Am Mittwoch hat sich die Kassen­ärzt­li­che Bundes­ver­ei­ni­gung (KBV) zu der Proble­ma­tik überfüll­ter Notfall­am­bu­lan­zen geäußert und Lösungs­vor­schläge abgege­ben. Anlass waren wissen­schaft­li­che Erkennt­nisse des Insti­tuts für angewandte Quali­täts­för­de­rung und Forschung im Gesund­heits­we­sen (aQua), die im Auftrag des Zentral­in­sti­tuts für die Kassen­ärzt­li­che Versor­gung (Zi) gesam­melt worden sind. Das Gutach­ten des aQua-Insti­tuts enthält zudem ein Konzept, das dafür sorgen soll, dass Patien­ten geziel­ter in die richtige Versor­gungs­form gelenkt werden.

Dr. Andreas Gassen, Vorstands­vor­sit­zen­der der KBV, erklärte dazu in Berlin: „30 Prozent aller Patien­ten, die bei akuten Proble­men direkt ins Kranken­haus gehen, könnte in der ambulan­ten Versor­gung besser gehol­fen werden. Unnötige statio­näre Behand­lun­gen kosten das Gesund­heits­sys­tem jedes Jahr mehrere hundert Millio­nen Euro, die anderswo sinnvoll ausge­ge­ben werden können. Wir wollen dieses Problem lösen und Patien­ten helfen, die richtige Versor­gung zum richti­gen Zeitpunkt zu finden“.

Konkret wird in dem Gutach­ten ein Erstein­schät­zungs­ver­fah­ren vorge­schla­gen, bei dem schon beim Empfang der Patien­ten in der Notfall­am­bu­lanz durch quali­fi­zierte Fachkräfte entschie­den wird, ob der Patient in die ambulante Versor­gung gelei­tet werden soll. Dazu soll ein Empfangs­tre­sen einge­rich­tet werden, an dem Fachkräfte beider Versor­gungs­ein­rich­tun­gen vertre­ten sind.

„Diese Erstein­schät­zung ermög­licht eine bessere Koordi­nie­rung der Behand­lung und kürzere Warte­zei­ten für Patien­ten“, so Gassen. Die Weiter­ent­wick­lung dieses Vorschlags müsse aber noch voran­ge­trie­ben und evalu­iert werden. Der KBV-Chef zeigte sich offen, mit den Kranken­häu­sern und Rettungs­leit­stel­len zu koope­rie­ren.

Der stell­ver­tre­tende Vorstand­vor­sit­zende, Dr. Stephan Hofmeis­ter, fügte zudem hinzu, dass ohnehin eine bessere Koope­ra­tion zwischen Kranken­haus und Rettungs­dienst herrschen müsse. „Wo immer möglich, sollte der Versi­cherte bereits am Telefon eine Erstbe­ra­tung bekom­men. Wir brauchen aller­dings eine gesetz­li­che Grund­lage dafür, dass wir den Bereit­schafts­dienst rund um die Uhr anbie­ten können“, erklärt Hofmeis­ter.

Die DKG hält die Einschät­zung der KBV für falsch

Haupt­ge­schäfts­füh­rer Georg Baum der Deutschen Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG) begrüßte zwar die grund­sätz­li­che Bereit­schaft, dass sich die KBV ihren „Unzuläng­lich­kei­ten bei der Notfall­ver­sor­gung“ öffnet, hält gewisse Ansätze der KBV aller­dings für falsch. Es sei nicht richtig, dass Patien­ten in ein Kranken­haus gehen würden, obwohl ihnen eigent­lich ein Arzt im Bereit­schafts­dienst besser helfen würde.

„Richtig ist vielmehr, dass die Patien­ten in die Klini­ken kommen, weil ihnen hier effek­tiv gehol­fen werden kann. Die Klini­ken haben tief gefächerte diagnos­ti­sche Möglich­kei­ten und modernste medizin­tech­ni­sche Ausstat­tun­gen. Sie sind aufgrund der erfor­der­li­chen Erreich­bar­keit auch in der Fläche jeder­zeit präsent. Ohne die jährlich rund 20 Millio­nen ambulan­ten Behand­lungs­fälle der Kranken­häu­ser wäre die Versor­gung schon heute nicht mehr aufrecht zu erhal­ten“, so Georg Baum.

Auch den Vorschlag des Erstein­schät­zungs­ver­fah­rens hält Baum für unzuläng­lich: „Die Beurtei­lung medizi­ni­scher Notfälle sollte auch in Zukunft unter Arztvor­be­halt stehen. Zudem muss gelten: Doppel­vor­hal­tung am Ort des Kranken­hau­ses kann nicht das Haupt­ziel sein.“

Quelle: KBV, DKG