
Vergewaltigung bei Darmspiegelung
Ein Gastroenterologe wurde wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch in 17 Fällen verurteilt. Die 9. Strafkammer des Landgerichts München hielt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten für angemessen. Die Anklage wegen zwei weiteren Vergewaltigungen gegen den Arzt ließ das Gericht fallen.
Über Jahre hinweg hat er sich immer wieder an seinen Patientinnen vergangen und das Behandlungsverhältnis ausgenutzt. Bei der Gelegenheit von Darmspiegelungen hat er seinen Patientinnen kurzzeitig einen Finger in die Scheide eingeführt.
Mitarbeiterinnen sagten gegen Arzt aus
Der Verdacht gegen den Arzt kam auf, nach dem vier Mitarbeiterinnen der Arztpraxis sich zu den Vorfällen geäußert haben. Die Aussagen der Frauen waren nach Ansicht des Gerichts konstant und detailreich. Eine Fremdmotivation für die Aussagen gebe es nicht. Zudem stehen die Aussagen in Einklang mit dem Sachverständigengutachten.
Dass sich die Zeuginnen zum Nachteil des Angeklagten abgesprochen hätten, konnte das Gericht ausschließen. Das Gericht konnte sich ohne vernünftigen Zweifel davon überzeugen, dass die Taten tatsächlich so vorgefallen sind.
Staatsanwaltschaft wollte 8 Jahre Freiheitsstrafe
Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Freiheitsstrafe beantragt. Das Gericht hielt allerdings sechs Jahre und sechs Monate für ausreichend. Bei der Strafzumessung wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war und die Taten zum Teil sehr lange zurückliegen.
Dennoch musste beachtet werden, dass die Folgen des Missbrauchs für die zwei identifizierten Geschädigten „ganz massiv“ seien.
Ein Berufsverbot gegen den Arzt sprach das Gericht nicht aus, obwohl auch das die Staatsanwaltschaft forderte. Das Gericht begründete seine Entscheidung auch hier damit, dass der Arzt nicht vorbestraft sei und es nicht ersichtlich sei, dass er noch weitere Straftaten begehen würde.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: PM