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Pflegepersonal in der Zeitarbeit
Pflege­per­so­nal in der Zeitar­beit

Fakt #1

Nur rund 2 Prozent aller Arbeit­neh­mer und Arbeit­neh­me­rin­nen in Deutschlang sind in der Zeitar­beit, auch Perso­nal­dienst­leis­tung genannt, beschäf­tigt. Davon arbei­ten rund 70.000 Menschen als Zeitar­bei­ter in der Gesund­heits- und Sozial­bran­che.

Fakt #2

In der Regel wird ein unbefris­te­tes Arbeits­ver­hält­nis in Vollzeit oder Teilzeit mit dem Perso­nal­dienst­leis­ter als neuem Arbeit­ge­ber verein­bart. Beliebt ist auch der Start als Mini-Jobber/-in für ein Neben­ein­kom­men.

Fakt #3

Alle Verträge bieten soziale Absiche­rung. Sie sind sozial­ver­si­che­rungs­pflich­tig, d. h. alle Sozial­ab­ga­ben wie Kranken‑, Renten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung werden antei­lig vom Arbeit­ge­ber gezahlt, wie bei anderen Arbeits­ver­trä­gen auch. Urlaubs­geld und weitere soziale Leistun­gen sind vertrag­lich geregelt.

Fakt #4

Ein festes Einkom­men erhält man auf Basis der verein­bar­ten Arbeits­zeit nach einem Branchen-Tarif. Beson­ders in der Pflege werden meist überta­rif­li­che Löhne und weitere Sozial­leis­tun­gen angebo­ten.

Fakt #5

Eine bessere Work-Life-Balance ist durch die Zeitar­beit in der Pflege möglich: Die Wünsche zur Gestal­tung der eigenen Dienst­pläne sind viel besser umsetz­bar als in vielen Klini­ken. So sind Familie und Beruf deutlich einfa­cher zu verein­ba­ren. Dienst­pläne werden frühzei­tig in Abspra­che mit der Pflege­kraft erstellt.