Telemedizin, Fernbehandlungen
Die Landes­ärz­te­kam­mer Branden­burg möchte Fernbe­hand­lun­gen nur unter bestimm­ten Bedin­gun­gen geneh­mi­gen.Bild: Bialasiewicz/Dreamstime.com

Aus der Sicht der Landes­ärz­te­kam­mer Branden­burg ist die aktuelle Regelung in der Berufs­ord­nung für Ärzte bezüg­lich der Fernbe­hand­lung von Patien­ten ausge­wo­gen und bedarf keiner Änderung. Sie erlaubt eine Fernbe­hand­lung dann, wenn sicher­ge­stellt ist, dass wenigs­tens ein einma­li­ger Arzt-Patient-Kontakt statt­ge­fun­den hat. Die Regelung sichert eine Mindest­qua­li­tät der Behand­lung, sie verhin­dert Fehlbe­ur­tei­lun­gen und schützt Patient und Arzt gleicher­ma­ßen. In Notfäl­len sind außer­dem schon Fernbe­hand­lun­gen ohne diese Einschrän­kung möglich.

Die Überle­gung, Fernbe­hand­lun­gen nun auch bei gänzlich unbekann­ten Patien­ten in der Regel­ver­sor­gung zuzulas­sen bzw. eine Beratung zu gewäh­ren, ohne dass der Patient direkt unter­sucht wird, birgt nicht vertret­bare Risiken für die Gesund­heit des Patien­ten, die völlig unnötig einge­gan­gen werden. Dem Arzt werden durch die ausschließ­li­che Behand­lung per Medium wichtige Sinnes­wahr­neh­mun­gen genom­men, die er für eine quali­ta­tiv hochwer­tige Unter­su­chung dringend benötigt.

Gefähr­li­che Fehldia­gno­sen sind möglich

Auch grund­le­gende Unter­su­chun­gen, die zu einer gesicher­ten Diagnose führen können, wie Blutab­nah­men oder Urinpro­ben, sind nicht möglich. Dies kann zu gefähr­li­chen Fehldia­gno­sen führen. Die gegen­wär­tige Regelung in der Berufs­ord­nung gleicht dieses Defizit bei Fernbe­hand­lun­gen aus, indem sie mindes­tens eine einma­lige Begeg­nung des Patien­ten mit einem „realen“ Arzt voraus­setzt. Zudem sind die Haftungs­ri­si­ken für den Arzt entspre­chend hoch, lässt er sich auf eine derar­tige verkürzte Wahrneh­mung bei der Anamnese ein.

Die Landes­ärz­te­kam­mer Branden­burg steht einer Moder­ni­sie­rung der ärztli­chen Versor­gung offen gegen­über, die sich auch in Fernbe­hand­lun­gen ausdrückt. Die Möglich­keit der Fernbe­hand­lung weitge­hend voraus­set­zungs­los einzu­räu­men, ist aus Sicht der Landes­ärz­te­kam­mer Branden­burg jedoch nicht der richtige Weg.

Quelle: BÄK