Die Telemedizin schafft neue Methoden der Patientenbehandlung.
Eine Patien­tin, die sich per Video­sprech­stunde von dem Arzt beraten und behan­deln lässt. Bild: Bialasiewicz/Dreamstime.com

Wenn es um ein zukunfts­fes­tes Gesund­heits­sys­tem geht, taucht immer öfter ein Schlag­wort auf: Teleme­di­zin. Das klingt nach Moder­ni­tät und Fortschritt und ist beson­ders bei Politi­kern beliebt. Aber was ist an den Verhei­ßun­gen dran? „Aus Teleme­di­zin wird ein Riesen­hype gemacht, obwohl sie den Behand­lungs­not­wen­dig­kei­ten und Patien­ten­wün­schen nicht gerecht wird“, stellte die Freie Ärzte­schaft (FÄ) am Wochen­ende auf ihrer Klausur­ta­gung in Kassel fest. Hier würden offen­bar Inter­es­sen der IT- und Telema­tik­in­dus­trie bedient, aber nicht die der Patien­ten.

Teleme­di­zin­pro­jekte verschlin­gen viel Geld

Von wenigen Ausnah­men abgese­hen, wie beispiels­weise der Fernbe­fun­dung von Röntgen- oder CT-Bildern, gebe es kaum sinnvolle Teleme­di­zin­pro­jekte. „Gesetz­li­che Kranken­kas­sen mussten bereits feststel­len, dass deratige Projekte viel Geld verschlin­gen, aber weder ihren medizi­ni­schen Sinn erfül­len noch sich wirtschaft­lich rechnen“, erläu­terte FÄ-Vorsit­zen­der Wieland Dietrich. „Teleme­di­zin wird propa­giert, um ‚Versor­gungs­lü­cken‘ etwa aufgrund von Ärzte­man­gel zu schlie­ßen – die Ursachen für die Mängel im Gesund­heits­we­sen werden aber weiter ignoriert.“

Ein beson­de­res Auge hat die Freie Ärzte­schaft auf die sogenannte Telekon­sul­ta­tion gewor­fen, bei der Arzt und Patient etwa über Video in Kontakt stehen. „Sollte dies für Patien­ten und Ärzte hilfreich sein, wird sich die Telekon­sul­ta­tion in einem freien Markt etablie­ren. Dennoch erset­zen Video­sprech­stun­den keinen einzi­gen Arzt, weil der Arzt, der die Video­sprech­stunde macht, nicht gleich­zei­tig in der realen Sprech­stunde Patien­ten behan­deln kann.“

Persön­li­cher Kontakt unersetz­lich

„Beson­ders ein Erstkon­takt mit einem Patien­ten via elektro­ni­scher Medien“, so der FÄ-Chef, „kann nicht mehr leisten, als das Anlie­gen des Patien­ten hinsicht­lich seiner Dring­lich­keit einzu­ord­nen. Also die Frage zu beant­wor­ten: Braucht ein Patient zügig oder weniger zügig die richtige Diagnose und die richtige Behand­lung.“ Von Behand­lung via Teleme­di­zin könne gar nicht die Rede sein. Das ärztli­che Berufs­recht schreibe im Übrigen bei jeder ärztli­chen Behand­lung einen persön­li­chen physi­schen Erstkon­takt vor, der Arzt müsse den Patien­ten also mindes­tens einmal gesehen haben. „Das ist ausge­spro­chen sinnvoll und sollte so bleiben – auch wenn seit vielen Jahren Lobby­is­ten der Indus­trie versu­chen, diese Bestim­mung abschaf­fen zu lassen.“

Dietrich betont weiter­hin, dass auch langjäh­rige persön­li­che Beglei­tung und Kennt­nis der Lebens­um­stände eines Patien­ten sowie die Möglich­keit zur psycho­so­zia­len Beratung und Einfluss­nahme Erfolgs­fak­to­ren einer guten Behand­lung sind. Die Fernbe­hand­lung dagegen schaffe Distanz und schränke die Möglich­kei­ten des Arztes ein. Vor allem aber könne der Patient nicht körper­lich unter­sucht werden und es ließen sich keine ersten diagnos­ti­schen Maßnah­men wie etwa eine Blutent­nahme durch­füh­ren – dadurch könnten sich die Diagno­se­stel­lung und letzt­lich die Behand­lung verzö­gern.

Quelle: presseportal.de