Ein mitan­ge­klag­ter Apothe­ker (67) soll für fünf Jahre ins Gefäng­nis. Ein dritter Beschul­dig­ter, der haupt­an­ge­klagte Radio­loge (59), hat sich ins Ausland abgesetzt und wird mit inter­na­tio­na­lem Haftbe­fehl gesucht. Dessen Verfah­ren wurde darum abgetrennt.

Die beiden Männer hatten nach Überzeu­gung des Gerichts zusam­men mit dem flüch­ti­gen Ex-Chef von Hanse­rad die Kranken­kas­sen nachweis­lich um acht Millio­nen Euro geschä­digt. Die Gesell­schaft des Radio­lo­gen hatte in großen Mengen Röntgen­kon­trast­mit­tel beim Arznei­mit­tel­groß­han­del des Apothe­kers gekauft und die Mittel in Einzel­do­sen abgerech­net. Der Großteil des Rabatt­ge­winns floss über Tarnfir­men an Hanse­rad. Die Staats­an­walt­schaft hatte Haftstra­fen von sieben und acht Jahren gefor­dert.

Kontrast­mit­tel werden Patien­ten üblicher­weise vor radio­lo­gi­schen Unter­su­chun­gen verab­reicht, um Blutge­fäße, Gallen­wege, Magen oder Darm besser sicht­bar zu machen. Die Straf­kam­mer ging von gewerbs­mä­ßi­gem Betrug in 26 Fällen aus. Zudem hätten die Angeklag­ten in weite­ren zehn Fällen Beihilfe geleis­tet. Nach Auffas­sung der Richter hatten sie den Tatplan zwar nicht entwor­fen, jedoch wussten sie von der Unrecht­mä­ßig­keit und mussten somit spürbar bestraft werden. Von dem Vorwurf des banden­mä­ßi­gen Betrugs wurden sie am 18.08.2016 freige­spro­chen.

LG Hamburg, Urteil vom 18.08.2016, Az.: 618 KLs 6/15