Gefahr erkannt – Gefahr gebannt
Haftung des Arztes bei der Empfehlung einer E‑Zigarette als Rauchalternative
Im Fall eines Patienten, der mit dem Rauchen nicht aufhören kann, stellt sich für den behandelnden Arzt die Frage, ob es eine weniger schädliche Rauchalternative gibt, um die Gesundheitsfürsorge des Patienten zu unterstützen. Die Empfehlung einer E‑Zigarette ist in diesem Kontext denkbar. Doch welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich für den Arzt, wenn er zu einer solchen Alternative rät?