Nach Ansicht der Dekan­ekon­fe­renz biete die Einrich­tung einer Körper­schaft des öffent­li­chen Rechts (KdöR), die auf freiwil­li­ger Mitglied­schaft basie­ren soll – so das Vorha­ben des Minis­te­ri­ums – keine ausrei­chende Grund­lage, um den Berufs­stand der Pflege angemes­sen zu vertre­ten und um zielge­rich­tete Quali­täts­ver­bes­se­run­gen in Angriff zu nehmen, von der die bayeri­schen Pflege­ein­rich­tun­gen auch tatsäch­lich profi­tie­ren.

Trotz ihrer voran­ge­gan­ge­nen öffent­li­chen Stellung­nahme ergaben sich bislang keine konzep­tio­nel­len Modifi­zie­run­gen: „Es stimmt uns sehr nachdenk­lich, dass wir als Exper­ten und berufene Pflege­wis­sen­schaft­ler an den bayeri­schen Hochschu­len in unserer deutli­chen Positio­nie­run­gen überhört werden“, betont Prof. Dr. Michael Bossle von der Techni­schen Hochschule Deggen­dorf (THD). Die Dekan­ekon­fe­renz weist darauf hin, dass der minis­te­ri­elle Vorschlag in seiner jetzi­gen Form von vornher­ein Privi­le­gien schafft: Für die geplante KdöR ist bisher allein der Träger­seite eine Mitglied­schaft im Bereit vorab fest zugesi­chert. „Die fehlende Klärung und Zuwei­sung von Funktio­nen dieses Beirats lässt weitere Befürch­tun­gen zu“, so Bossle.

„Hochpro­ble­ma­tisch ist außer­dem die fehlende Gesamt­erfas­sung der Pflege­fach­kräfte in der KdöR“, erklärt Prof. Dr. Constanze Giese von der Katho­li­schen Stiftungs­fach­hoch­schule München (KSFH). „Wenn das Konstrukt der sogenann­ten Inter­es­sen­ver­tre­tung der Pflege­kräfte in Bayern wie vom Minis­te­rium geplant verab­schie­det wird, werden sich die Inter­es­sen der beruf­lich Pflegen­den weiter­hin nicht legiti­miert vertre­ten lassen. Die Pflegen­den üben einen einzig­ar­ti­gen Beruf aus und sind auf bessere Arbeits­kon­di­tio­nen angewie­sen, um ihre Verant­wor­tung für die pflege­be­dürf­tige Bevöl­ke­rung entspre­chend wahrneh­men zu können“, sagt Prof. Dr. Constanze Giese von der KSFH. „Aktuell liegt der Verdacht nahe, dass ledig­lich die Inter­es­sen der Träger- bzw. Arbeit­ge­ber­seite entschei­dend sind. Damit wird Gesund­heits- und Pflege­po­li­tik zur Wirtschafts­po­li­tik. Wohin uns das gebracht hat, sehen wir am maladen Zustand der Pflege­si­tua­tion in vielen unserer Alten­hil­fe­ein­rich­tun­gen und Kranken­häu­ser“, ergänzt Prof. Dr. Michael Bossle.