Das seit 2013 laufende Hygie­ne­son­der­pro­gramm soll die Beschäf­ti­gung von quali­fi­zier­tem Hygie­ne­fach­per­so­nal fördern. Bis zum Ende des Programms in 2023 sollen insge­samt 460 Millio­nen von den Kranken­kas­sen zur Verfü­gung gestellt werden. Mit diesem Geld sollen Kranken­häu­ser quali­fi­zier­tes Hygie­ne­per­so­nal einstel­len, aber auch die Fort- und Weiter­bil­dung von Pflege­kräf­ten und Ärzten in diesem Bereich sowie externe Beratun­gen bezah­len. Anspruch auf Förder­gel­der aus dem Hygie­ne­son­der­pro­gramm haben nur jene Kranken­häu­ser, die die verbind­li­chen perso­nel­len und organi­sa­to­ri­schen Voraus­set­zun­gen zur Verhin­de­rung nosoko­mia­ler Infek­tio­nen bisher noch nicht erfül­len.

Drei Viertel der Kranken­häu­ser sind anspruchs­be­rech­tigt

Von den rund 2.000 Kranken­häu­sern in Deutsch­land sind 1.522 anspruchs­be­rech­tigt. Bisher haben 1.275 von ihnen Förder­gel­der bei den Kranken­kas­sen abgeru­fen. Insge­samt sind seither 225 Millio­nen Euro in die Kranken­häu­ser geflos­sen. Rund 154 Millio­nen Euro davon haben die Klini­ken für die Einstel­lung neuer Hygie­ne­kräfte, für die interne Beset­zung und für die Aufsto­ckung von Teilzeit­stel­len erhal­ten. Damit entfal­len etwa zwei Drittel der bishe­ri­gen Geldbe­träge auf Verein­ba­run­gen zur Beschäf­ti­gung von Hygie­ne­fach­kräf­ten, Kranken­haus­hy­gie­ni­kern und hygie­ne­be­auf­trag­ten Ärzten. In die Fort- und Weiter­bil­dungs­maß­nah­men für Pflege­kräfte und Ärzte sind rund 33 Millio­nen Euro geflos­sen. Weitere rund 14 Millio­nen Euro haben die Klini­ken für die Beratung durch externe Kranken­haus­hy­gie­ni­ker und Fachärzte mit einer Spezia­li­sie­rung im Bereich Infek­tio­lo­gie verwen­det. Beträge in Höhe von etwa 24 Millio­nen Euro können bisher noch keiner konkre­ten Maßnahme zugeord­net werden.

Ob die Förder­gel­der tatsäch­lich richtig verwen­det und zum Beispiel neue Hygie­ne­per­so­nal­stel­len entstan­den sind, kann erst nachträg­lich durch die jewei­lige Jahres­ab­schluss­prü­fung der Klini­ken festge­stellt werden. Nur auf diesem Wege kann die sachge­rechte Mittel­ver­wen­dung zuver­läs­sig belegt werden. Für den aktuel­len Bericht sind Daten aus den Jahres­ab­schluss­prü­fun­gen der Jahre 2013, 2014 und 2015 ausge­wer­tet worden. Bislang liegen für etwa 41 Prozent der in diesen drei Jahren verein­bar­ten Förder­gel­der Bestä­ti­gun­gen vor. Außer­dem haben die Kranken­häu­ser etwa die Hälfte der verein­bar­ten Stellen auch nachweis­lich mit Hygie­ne­fach­per­so­nal besetzt. Weitere Bestä­ti­gun­gen stehen noch aus.

Verbrei­tung nosoko­mia­ler Infek­tio­nen und resis­ten­ter Erreger vermei­den

Grund­le­gend für das Hygie­ne­pro­gramm ist das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz, in dem Regelun­gen zur Siche­rung der Hygie­ne­qua­li­tät in den Einrich­tun­gen des Gesund­heits­we­sens festge­hal­ten sind. So muss ein Kranken­haus sicher­stel­len, dass die nach dem Stand der medizi­ni­schen Wissen­schaft erfor­der­li­chen Maßnah­men getrof­fen werden, um das Auftre­ten und die Weiter­ver­brei­tung nosoko­mia­ler Infek­tio­nen und resis­ten­ter Krank­heits­er­re­ger zu vermei­den. Eine Mindest­aus­stat­tung mit Hygie­ne­fach­per­so­nal ist zu gewähr­leis­ten. Verbind­lich für die Kranken­häu­ser sind dabei die Empfeh­lun­gen der Kommis­sion für Kranken­haus­hy­giene und Infek­ti­ons­prä­ven­tion (KRINKO) zu den perso­nel­len und organi­sa­to­ri­schen Voraus­set­zun­gen zur Verhin­de­rung nosoko­mia­ler Infek­tio­nen.

Quelle: GKV