Anzeige
Banner
In der Schweiz arbeiten
Arbei­ten in der Schweiz – das ist für viele nicht ausge­schlos­sen. Doch wie verläuft der Bewer­bungs­pro­zess bei den Eidge­nos­sen eigent­lich? Bild: Astra490 | Dreamstime.com

Wie verläuft der Bewer­bungs­pro­zess für die Schweiz ganz konkret?

Diese Spezial-Vermitt­lungs­agen­tu­ren sind hilfreich bei dem gesam­ten Wechsel­pro­zess und stehen dem Arbeit­neh­mer kosten­frei zur Seite. In ausführ­li­chen Vorge­sprä­chen werden die indivi­du­el­len Bedürf­nisse der Kandi­da­ten heraus­ge­ar­bei­tet: Region, Art des Spitals, fachli­che Schwer­punkte sind wichtig für die Auswahl. Anschlie­ßend erstellt die Agentur ein Bewer­bungs­dos­sier des Kandi­da­ten und dieses wird ausge­wähl­ten Spitä­lern vorge­schla­gen.

Alexan­der Richter vom Schweiz-Spezia­list E‑Recruit aus Hamburg weist darauf­hin, dass im Gegen­satz zu deutschen Klini­ken die Schwei­zer Spitä­ler sehr großen Wert auf Vollstän­dig­keit der Bewer­bungs­un­ter­la­gen legen würden. Neben Abschluss­zeug­nis­sen und Nachwei­sen über Fort- und Weiter­bil­dun­gen sind komplette und lücken­lose Arbeits­zeug­nisse vorhe­ri­ger Arbeit­ge­ber für eine Berück­sich­ti­gung im Auswahl­pro­zess durch die Schwei­zer Spitä­ler unabding­bar.

Hospi­ta­tion: häufig vor Vertrags­ab­schluss in der Schweiz möglich

Sollten Spitä­ler Inter­esse am Kandi­da­ten bekun­den, erfolgt meist eine direkte Kontakt­auf­nahme durch das Spital bei dem Bewer­ber. Es wird nach einem ersten Telefo­nat bei gegen­sei­ti­gem Inter­esse ein Hospi­ta­ti­ons­tag oder gar mehrere Tage in der Schweiz verein­bart. Ziel dieses Verfah­rens ist es, ein möglichst realis­ti­sches Bild über den Schwei­zer Arbeits­all­tag und die poten­ti­el­len Kolle­gen zu vermit­teln und über die dorti­gen Perspek­ti­ven so vollstän­dig wie möglich zu infor­mie­ren.

Werden sich beide Parteien danach einig, so steht einem Arbeits­ver­trag nach Schwei­zer Recht nichts mehr im Wege. Bei sämtli­chen notwen­di­gen Forma­li­tä­ten für einen Neube­ginn in der Schweiz, die dann noch folgen, können die Kandi­da­ten auf die Unter­stüt­zung des neuen Arbeit­ge­bers sowie der beauf­trag­ten Vermitt­lungs­agen­tur zählen.

Auf die Frage nach der Zufrie­den­heit der vermit­tel­ten Kandi­da­ten, erwidert Alexan­der Richter, dass der überwie­gende Teil der Arbeits-Exilan­ten den Schritt in die Schweiz nie bereut habe und nach kleine­ren anfäng­li­chen Schwie­rig­kei­ten im neuen Umfeld sogar das beruf­li­che Glück gefun­den habe.

Lesen Sie hier den 1. Teil dieses Artikels.