Karl-Josef Laumann, NRW-Gesund­heits­mi­nis­ter, äußerte sich positiv gegen­über der Errich­tung einer Inter­es­sen­ver­tre­tung für Pflegende. (Archiv­bild) Bild: Holger Groß

Um das Berufs­feld der Pflege weiter­zu­ent­wi­ckeln und die Pflegen­den mit mehr Kompe­ten­zen auszu­stat­ten, hält Karl-Josef Laufmann die Errich­tung einer Pflege­be­ru­fe­kam­mer in Nordrhein-Westfa­len für notwen­dig – so resümiert der Deutsche Berufs­ver­band für Pflege­be­rufe Nordwest (DBfK) die Äußerun­gen von NRW-Minis­ter für Arbeit, Sozia­les und Gesund­heit, Karl-Josef Laumann, die er in einem Inter­view mit dem Kölner Stadt­an­zei­ger in der vergan­ge­nen Woche tätigte.

Form der Selbst­ver­wal­tung noch unklar

Der DBfK Nordwest unter­stützt die Landes­re­gie­rung in NRW und begrüßt die Haltung von Minis­ter Laumann, den Pflege­be­ruf insge­samt aufzu­wer­ten.

Zugleich sieht sich der Berufs­ver­band als Ansprech­part­ner der Landes­re­gie­rung, um die zunächst anste­hen­den Befra­gung unter Pflege­fach­per­so­nen zu beglei­ten: die Befra­gung soll klären, welche Form der Selbst­ver­wal­tung die Pflegen­den in NRW überhaupt wollen.

DBfK: Eine Pflege­be­ru­fe­kam­mer ist die richtige Form

DBfK-Vorsit­zen­der Martin Dichter findet, dass diese Frage durch die anderen Bundes­län­der bereits deutlich beant­wor­tet worden ist. Seiner Meinung nach wollen Pflegende eine Inter­es­sen­ver­tre­tung in Form einer Pflege­be­ru­fe­kam­mer, auch in Nordrhein-Westfa­len. Nur so könne auf Augen­höhe mit anderen Heilbe­ru­fen inter­agiert und ein Berufs­re­gis­ter für die Planung von Ausbil­dungs- und Weiter­bil­dungs­plät­zen geschaf­fen werden. Ein solches Berufs­re­gis­ter sei das Funda­ment, um Lösun­gen für den grassie­ren­den Pflege­fach­per­so­nen­man­gel zu entwi­ckeln.

Daneben könne eine Berufs­ord­nung von den Pflegen­den selbst erarbei­tet und gelebt werden. „Dies verän­dert und stärkt unser beruf­li­ches Selbst­ver­ständ­nis und führt zur Emanzi­pa­tion sowie Politi­sie­rung der Pflegen­den. Wir brauchen die Kammer damit Pflege­fach­per­so­nen einbe­zo­gen werden, wenn es darum geht, welche Quali­täts­stan­dards zum Beispiel im Hinblick auf Mindest­per­so­nal­vor­ga­ben erfüllt werden müssen“, erklärt Dichter.

Quelle: DBfK