Diskussionsbedarf: Die Versorgungssituation von desorientierten Patienten.
Diskus­si­ons­be­darf: Die Versor­gungs­si­tua­tion von desori­en­tier­ten Patien­ten.

Rolf Höfert, Geschäfts­füh­rer des DPV, sparte zum Kongress­auf­takt nicht mit Kritik: Da die Pflege­ver­si­che­rung Leistun­gen für die Pflege und Betreu­ung Demen­ter im Wesent­li­chen ausblende, stünden Millio­nen Pflege­be­dürf­tige und Angehö­rige „im sozial­po­li­ti­schen Regen“ und Leistungs­er­brin­ger in Medizin und Pflege im „Spannungs­feld zwischen notwen­di­gen und reali­sier­ba­ren Konzep­ten zur Pflege Demen­ter“.

Das Pflege­leis­tungs­er­gän­zungs­ge­setz sieht für die Betreu­ung dieser Menschen nur 1,70 Euro pro Pflege­tag vor. Zu wenig für eine Krank­heit, die von hohem Betreu­ungs- und Pflege­auf­wand gekenn­zeich­net ist, beton­ten Prof. Dr. med. Jan Schulze, Präsi­dent der Landes­ärz­te­kam­mer Sachsen, und Prof. Dr. med. Hermann-Josef Gertz von der Klinik für Psych­ia­trie der Univer­si­tät Leipzig. In Deutsch­land würden rund eine Million Menschen an einer demen­zi­el­len Erkran­kung leiden. „Die durch­schnitt­li­che Krank­heits­dauer liegt zwischen 4,7 und 8,1 Jahren“, so Schulze. Ein zentra­ler Bestand­teil bei der Thera­pie der Alzhei­mer-Demenz seien die sogenann­ten Antide­men­tiva. „Eine Reihe von Studien konnte nachwei­sen, dass diese Medika­mente geeig­net sind, die Symptome der Krank­heit zu verbes­sern. Sie verzö­gern den Krank­heits­ver­lauf der Alzhei­mer-Krank­heit um etwa ein Jahr.“ Ein weite­rer Vorteil der konse­quen­ten medika­men­tö­sen Thera­pie sei auch darin zu sehen, dass sich die Zahl der Heimeinwei­sun­gen reduzie­ren ließe.

Über die recht­li­chen Aspekte im Umgang mit desori­en­tier­ten Menschen infor­mierte Prof. Dr. Volker Großkopf. „Insbe­son­dere die Inanspruch­nahme im Zusam­men­hang mit Stürzen ist zuletzt signi­fi­kant angestie­gen. Für die Pflege­ein­rich­tung ist es daher wichtig, eine optimierte Sturz­pro­phy­laxe anzuwen­den.“ Im Exper­ten­stan­dard zur Sturz­pro­phy­laxe werde das Bettgit­ter als ungeeig­nete Maßnahme einge­stuft. „Dies steht im Wider­spruch zur ständi­gen Recht­spre­chung“, erklärte Großkopf. Es sei zu hoffen, dass sich die Gerichte dem Exper­ten­stan­dard anschlie­ßen und so verhin­dern, dass in Alten­hei­men „die überwie­gende Zahl der Bewoh­ner in einge­git­ter­ten Betten liegt“.

Die über 1000 Kongress­teil­neh­mer nutzten die beglei­ten­den Workshops, um zusätz­li­che Kennt­nisse in der Betreu­ung von Demenz­er­krank­ten und deren Angehö­ri­gen zu erwer­ben.