Vergütung von Hebammen.
Über die Vergü­tung freibe­ruf­li­cher Hebam­men wurde neu verhan­delt. Bild: esudroff/Pixabay.com

Die Vergü­tung freibe­ruf­li­cher Hebam­men regelt sich durch den Hebam­men­hilfe-Vertrag (§ 134a SGB V) und wird zwischen den verschie­de­nen Hebam­men-Verbän­den und dem GKV-Spitzen­ver­band verhan­delt. Über eine Neure­ge­lung der Honorare für freibe­ruf­li­che Hebam­men wird seit vergan­ge­nem Jahr disku­tiert, die ersten Sitzun­gen waren jedoch erfolg­los. Nun konnte am Diens­tag mittels des hinzu­ge­zo­ge­nen Schieds­am­tes eine Entschei­dung getrof­fen werden. Die Reaktio­nen seitens des GKV-Spitzen­ver­ban­des und der Hebam­men­ver­bände fallen unter­schied­lich aus.

So heißt es in einer Mittei­lung des GKV: „Aus Sicht des GKV-Spitzen­ver­ban­des ist dies ein gutes Ergeb­nis. Die Honorare werden deutlich angeho­ben, zudem werden Schwan­gere in den Klini­ken durch freibe­ruf­lich tätige Hebam­men künftig indivi­du­el­ler betreut. Damit ist zum Schutz von Mutter und Kind eine quali­ta­tiv hochwer­tige Versor­gung langfris­tig gewähr­leis­tet.“

Die zentra­len Ergeb­nisse

Zentrale Ergeb­nisse seien unter anderem die Anhebung der Honorare für alle Leistun­gen um mehr als 17 Prozent sowie das Hinzu­kom­men eines dritten Vorge­sprächs in der Schwan­ger­schaft und der Einzel­un­ter­wei­sung zur Geburts­vor­be­rei­tung. Zudem sollen Hebam­men ab 2018 nur noch die Betreu­ung von zwei Frauen gleich­zei­tig abrech­nen können, heißt es auf der Seite des Deutschen Hebam­men Verban­des. Der GKV-Spitzen­ver­band sieht darin die Möglich­keit einer persön­li­che­ren Betreu­ung. Der Deutsche Hebam­men Verband hinge­gen glaubt, dass dies zu Engpäs­sen in der Versor­gung führen wird. Auch die Vergü­tungs­er­hö­hung um 17 Prozent sei zu gering bemes­sen, da bis 2020 keine weite­ren Steige­run­gen mehr möglich seien. Die Attrak­ti­vi­tät des Hebam­men­be­ru­fes werde dadurch deutlich reduziert. Der Bund freibe­ruf­li­cher Hebam­men Deutsch­lands e.V. hinge­gen findet, dass realis­ti­sche Verein­ba­run­gen getrof­fen wurden, von denen viele Hebam­men profi­tie­ren werden. Bis 2018 sollen nun der GKV-Spitzen­ver­band und die Hebam­men­ver­bände gemein­sam entspre­chende Konzepte erarbei­ten, um die getrof­fe­nen Neure­ge­lun­gen umzuset­zen.