Forschung zum Genome-Editing.
Die Forschung im Bereich des Genome-Editings ist in jüngs­ter Zeit stark voran geschrit­ten. Bild: PublicDomainPictures/Pixabay.com

Die techni­schen Möglich­kei­ten des Genome-Editings werfen komplexe und grund­le­gende ethische Fragen insbe­son­dere dort auf, wo sie einge­setzt werden, um Verän­de­run­gen der mensch­li­chen Keimbahn vorzu­neh­men. In jüngs­ter Zeit ist die Forschung auf diesem beson­ders sensi­blen Gebiet in manchen Staaten enorm schnell voran­ge­trie­ben worden. Weil hiermit jedoch nicht nur natio­nale, sondern auch Inter­es­sen der gesam­ten Mensch­heit berührt werden, bedarf es einer weit gespann­ten Diskus­sion und einer gegebe­nen­falls inter­na­tio­na­len Regulie­rung. Daher legt der Deutsche Ethik­rat dem Deutschen Bundes­tag und der Bundes­re­gie­rung in einer Ad-hoc-Empfeh­lung nahe, in der nun begin­nen­den Legis­la­tur­pe­ri­ode eine inter­na­tio­nale Debatte diesbe­züg­lich anzusto­ßen.

Erheb­li­che Tragweite geneti­scher Manipu­la­tio­nen

Das langfris­tige Ziel des Einsat­zes von Genome-Editing in der mensch­li­chen Keimbahn besteht darin, Embryo­nen zu thera­peu­ti­schen Zwecken genetisch zu verän­dern und somit Erkran­kungs­ur­sa­chen in allen Zellen des Körpers zu besei­ti­gen. Diese Verän­de­run­gen werden auch an poten­zi­elle Nachkom­men weiter­ge­ge­ben. Die Tragweite derar­ti­ger geneti­scher Manipu­la­tio­nen beim Menschen ist erheb­lich. Wissen­schaft­li­che Forschung, deren Ergeb­nisse derart grund­le­gende Auswir­kun­gen auf das mensch­li­che Selbst­ver­ständ­nis haben könnte, muss gesell­schaft­lich einge­bet­tet sein. Sie ist keine interne Angele­gen­heit der wissen­schaft­li­chen Gemein­schaft und auch keine Frage eines einzel­nen Landes.

Der Deutsche Ethik­rat nennt in seiner Ad-hoc-Empfeh­lung einige der zahlrei­chen noch offenen Fragen und mögli­chen Konse­quen­zen syste­ma­ti­scher Genom­ma­ni­pu­la­tio­nen beim Menschen und fordert politi­sche Insti­tu­tio­nen dazu auf, paral­lel zu den Diskurs­be­mü­hun­gen seitens der Wissen­schafts­ge­mein­schaft Wege zu finden und Verfah­ren einzu­lei­ten, um das Thema inten­siv, diffe­ren­ziert und vor allem weltweit unter Betei­li­gung aller relevan­ten gesell­schaft­li­chen Gruppen zu erörtern und gebotene regula­to­ri­sche Standards möglichst schnell und umfas­send zu etablie­ren. Hierzu sollte auf der Ebene der Verein­ten Natio­nen beispiels­weise eine vorbe­rei­tende inter­na­tio­nale Konfe­renz durch­ge­führt werden, die global verbind­li­che Regula­rien oder völker­recht­li­chen Konven­tio­nen disku­tie­ren könnte.

Quelle: idw