Impfpflicht
Immer wieder neu: die Debatte um die Teil-Impflicht Bild: © Frank Harms | Dreamstime.com

Gegen eine Verlän­ge­rung der Teil-Impfpflicht über 2022 hinaus sprechen sich Sachsens Gesund­heits­mi­nis­te­rin Petra Köpping (SPD), Bayerns Gesund­heits- und Pflege­mi­nis­ter Klaus Holet­schek (CSU) und Thürin­gens Gesund­heits­mi­nis­te­rin Heike Werner (Linke) aus. Das schrei­ben sie in einem gemein­sa­men Brief an Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD).

Zuletzt hatte Minis­ter Lauter­bach im Bundes­tag mitge­teilt, er wolle die Entschei­dung, ob die Teil-Impfpflicht wie vorge­se­hen am 31. Dezem­ber endet oder verlän­gert wird, offen­las­sen: „Wir werden von dem Verlauf der Herbst- und Winter­welle abhän­gig machen, wie wir mit der einrich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht umgehen.“

Holet­schek: „Impfpflicht mehr Schaden als Nutzen“

Aus Sicht des bayri­schen Gesund­heits­mi­nis­ters Holet­schek bringt sie nur „mehr Schaden als Nutzen“. Denn: „Wir brauchen jede verfüg­bare Arbeits­kraft in Medizin, Pflege und Einglie­de­rungs­hilfe“, erklärte Holet­schek.

Mit dem Schei­tern der allge­mei­nen Impfpflicht sieht Holet­schek auch keine Recht­fer­ti­gung mehr für eine Teil-Variante. Man sei den Beschäf­tig­ten in Pflege und Gesund­heits­we­sen in dieser Frage eine faire Behand­lung schul­dig. Sie dürften nicht „ohne jede Not“ einsei­tig belas­tet werden.

Für Sachsens Gesund­heits­mi­nis­te­rin Köpping haben sich mit Ausbrei­tung der Omikron-Variante auch die Voraus­set­zun­gen für eine Bewer­tung der Lage geändert.

Mit Blick auf die Versor­gungs­si­cher­heit, aber auch auf den enormen Verwal­tungs­auf­wand lehne sie eine Verlän­ge­rung über 2022 hinaus ab: „Wir wollen, dass die Menschen in den Pflege­ein­rich­tun­gen bestmög­lich versorgt werden.“ Man könne daher auf keine Pflege­kraft verzich­ten.

Statt an einer Impfpflicht für Pflege­kräfte und Beschäf­tigte im Gesund­heits­we­sen festzu­hal­ten, plädiert Thürin­gens Gesund­heits­mi­nis­te­rin Werner dafür, Anreize für Auffri­schungs­imp­fun­gen für alle Bürge­rin­nen und Bürger zu schaf­fen.

Quelle: BPA