Andreas Schwarzkopf: Kein Leitungswasser in Wunden
Dr. Andreas Schwarz­kopf, stell­ver­tre­ten­der Vorsit­zen­der der Initia­tive Chroni­sche Wunden: Wunden nicht mit Leitungs­was­ser spülen.

Wie schon im Vorjahr wurde die Haupt­ver­an­stal­tung, auf der die Quali­täts­ent­wick­lung am „Arbeits­platz Wunde“ thema­ti­siert wurde, um zusätz­li­che Sympo­sien – nun vier statt zwei – ergänzt. Das Konzept des „Kongress im Kongress“ und auch die beglei­tende Fachmesse, die sich mit über 50 namhaf­ten Ausstel­lern wieder sehen lassen konnte, fand unter den Besuche­rin­nen und Besuchern regen Anklang: Denn mit mehr als 1.000 Teilneh­mern übertraf der IWC 2012 die Vorjah­res­marke deutlich und stellt somit einen neuen Rekord auf.

Klare Botschaf­ten zum Thema „Wunde“

Schon zu Beginn wurde nicht mit klaren Botschaf­ten gespart. „Ungefil­ter­tes Leitungs­was­ser darf nicht zum Spülen von chroni­schen Wunden einge­setzt werden“, so der Wundex­perte und Hygie­ni­ker PD Dr. Andreas Schwarz­kopf. In seinem Eröff­nungs­vor­trag bezog er sich auf Vorga­ben der Kommis­sion für Kranken­haus­hy­giene und Infek­ti­ons­prä­ven­tion am Robert Koch-Insti­tut.

Er wies darauf hin, dass frühere Studien, die den Einsatz von Leitungs­was­ser empfeh­len, überwie­gend in den Verei­nig­ten Staaten durch­ge­führt worden seien. Dort ist das Wasser jedoch deutlich stärker gechlort als in Deutsch­land. Aus diesem Grunde wird hierzu­lande neben dem Einsatz von Wasser­fil­tern auch die Verwen­dung von steri­len Lösun­gen zur Wundspü­lung angera­ten, betonte Schwarz­kopf.

Aktuelle und künftige Bildungs- und Weiter­bil­dungs­an­ge­bote im Fokus

Welche Auswir­kun­gen eine erfolg­rei­che Durch­füh­rung von Modell­vor­ha­ben gemäß § 63 Absatz 3c SGB V auf den Pflege­be­ruf und vor allem auf die Wundver­sor­gung haben würden, war Kern des Vortra­ges von Prof. Dr. Volker Großkopf von der Katho­li­schen Hochschule NRW.

Ihm zur Seite stand die Hochschul­ab­sol­ven­tin Sabine Koch, die in ihrer Master­ar­beit unter anderem einen Vergleich zwischen den für die Wundver­sor­gung relevan­ten Aspekte der Heilkun­de­über­tra­gungs­richt­li­nie nach § 63 Absatz 3c SGB V mit den gegen­wär­ti­gen Weiter­bil­dungs­an­ge­bo­ten der Initia­tive Chroni­sche Wunden (ICW) und der Deutschen Gesell­schaft für Wundhei­lung und Wundbe­hand­lung (DGfW) gezogen hat.

Volker Großkopf und Sabine Koch
Prof. Dr. Volker Großkopf und Sabine Koch bei ihrem gemein­sa­men Vortrag.

Die letzt­ge­nann­ten Weiter­bil­dungs­an­ge­bote waren auch Thema einer mit Spannung erwar­te­ten Debatte zwischen Gerhard Schrö­der von der ICW, und Raico Pschich­holz, als Vertre­ter der DGfW. Diese verlief jedoch überra­schend harmo­nisch, sodass die beiden Kontra­hen­ten am Ende gemein­sam dahin­ge­hend zustimm­ten, dass man „eigent­lich gar nicht so weit weg vonein­an­der sei“ und ein gegen­sei­ti­ges Angebot zur Zusam­men­ar­beit bekräf­tig­ten.

„Zitro­nen­saft­fall“ und Studi­en­kri­tik

Deutlich kontro­ver­ser ging es hinge­gen beim Vortrag des bekann­ten Fachapo­the­kers Werner Sellmer zu. Dieser nahm die als „Zitro­nen­saft­fall“ bekannte Entschei­dung des Bundes­ge­richts­ho­fes vom 22. Dezem­ber 2010 (vgl. BGH vom 22. Dezem­ber 2010 – 3 StR 239/10 = RDG 2011, S. 132) als chrono­lo­gi­schen Ausgangs­punkt für einen Blick auf die sich seit dem vollzie­hen­den Entwick­lun­gen im Wundma­nage­ment. Sellmer sparte dabei nicht mit Kritik an aktuel­len Studi­en­pro­jek­ten, was wiederum auf deutli­chen Wider­hall bei den im Saal anwesen­den Projekt­orga­ni­sa­to­ren stieß.

Werner Sellmer
Sparte nicht mit Kritik: Werner Sellmer

Zusätz­lich gab es 4 Satel­li­ten­sym­po­sien

Zeitgleich zu den Vorträ­gen im Plenum beschäf­tig­ten sich vier Satel­li­ten­sym­po­sien mit Spezi­al­the­men der Wundver­sor­gung wie der Schwei­ge­pflicht, der Throm­bo­se­pro­phy­laxe, dem Daten­ma­nage­ment oder der Teleme­di­zin.

Zu letzte­rem Thema hatte die Deutsche Telekom als einer der Partner des IWC 2012 neben Fachvor­trä­gen auch erste Umset­zungs­bei­spiele aus der Praxis mit nach Köln gebracht. Dr. Dirk Hochle­n­ert vom Kölner Fußnetz belegte anhand von Erfah­run­gen aus dem Alltag der Wundbe­hand­lung, wie teleme­di­zi­ni­sche Struk­tu­ren die Abläufe bei der Begut­ach­tung, Versor­gung und Kontrolle chroni­scher Wunden, wie beispiels­weise dem Diabe­ti­schen Fußsyn­drom, verein­fa­chen und beschleu­ni­gen können.

Themen der nächs­ten Veran­stal­tung stehen

Im kommen­den Jahr wird sich der Inter­dis­zi­pli­näre WundCon­gress unter anderem mit der Klassi­fi­ka­tion des Dekubi­tus, einer effek­ti­ven und effizi­en­ten Behand­lung chroni­scher Wunden sowie den dazuge­hö­ri­gen Strate­gien der Kosten­trä­ger beschäf­ti­gen.