Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fortbildungsreise 2008 nach Gran Canaria.
Die Teilneh­me­rin­nen und Teilneh­mer der Fortbil­dungs­reise 2008 nach Gran Canaria.

Zu Beginn des ersten Tages verwies Prof. Dr. Volker Großkopf von der Katho­li­schen Hochschule NW und Heraus­ge­ber der „Rechts­de­pe­sche für das Gesund­heits­we­sen“ auf einen „Dauer­bren­ner“ in der gesund­heits­recht­li­chen Diskus­sion: die Übertra­gung von ärztli­chen Tätig­kei­ten auf nicht­ärzt­li­che Mitar­bei­ter. Er verdeut­lichte die Delega­ti­ons­prin­zi­pien am Beispiel der Versor­gungs­si­tua­tion in der Wundbe­hand­lung.

Das medizi­ni­sche Handlungs­feld „Wundver­sor­gung“ wurde im anschlie­ßen­den Workshop auch von Michael Zöllner (Smith & Nephew) aufge­grif­fen. Er ergänzte die Ausfüh­run­gen von Großkopf durch Erläu­te­run­gen zum mögli­chen Zusam­men­wir­ken von Leistungs­er­brin­gern und Indus­trie. Das Feld der integrier­ten Versor­gung würde auch im Bereich der Wundver­sor­gung eine Vielfalt von Handlungs­op­tio­nen für Ärzte und Pflege­kräfte bieten. Der Nutznie­ßer von intel­li­gent ausge­stal­te­ten Versor­gungs­struk­tu­ren sei in jedem Fall der Patient. In ein anderes Problem­feld führte Michael Schanz, Chefre­dak­teur der „Rechts­de­pe­sche“, ein: die Dokumen­ta­tion. Er zeigte die recht­li­chen Grenzen der Dokumen­ta­tion medizi­ni­scher und pflege­ri­scher Sachver­halte auf. Unter anderem stellte er fest, dass die Pflege­pla­nung aus dem bishe­ri­gen juris­ti­schen Verständ­nis der Dokumen­ta­tion heraus­bricht: Die Recht­spre­chung vertritt bislang die Ansicht, dass nur die Durch­füh­rung einer Maßnahme, nicht jedoch deren Planung nachzu­wei­sen ist.

Dipl.-Berufspädagoge Marco Di Bella erläu­terte im Nachgang prakti­sche Probleme bei der Erstel­lung der Pflege­do­ku­men­ta­tion. Wenngleich immer weniger formelle Fehler zu beobach­ten seien, könnten bei der Begut­ach­tung von Pflege­pla­nun­gen inhalt­li­che Brüche erkannt werden. So würden z.B. die Maßnah­men nicht zu den gesetz­ten Zielen passen. Außer­dem würde die syste­ma­ti­sche Evalua­tion von Pflege­maß­nah­men noch häufig stief­müt­ter­lich behan­delt. „Für die Gewähr­leis­tung und Entwick­lung von Pflege­qua­li­tät ist diese jedoch unerläss­lich“, so Di Bella.

Einen anderen Bereich der Dokumen­ta­tion beleuch­tete Stefan Glau. Als Geschäfts­füh­rer von Jalomed, einem auf die Entwick­lung von Wunddo­ku­men­ta­ti­ons­soft­ware spezia­li­sier­ten Unter­neh­men, zeigt er die beson­de­ren techni­schen und fachli­chen Anfor­de­run­gen von der digita­len Dokumen­ta­tion auf. Durch verschie­dene Fallbei­spiele belegte er, dass der Heilungs­ver­lauf einer Wunde nirgends besser abgebil­det werden kann als im Compu­ter.

Dem an Bedeu­tung gewin­nen­den Gebiet des Betreu­ungs- und Unter­brin­gungs­rechts wurde ein ganzer Unter­richts­tag gewid­met. Der Kölner Rechts­an­walt und Betreu­ungs­rechts­experte Hubert Klein führte anhand prakti­scher Fälle etliche Fehlvor­stel­lun­gen vor Augen: Viele Teilneh­mer waren von dem Umstand überrascht, dass von Ehepart­nern erteilte Einwil­li­gun­gen in ärztli­che Behand­lun­gen rechts­un­wirk­sam sind, wenn der Ehegatte zuvor nicht ausdrück­lich bevoll­mäch­tigt wurde. „Die Ehe erzeugt kein Vertre­tungs­recht“, so Klein. Wer für den Bedarfs­fall keine Vollmacht für seinen Ehegat­ten hinter­legt hat, erzwinge dann ein vormund­schaft­li­ches Betreu­ungs­ver­fah­ren. Als beson­ders inter­es­sant gestal­tete sich die Zusam­men­kunft mit Vertre­tern der ortsan­säs­si­gen Roca-Klinik. Die Einrich­tung gehört zur spani­schen Hospi­ten-Kette, die vorwie­gend auf den spani­schen Inseln Kranken­häu­ser, Reha-Klini­ken und Alten­heime betreibt. Die Versor­gung der Roca-Klinik setzt verschie­dene Schwer­punkte (Augen­heil­kunde, Dialyse, MRT, Inten­siv- und Notfall­me­di­zin). In allen Berei­chen werden zumeist inter­na­tio­nale Patien­ten behan­delt, weshalb sich auch die Struk­tur des Perso­nals multi­kul­tu­rell gestal­tet. „Grund­lage unserer Zusam­men­ar­beit ist gegen­sei­ti­ger Respekt“, so die Kolle­gen aus Gran Canaria. Markus Port (HSC) referierte über Aufbau und Manage­ment von Netzwer­ken durch HomeCare-Unter­neh­men. Ziel derar­ti­ger Netzwerke sei die Gewähr­leis­tung der Kommu­ni­ka­tion zwischen den Netzwerk­part­nern, koope­ra­ti­ves Handeln und geregel­tes Schnitt­stel­len­ma­nage­ment. Als Vorteile benannte er u.a. die Reduzie­rung von sogenann­ten Drehtür­ef­fek­ten und Doppel­un­ter­su­chun­gen.

Mit Tempe­ra­tu­ren bis zu 25 Grad und spani­schem Flair bot Gran Canaria angenehmste Bedin­gun­gen für einen regen inter­dis­zi­pli­nä­ren Infor­ma­ti­ons­aus­tausch. Aufgrund der positi­ven Resonanz des Fortbil­dungs­kon­zepts bietet der G&S Verlag auch im kommen­den Jahr eine Fortbil­dungs­reise an. Voraus­sicht­li­che Themen: Risiko‑, Quali­täts- und Haftpflicht­ma­nage­ment sowie arbeits- und haftungs­recht­li­che Entwick­lun­gen.