Beson­ders viele Verdachts­fälle verzeich­net die Kranken­kasse im chirur­gi­schen Bereich. Hier wurden der Kranken­kasse 1.204 Fälle gemel­det. Auf Platz zwei lande­ten die Zahnme­di­zi­ner mit 387 Verdachts­fäl­len, gefolgt von den Ortho­pä­den (194 Verdachts­fälle) und den Allge­mein­me­di­zi­nern (192 Verdachts­fälle). Im vergan­ge­nen Jahr hat die TK 14 Millio­nen Euro für die Versi­cher­ten­ge­mein­schaft von Ärzten und Klini­ken für die Folge­kos­ten von Falsch­be­hand­lun­gen zurück­ge­for­dert.

Schick­sal oder Behand­lungs­feh­ler?

„Längst nicht jeder Verdachts­fall entpuppt sich tatsäch­lich als Fehler. Oftmals handelt es sich um einen schick­sal­haf­ten Verlauf, wobei der Unter­schied für den Patien­ten nur schwer erkenn­bar ist“, so Chris­tian Soltau, Medizin­rechts­experte bei der TK. „Gleich­zei­tig gehen wir davon aus, dass hinter den gemel­de­ten Fällen auch noch eine Dunkel­zif­fer liegt. Etwa weil viele nicht wissen, an wen sie sich wenden können.“

Patien­ten, die vermu­ten, dass ihrem Arzt Fehler unter­lau­fen sind, sollten ihn zunächst direkt darauf anspre­chen. Sollte sich der Verdacht erhär­ten, kann die Kranken­kasse medizi­ni­sche Sachver­stän­di­gen­gut­ach­ten erstel­len lassen. Diese sind für die Versi­cher­ten in der Regel kosten­frei und können von ihnen auch für Schadens­er­satz-Verhand­lun­gen mit dem Arzt, dem Kranken­haus, der zustän­di­gen Haftpflicht­ver­si­che­rung oder vor Gericht genutzt werden. Beschrei­tet die TK den Klage­weg, übernimmt sie für den Versi­cher­ten die Vorrei­ter­rolle im gericht­li­chen Verfah­ren. Im vergan­ge­nen Jahr hat die TK in 1460 Fällen Gutach­ten­auf­träge erstellt. 68 Fälle wurden vor Gericht verhan­delt.

TK: Die Gerichts­ver­fah­ren müssen schnel­ler abgewi­ckelt werden

„Leider ist die Verfah­rens­dauer in der Regel viel zu lang. In schwe­ren Fällen können Versi­cherte nach einem Behand­lungs­feh­ler nicht mehr arbei­ten und sind in ihrer finan­zi­el­len Existenz bedroht“, erklärt Soltau. Dennoch müssten die Betrof­fe­nen häufig mehrere Jahre warten, bis klar ist, ob sie Schadens­er­satz erhal­ten. Teilweise dauer­ten die Verfah­ren zehn Jahre oder länger. „Sie müssen viel schnel­ler abgewi­ckelt und die Betrof­fe­nen frühzei­tig entschä­digt werden. Dafür müssten die Landge­richte mehr Spezi­al­kam­mern für arzthaf­tungs­recht­li­che Fragen einrich­ten“, so der Medizin­rechts­experte. Zudem müssten Verzö­ge­rungs­tak­ti­ken seitens der Haftpflicht­ver­si­che­run­gen verhin­dert werden.