Bundestag, Pflegebildungsreform
Die Pflege­bil­dungs­re­form kommt im Bundes­tag nicht voran. Bild: karlherl/Pixabay.com

Es ist ein Trauer­spiel, das der Bundes­tag – bzw. die Regie­rungs­frak­tio­nen – sich mit dem Pflege­be­rufs­ge­setz leisten, und es trägt wesent­lich zur Politik­ver­dros­sen­heit zumin­dest bei den Pflegen­den bei. Der Bundes­tag scheint auch nach der Sommer­pause unfähig, eine Entschei­dung zur Pflege­bil­dungs­re­form zu treffen. Zumin­dest ist den Sitzungs­plä­nen in Ausschüs­sen und Plenum keine Beratung des Gesetz­ent­wur­fes zu entneh­men. Es ist frustrie­rend genug, dass es schon lange nicht mehr um eine sachli­che Abwägung, sondern anschei­nend nur noch um takti­sche Überle­gun­gen geht. Dabei stehen laut Regie­rungs­pro­gramm sowohl Bundes­re­gie­rung als auch SPD und Union im Bundes­tag im Wort für eine Ausbil­dungs­re­form.

Ein paar alte Zöpfe abschnei­den und ein paar Arbeit­ge­bern auf die Zehen treten

In der Zwischen­zeit nimmt das Ansehen des Berufes täglich weiter Schaden und die Pflege­fach­per­so­nen werden buchstäb­lich aus dem Beruf vertrie­ben. Denn die Arbeits­be­din­gun­gen sind vielfach inakzep­ta­bel, ständig werden neue, häufig ungeeig­nete Vorschläge disku­tiert, die sowieso keiner umsetzt, und die Wertschät­zung für pflege­ri­sche Arbeit taucht allen­falls in den Sonntags­re­den auf – beklagt der DBfK.

Dabei ist die Frage­stel­lung ganz einfach, findet der DBfK: Braucht Deutsch­land eine zeitge­mäße und für die Anfor­de­run­gen konzi­pierte Pflege­aus­bil­dung, um eine bedarfs­ge­rechte pflege­ri­sche Versor­gung der Menschen sicher­zu­stel­len? Auch wenn das bedeu­tet, ein paar alte Zöpfe abzuschnei­den und ein paar Arbeit­ge­bern auf die Zehen zu treten? Oder macht sich Fatalis­mus breit im Sinne von ‚Wir werden das quanti­ta­tiv sowieso nicht bewäl­ti­gen, deshalb wursteln wir weiter wie bisher!‘?

Öster­reich und die Schweiz haben viel umfas­sen­der refor­miert

Die Ausbil­dungs­re­form ist nur ein – wenn auch wichti­ger – Baustein der Reform der pflege­ri­schen Versor­gung in Deutsch­land. Es wird neben der Reform der Ausbil­dung auf der Ebene Heilbe­ruf eine bundes­ein­heit­li­che Regelung der Pflege­as­sis­tenz benötigt. Zudem werden bedarfs­ge­rechte Perso­nal­be­mes­sungs­ver­fah­ren gebraucht, die einen adäqua­ten Skill-Mix berück­sich­ti­gen, eine bessere Perso­nal­aus­stat­tung, mehr und bessere Führung und effizi­en­tere Organi­sa­ti­ons­struk­tu­ren, mehr gelebte Anerken­nung sowie eine klare Zuwei­sung von Aufga­ben, die der vorhan­de­nen Kompe­tenz entspricht. „Gelingt dies nicht“, betont der DBfK, „dann wehe den Kranken und Pflege­be­dürf­ti­gen von morgen – das sind übrigens wir alle.“

Öster­reich (und wenige Jahre vorher die Schweiz) hat aktuell die Pflege­aus­bil­dung deutlich umfas­sen­der refor­miert. „Im Vergleich dazu backen wir kleine Brötchen. Das soll nicht möglich sein?“ äußert sich der DBfK und fordert deshalb vom Deutschen Bundes­tag, den Gesetz­ent­wurf zum Pflege­be­rufs­ge­setz in seiner jetzi­gen Form zur Abstim­mung zu bringen.

Quelle: DBK