„Dieser Vorschlag ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich seit Jahren für eine angemes­sene Zahl von Pflegen­den, gute Bedin­gun­gen und damit einer angemes­se­nen Versor­gung der Bedürf­ti­gen in diesem Land einset­zen“ – unter anderem mit diesen Worten kommen­tierte der Präsi­dent des Deutschen Pflege­rats (DPR), Franz Wagner, die vom Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium vorge­legte Verord­nung für die geplan­ten Pflege­per­so­nal­un­ter­gren­zen in Kranken­häu­sern.

Bis Ende Juni hatten die Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG) und der GKV-Spitzen­ver­band Zeit, sich in dem Thema Pflege­per­so­nal­un­ter­gren­zen zu einigen. Da die DKG den vom GKV-Spitzen­ver­band gemach­ten Vorschlag nicht akzep­tierte, musste das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium per Rechts­ver­ord­nung Perso­nal­un­ter­gren­zen festle­gen. Die vorge­legte Verord­nung stößt aller­dings durch­aus auch auf Kritik.

Dass das Minis­te­rium eine Verord­nung vorge­legt hat und damit erkennt, dass für gute Pflege und Versor­gung recht­li­che Vorga­ben zur Perso­nal­aus­stat­tung erfor­der­lich sind, hob der DPR zwar positiv hervor. Doch die im Entwurf enthal­te­nen Regelun­gen seien „unzurei­chend“ und „gefähr­den die Patien­ten­si­cher­heit“.

Vor allem bemän­gelte Wagner, dass die Verord­nung nur einzelne Statio­nen – die „pflege­sen­si­ti­ven“ Berei­che – betrifft. Auf diese Weise bestehe die Gefahr, dass Pflegende aus anderen Berei­chen abgezo­gen und für die betrof­fe­nen Statio­nen einge­setzt werden. Auch das Niveau insge­samt sei gefähr­det: Kranken­häu­ser, die heute besser ausge­stat­tet sind, könnten angesichts des ökono­mi­schen Drucks Perso­nal­quo­ten wieder absen­ken. Zuletzt lehnt der DPR grund­sätz­lich auch die Fachkraft­quote ab, wonach der Perso­nal­schlüs­sel von einer bestimm­ten Zahl von Fachkräf­ten abgedeckt werden muss und nicht von Assis­tenz­per­so­nal.

Aus Sicht des DPR seien Vorga­ben für die Pflege­per­so­nal­aus­stat­tung unerläss­lich – für alle Berei­che des Kranken­hau­ses. Daher fordert der Verband die Wieder­ein­set­zung der Pflege­per­so­nal-Regelung (PPR) in moder­ni­sier­ter Form. Die PPR kam erstmals in den 1990er Jahren auf und sollte als Berech­nungs­grund­lage für den Perso­nal­be­darf dienen. Aufgrund von nicht haltba­ren Mehrkos­ten und ohnehin seit Einfüh­rung der DRGs (diagno­se­be­zo­gene Fallgrup­pen) war die PPR nicht mehr haltbar.

Mai: Es besteht Verbes­se­rungs­be­darf

„Mit gemisch­ten Gefüh­len“ hat die Landes­pfle­ge­kam­mer Rhein­land-Pfalz den Referen­ten­ent­wurf des Minis­te­ri­ums aufge­nom­men. „Grund­sätz­lich ist es ein richti­ger Schritt, Perso­nal­un­ter­gren­zen per Rechts­ver­ord­nung durch­zu­set­zen. Fachlich sehen wir jedoch an wesent­li­chen Stellen des Entwurfs deutli­chen Verbes­se­rungs­be­darf“, erklärte Dr. Markus Mai, Präsi­dent der Landes­pfle­ge­kam­mer Rhein­land-Pfalz.

Wie auch der DPR sieht Mai es vor allem proble­ma­tisch an, dass nur bestimmte Kranken­haus­be­rei­che von der Verord­nung einge­schlos­sen sind. Die Bemes­sungs­zah­len seien willkür­lich festge­legt und würden zu einem Perso­nal­aus­stat­tungs­ni­veau führen, „mit dem wir im europäi­schen Vergleich leider Schluss­licht bleiben“, so Mai. Ein solches Versor­gungs­ri­siko dürfe nicht einge­gan­gen werden.
Aus diesem Grund bot die Kammer ihre fachli­che Exper­tise und Unter­stüt­zung für weitere Schritte an.

Neben DPR und der Landes­pfle­ge­kam­mer Rhein­land-Pfalz haben auch die Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG) und der Deutsche Berufs­ver­band für Pflege­be­rufe (DBfK) Kritik gegen­über dem Referen­ten­ent­wurf geäußert, Näheres ist hier nachzu­le­sen.

Quelle: DPR, Landes­pfle­ge­kam­mer RLP