Arzneimittel, Preise
Nach dem Willen der Bundes­re­gie­rung sollen Arznei­mit­tel­preise auch zukünf­tig trans­pa­rent bleiben. Bild: jarmoluk/Pixabay.com

Mit den neues­ten Beschlüs­sen zum Arznei­mit­tel­ver­sor­gungs­stär­kungs­ge­setz (GKV-AMVSG) bleiben Arznei­mit­tel-Preise wie bisher auch öffent­lich zugäng­lich. Mit Blick auf die ursprüng­lich geplante Verfah­rens­ord­nung sei das die logische Konse­quenz gewesen.

„Die Frage, wie sich geheime Preise umset­zen lassen, wenn zahlrei­che Stellen im Gesund­heits­we­sen sie kennen müssen, ist praktisch nicht vernünf­tig zu lösen“, so Martin Litsch, Vorstands­vor­sit­zen­der AOK-Bundes­ver­band.

Arznei­mit­tel-Preise: Keine Lösung für Mondpreise

Für das Problem der Mondpreise halte das Gesetz weiter keine Lösung parat. „Die Umsatz­schwelle hätte ein erster Schritt hin zu rückwir­ken­den Preis­ver­ein­ba­run­gen sein können, auch wenn sie eher Placebo-Wirkun­gen entfal­tet hätte. Was wir in der nächs­ten Legis­la­tur­pe­ri­ode dringend benöti­gen, sind keine Platz­hal­ter auf dem Papier, sondern echte Regulie­rungs­mög­lich­kei­ten für die Arznei­mit­tel­preise im ersten Jahr nach Markt­ein­tritt“, sagt Martin Litsch.

Positiv hinge­gen bewer­tet der AOK-Bundes­ver­band, dass wirtschaft­li­che Angaben Teil eines erwei­ter­ten Arztin­for­ma­ti­ons­sys­tems sein können.

„Wirtschaft­li­che Infor­ma­tio­nen sind notwen­dig, damit Ärzte medizi­nisch sinnvoll und zugleich wirtschaft­lich verord­nen können. Deswe­gen ist es wichtig, dass diese Angaben Teil des Arztin­for­ma­ti­ons­sys­tems werden“, so Litsch. Begrü­ßens­wert seien außer­dem die Verlän­ge­rung des Preis­mo­ra­to­ri­ums und die Infor­ma­ti­ons­pflicht der Pharma­fir­men bei Liefer­eng­päs­sen. Das sollte jedoch nicht nur für Kranken­häu­ser gelten, sondern für alle Versor­gungs­be­rei­che.

Arznei­mit­tel ohne Zusatz­nut­zen können für die KV teuer werden

Kritisch hinge­gen sei vor allem, dass das AMVSG vom bishe­ri­gen Prinzip der Nutzen­be­wer­tung abweicht. Arznei­mit­tel ohne Zusatz­nut­zen müssen sich bei den Preis­ver­hand­lun­gen nicht mehr so eindeu­tig wie bisher an der vergleich­ba­ren Thera­pie orien­tie­ren. Im Zuge dessen können Pharma­fir­men ihre bisher verhan­del­ten Erstat­tungs­preise kündi­gen und vom GKV-Spitzen­ver­band umgehend neu verhan­deln lassen.

„Dadurch könnten kurzfris­tig hohe Kosten auf die Gesetz­li­che Kranken­ver­si­che­rung zukom­men“, warnt Martin Litsch. Außer­dem muss zukünf­tig der Zusatz­nut­zen von nicht-verschrei­bungs­pflich­ti­gen Arznei­mit­teln und solchen, die nur für Kinder und Jugend­li­che erstat­tungs­fä­hig sind, nicht mehr nachge­wie­sen werden.

Quelle: presseportal.de