Mit den neuesten Beschlüssen zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (GKV-AMVSG) bleiben Arzneimittel-Preise wie bisher auch öffentlich zugänglich. Mit Blick auf die ursprünglich geplante Verfahrensordnung sei das die logische Konsequenz gewesen.
„Die Frage, wie sich geheime Preise umsetzen lassen, wenn zahlreiche Stellen im Gesundheitswesen sie kennen müssen, ist praktisch nicht vernünftig zu lösen“, so Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender AOK-Bundesverband.
Arzneimittel-Preise: Keine Lösung für Mondpreise
Für das Problem der Mondpreise halte das Gesetz weiter keine Lösung parat. „Die Umsatzschwelle hätte ein erster Schritt hin zu rückwirkenden Preisvereinbarungen sein können, auch wenn sie eher Placebo-Wirkungen entfaltet hätte. Was wir in der nächsten Legislaturperiode dringend benötigen, sind keine Platzhalter auf dem Papier, sondern echte Regulierungsmöglichkeiten für die Arzneimittelpreise im ersten Jahr nach Markteintritt“, sagt Martin Litsch.
Positiv hingegen bewertet der AOK-Bundesverband, dass wirtschaftliche Angaben Teil eines erweiterten Arztinformationssystems sein können.
„Wirtschaftliche Informationen sind notwendig, damit Ärzte medizinisch sinnvoll und zugleich wirtschaftlich verordnen können. Deswegen ist es wichtig, dass diese Angaben Teil des Arztinformationssystems werden“, so Litsch. Begrüßenswert seien außerdem die Verlängerung des Preismoratoriums und die Informationspflicht der Pharmafirmen bei Lieferengpässen. Das sollte jedoch nicht nur für Krankenhäuser gelten, sondern für alle Versorgungsbereiche.
Arzneimittel ohne Zusatznutzen können für die KV teuer werden
Kritisch hingegen sei vor allem, dass das AMVSG vom bisherigen Prinzip der Nutzenbewertung abweicht. Arzneimittel ohne Zusatznutzen müssen sich bei den Preisverhandlungen nicht mehr so eindeutig wie bisher an der vergleichbaren Therapie orientieren. Im Zuge dessen können Pharmafirmen ihre bisher verhandelten Erstattungspreise kündigen und vom GKV-Spitzenverband umgehend neu verhandeln lassen.
„Dadurch könnten kurzfristig hohe Kosten auf die Gesetzliche Krankenversicherung zukommen“, warnt Martin Litsch. Außerdem muss zukünftig der Zusatznutzen von nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und solchen, die nur für Kinder und Jugendliche erstattungsfähig sind, nicht mehr nachgewiesen werden.
Quelle: presseportal.de