Nachdem am vergan­ge­nen Mittwoch die Exper­ten­an­hö­rung im Bundes­tag zum Thema Perso­nal­un­ter­gren­zen in der Pflege statt­ge­fun­den hat, äußerte sich auch der Deutsche Berufs­ver­band für Pflege­be­rufe (DBfK) zu dem Sachver­halt. Dabei weist der DBfK auf konkrete Aspekte hin, die dringend geregelt und beach­tet werden müssen, wenn das Ziel einer besse­ren Pflege und der Arbeits­ent­las­tung für Pflegende erreicht werden soll.

Das Wohl der Patien­ten und der Pflegen­den darf nicht mehr missach­tet werden

„Der Einstieg in eine verbind­li­che Pflege­per­so­nal­be­mes­sung für die Kranken­häu­ser ist damit gegeben und nach unserer Einschät­zung unumkehr­bar, auch wenn viele Kriti­ker das nicht wahrha­ben wollen“, erklärt DBfK-Spreche­rin Johanna Knüppel. „Anders ist der Abwärts­trend von Kranken­haus­pflege seit Einfüh­rung der DRG’s auch nicht mehr zu stoppen. Die Klinik­lei­tun­gen haben viel zu lange falsche Priori­tä­ten gesetzt und das Wohl ihrer Patien­ten, aber auch ihrer Beschäf­tig­ten sträf­lich missach­tet. Jetzt muss ein Umden­ken einset­zen – selbst da, wo bisher noch die Einsicht fehlt! Und um Schlupf­lö­cher und Fehlan­reize zu verhin­dern – schon jetzt sind Einrich­tun­gen auf der phanta­sie­vol­len Suche danach, wie die zu erwar­ten­den Regelun­gen umgan­gen werden können – sind die Vorga­ben so konkret wie nur möglich zu formu­lie­ren und jeweils zeitnahe Überprü­fun­gen und Nachweis­pflich­ten vorzu­se­hen. Der Aufwand dafür ist den Kranken­häu­sern durch­aus zuzumu­ten“, so die DBfK-Exper­tin weiter.

So werden unter anderem diese Punkte aufge­zählt, die laut DBfK zu beach­ten sind, wenn die Perso­nal­si­tua­tion und Quali­tät des Pflege­be­rufs wirklich verbes­sert werden soll: (Weitere Aspekte sind auf den Seiten des DBfK zu finden)

  • Die profes­sio­nell Pflegen­den müssen als die eigent­li­chen Exper­ten konse­quent einbe­zo­gen werden, auch in Entschei­dun­gen.
  • Die Beschrän­kung auf „pflege­sen­si­tive Berei­che“ darf nur als erster Schritt gelten, dem eine Ausdeh­nung auf alle Pflege­be­rei­che eines Kranken­hau­ses folgen muss. Wo Kranke versorgt werden müssen, sind Berei­che immer „pflege­sen­si­tiv“.
  • Perso­nal­un­ter­gren­zen sind das absolute Minimum und dürfen nicht zur Norm werden. Wer eine gute Pflege will, muss in der Pflege­per­so­nal­be­mes­sung oberhalb der Unter­gren­zen agieren.
  • Es sind in Deutsch­land bisher keine echten Quali­täts­in­di­ka­to­ren etabliert, die gute oder schlechte Pflege abbil­den. Das ist zu entwi­ckeln und in die Quali­täts­be­richt­erstat­tung der Kranken­häu­ser einzu­fü­gen.
  • Es ist sicher­zu­stel­len, dass die Einhal­tung der Perso­nal­un­ter­gren­zen in definier­ten Berei­chen nicht durch „Ausblu­ten“ anderer Berei­che erkauft wird. Sonst wäre das Ziel des Geset­zes verfehlt und die Gefähr­dung der Patien­ten keines­wegs gebes­sert.
  • Es sind klare Vorga­ben zu treffen über die Quali­fi­ka­tion des vorzu­hal­ten­den Pflege­per­so­nals, nämlich dreijäh­rig ausge­bil­dete Pflege­fach­per­so­nen.
  • Verstöße gegen die Pflege­per­so­nal­un­ter­gren­zen sind zeitnah und empfind­lich zu sanktio­nie­ren, ein „Durch­mo­geln“ ist inakzep­ta­bel und darf nicht hinge­nom­men werden.
  • Das Argument der Kranken­häu­ser, es gäbe keine quali­fi­zier­ten Bewer­be­rIn­nen auf dem Arbeits­markt, kann nur vorläu­fig und sehr einge­schränkt gelten. Die Kranken­häu­ser haben durch ihre Perso­nal­po­li­tik der vergan­ge­nen Jahre maßgeb­lich dazu beigetra­gen, dass Pflege­fach­per­so­nen nach Ende der Ausbil­dung nicht in den Beruf einmün­den, berufs- und belas­tungs­be­dingt erkran­ken oder in die Teilzeit bzw. aus dem Beruf flüch­ten. Die Klini­ken werden sich anstren­gen müssen, um als Arbeit­ge­ber Vertrauen, Loyali­tät und Glaub­wür­dig­keit wieder zu gewin­nen.

Quelle: DBfK