
Alle bei der BGW Versicherten, „die durch die besonderen Bedingungen am Arbeitsplatz im Zuge der Corona-Pandemie in eine psychische Krisensituation kommen“ können jetzt kostenlos eine telefonische Beratung durch ausgebildete Psychotherapeuten in Anspruch nehmen, um sich vor einem Burnout zu schützen. Allerdings maximal fünf Termine je 50 Minuten. Dementsprechend ist das Angebot nicht als Ersatz für eine reguläre Psychotherapie zu verstehen, sondern als Maßnahme der Früh- und Krisenintervention. Verschwiegenheit gegenüber dem Arbeitgeber wird garantiert. Auch führt die Inanspruchnahme zu keinen Aktenvermerken bei der BGW.
Besondere Situationen würden auch besondere Maßnahmen erfordern, sagt die BGW: „Beschäftigte in den verschiedenen Bereichen von Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege können durch die Pandemie und die Bewältigung ihrer Folgen in psychisch sehr belastende Situationen geraten. Wer täglich mit Menschen in Kontakt kommt, die potenziell infektiös sind, sich am Arbeitsplatz infiziert, im Team mit Erkrankungen konfrontiert ist oder Personen mit teilweise schweren Krankheitsverläufen behandelt und betreut, gerät oft psychisch unter Druck.“
Doch oft würden Beschäftigte im Gesundheitswesen weiter „funktionieren“, das Überschreiten ihrer Belastungsgrenzen nicht erkennen und auf einen Burnout zusteuern. Hierfür hat die BGW eine Seite mit Tipps und gesundheitlichen Hinweisen für mehr Selbstachtsamkeit angelegt.
Psychische Belastung: Coachings auch für Führungskräfte
Auch für Führungskräfte hat die BGW Handlungsbedarf erkannt. Diese müssen nicht nur an sich denken und mit der zusätzlichen Belastung durch die Pandemie umgehen, sondern auch Teams durch diese Krise führen. Sie werden nun seitens der BGW durch professionelle Coachings unterstützt. Mit maximal fünf Sitzungen je 90 Minuten, telefonisch oder per Videochat.
Neben der persönlichen Befindlichkeit sollen dabei vor allem folgende Fragen besprochen werden:
- Mit welchen Mitteln schaffe ich es als Führungskraft, meine Mitarbeitenden zu stützen, zu stärken und zu motivieren, wenn die Krise länger anhält, um Burnouts zu vermeiden?
- Auf welche Weise begegne ich den teils herausfordernden Ansprüchen und Erwartungen von Patienten, Klienten, Kundschaft oder Angehörigen professionell – und bleibe dabei trotzdem gelassen?
- Wie bleibe ich – in Zeiten von pandemiebedingter Ungewissheit und ständiger Veränderung der Umgebungsvariablen – weiterhin entscheidungs- und handlungsfähig?
Daneben macht die BGW auch darauf aufmerksam, dass man sich bei Extremereignissen sofort an sie wenden kann und sollte. Nicht nur wie allgemein bekannt bei Unfällen, sondern auch bei traumatisierenden Vorfällen, wie Gewalt, schwerem Mobbing oder sexuellen Übergriffen. Denn, so die BGW: „Verursacht ein äußeres Ereignis während der beruflichen Tätigkeit einen körperlichen Schaden oder eine seelische Erkrankung, ist es versicherungsrechtlich ein Arbeitsunfall.“ Dabei sollte man sich auch nicht darauf verlassen, dass der Arbeitgeber Meldung bei der Berufsgenossenschaft macht.
Wer Fragen zu den Hilfsangeboten der BGW hat kann sich bei der Telefon-Hotline unter (040) 20207–1880 melden. Diese ist Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 16:00 Uhr erreichbar, freitags nur bis 14:00 Uhr.
Krisenintervention: Weitere Hilfsangebote für Pflegekräfte
Während die oben genannten Angebote zur Krisenintervention nur Beschäftigten bei BGW-Mitgliedsunternehmen und ‑einrichtungen zur Verfügung stehen, gibt es weitere Angebote, die für alle Pflegekräfte nutzbar sind:
- So bieten auch DBfK und BPtK gemeinsam eine kostenlose 30-minütige telefonische Beratung an.
- Und der vdek hat ein Sofortprogramm zur Gesundheitsförderung für Beschäftigte in Krankenhäusern und stationären Pflegeheimen aufgelegt.
- Nicht nur Pflegekräften steht rund um die Uhr die kostenlose Beratung der Telefonseelsorge zur Verfügung unter (0800) 111 0 111.
- Bei akuten psychischen Krisensituationen empfiehlt sich, den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 zu kontaktieren.
- Wenn Leib und Leben des Betroffenen oder Dritter gefährdet ist, sollte nicht gezögert werden, unter 112 den Rettungsdienst anzuwählen.
Wer helfen will, den Zustand der Pflege ans Licht zu bringen, kann auch an der großen Zufriedenheitsumfrage für das Gesundheitswesen teilnehmen. Die Rechtsdepesche wird die Ergebnisse der Umfrage auswerten und mit Entscheidern in Politik und Gesundheitswesen diskutieren. Ziel ist es, auch die Ursachen klarer zu ermitteln, weshalb so viele Mitarbeiter in der Pflege von Burnout bedroht sind.