­pien für Patien­ten siche­rer zu machen und unerwünschte Neben­wir­kun­gen von Arznei­mit­teln zu verhin­dern, sollen Medika­ti­ons­pläne erstellt werden. Sie enthal­ten alle Infor­ma­tio­nen über die von einem Patien­ten einge­nom­me­nen Arznei­mit­tel. Versi­cherte, denen mindes­tens drei Medika­mente gleich­zei­tig verord­net werden, sollen künftig einen Anspruch darauf haben. Mittel­fris­tig soll der Medika­ti­ons­plan über die eGK abruf­bar sein. Ebenfalls digita­li­siert werden soll die Kommu­ni­ka­tion zwischen Ärzten sowie zwischen Medizi­nern und Kranken­häu­sern.

Sachver­stän­dige hatten in einer Anhörung zu dem Gesetz­ent­wurf deutlich gemacht, dass die digitale Vernet­zung des Gesund­heits­we­sens sinnvoll ist und in ihren Stellung­nah­men die „Dynamik“ gelobt, die aufgrund der Fristen und Sanktio­nen von dem Gesetz­ent­wurf ausgehe. Die Einfüh­rung der eGK dauert seit 10 Jahren an und hat bislang rund ein Milli­arde Euro gekos­tet. Die Exper­ten hatten in der Anhörung auch betont, dass es bei dem Projekt zentral auf die Einbin­dung der Versi­cher­ten ankomme, die selbst entschei­den müssten, wem sie welche Gesund­heits­da­ten anver­trauen.