Hierzu verpflich­tet das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz die Kranken­häu­ser. „Das Sonder­pro­gramm Hygiene kann hierbei eine zusätz­li­che Hilfe­stel­lung geben. Es entlässt die Kranken­häu­ser jedoch nicht aus ihrer grund­sätz­li­chen Verant­wor­tung zum Schutz der Patien­ten für umfas­sende Hygiene Sorge zu tragen“, so Johann-Magnus von Stackel­berg, stellv. Vorstands­vor­sit­zen­der des GKV-Spitzen­ver­ban­des.

Mit einem Sonder­pro­gramm will die GKV die Einstel­lung von Hygie­ne­per­so­nal in den Kranken­häu­sern, aber auch Fort- und Weiter­bil­dungs­maß­nah­men im Bereich Hygiene für Klinik­mit­ar­bei­ter und externe Beratun­gen durch Hygie­ne­ex­per­ten fördern. Entschei­dend für die Förde­rung von Maßnah­men für Hygie­ne­per­so­nal ist die Empfeh­lung der Kommis­sion für Kranken­haus­hy­giene und Infek­ti­ons­prä­ven­tion (KRINKO) zu perso­nel­len und organi­sa­to­ri­schen Voraus­set­zun­gen zur Präven­tion nosoko­mia­ler Infek­tio­nen. Erfüllt ein Kranken­haus diese Empfeh­lun­gen bisher noch nicht, kann es Gelder aus dem Förder­pro­gramm beantra­gen.

Mit dem Sonder­pro­gramm sollen auch neue Stellen geschaf­fen werden

Mit 37 Millio­nen Euro wurde mehr als die Hälfte des Geldes für die Einstel­lung von Hygie­ne­fach­kräf­ten, Kranken­haus­hy­gie­ni­kern und hygie­ne­be­auf­trag­ten Ärzten verein­bart. Die Finan­zie­rungs­re­ge­lung greift auch dann, wenn kein zusätz­li­ches Perso­nal einge­stellt wird, sondern Hygie­ne­per­so­nal­stel­len intern besetzt und Teilzeit­stel­len aufge­stockt werden.

Fort- und Weiter­bil­dungs­maß­nah­men für pflege­ri­sches und ärztli­ches Hygie­ne­per­so­nal bilden die zweite Säule des Sonder­pro­gramms und wurden mit 15 Millio­nen Euro finan­ziert. Hinzu kommen ca. 4 Millio­nen Euro für Beratun­gen durch externe Kranken­haus­hy­gie­ni­ker und weitere ca. 10 Millio­nen Euro, für die noch keine konkre­ten perso­nel­len Maßnah­men verein­bart wurden.

Ob aus den zur Verfü­gung gestell­ten Geldern tatsäch­lich Stellen erwach­sen sind, kann erst durch die jewei­lige Jahres­ab­schluss­prü­fung festge­stellt werden. Nur auf diesem Wege kann die sachge­rechte Mittel­ver­wen­dung zuver­läs­sig nachge­wie­sen werden. Bei vielen Kranken­häu­sern müssen die Kranken­kas­sen noch auf die Nachweise aus den Jahres­ab­schluss­prü­fun­gen für die Jahre 2013/14 warten.