Im Rahmen des Berliner Fachkongresses "Pflege 2005" feierte der 10. Pflege-Recht-Tag sein Jubiläum. Interessante Themen, eine gelungene Programmgestaltung und etwa 1000 teilnehmende Pflegekräfte sprachen auch diesmal für die Qualität der ersten großen Kongressveranstaltung dieses Jahres.
Rund 800 potenzielle Studienbewerberinnen und Studienbewerber stellten solche und ähnliche Fragen am Hochschultag der Katholischen Fachhochschule Nordrhein-Westfalen (KFH NW), Abteilung Köln.
Nur gemeinsam, interdisziplinär und ohne "Das habe ich schon immer so gemacht"-Argumente kann Patienten mit chronischen Wunden geholfen werden. Diese Aufgabenstellung diskutierten beim 3. Kölner Symposium des Pflegerechts renommierte Medizin-, Rechts- und Pflege-Experten sowie Vertreter der Krankenkassen und ihrer Medizinischen Dienste (MDK) in Köln.
Der Betreuer muss der alljährlichen Grippeimpfung des betreuten Patienten in einer Einrichtung zustimmen. Man spricht von Rechtfertigungsgrund. Aber auch der Bewohner muss zustimmen, er ist nicht entrechtet.
Auf dem jährlichen Medizinrechtstag der Stiftung Gesundheit trafen sich rund hundert Juristen, Ärzte und Vertreter der Versicherungswirtschaft zum interdisziplinären Austausch.
Einer befristeten Arbeitnehmerin kann in besonderem Fall binnen drei Wochen gekündigt werden. Nämlich dann, wenn sie nur eine Vetretung ist für eine Vollzeitkraft, deren Elternzeit durch Tod des Kindes frühzeitig endet.
Fährt ein Arzt zu einem Notfall, sind Verkehrsverstöße nur im Wege des sogenannten rechtfertigenden Notstandes gerechtfertigt. Bei einem Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn sieht die Sache anders aus.
Immer häufiger wird heutzutage ambulant unter Narkose operiert. Der Arzt muss dafür Sorge tragen, dass der Patient sicher nach Hause kommt und ihn ggf. am Autofahren hindern.