Damit stationäre Pflegeeinrichtungen wirklich zu einem „Zuhause“ für die Bewohner werden können, gibt es die Bewohnervertretungen, die sich für die Interessen der Bewohner einsetzen. Sie sichern ihre Teilhabe und Mitbestimmung und tragen zu einer guten Lebensqualität bei. Die Themen reichen dabei von der Verpflegung über die Freizeitgestaltung bis hin zum Heimentgelt. Die Bewohnerbeiräte machen das Ganze ehrenamtlich und werden dafür nicht vergütet. Ihr Engagement soll ihnen aber auch nicht zum finanziellen Nachteil werden, zugleich fehlt es ihnen in der Regel an einem eigenen Budget. Sie sind darauf angewiesen, dass die Heimleitung ihnen entsprechende Mittel zur Verfügung stellen – häufig mit mangelndem Erfolg.
Mit der Absicht, Bewohnervertretungen von Alten- und Behinderteneinrichtungen zu stärken, lud der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Beiratsmitglieder aus ganz Deutschland am 23.10.2019 zur Informationsveranstaltung „Stärkung der Bewohner-Vertretungen in der Langzeitpflege“ nach Berlin ein. Der Pflegebevollmächtigte betonte die immense Bedeutung gut funktionierender Bewohnervertretungen für die Erhaltung der Lebensqualität der Bewohner. „Bewohnerbeiräte berichten leider aber auch, dass sie nicht immer unabhängig agieren können oder die erforderliche Unterstützung nicht erhalten. Das muss in Deutschland überall gewährleistet sein, sonst ist dieses Gremium ein stumpfes Schwert“, so Westerfellhaus weiter.
Die Heimgesetzgebung gleicht einem Flickenteppich
Generell wurde zudem die sehr differente Gesetzgebung in den jeweiligen Bundesländern bezüglich der Heimmitwirkung kritisiert. An diesem „Flickenteppich“ der Länder-Heimgesetze hat offenbar auch die letzte Föderalismusreform kaum etwas geändert.
Exemplarisch verwies Ulrike Kempchen, Leiterin Recht des BIVA-Pflegeschutzbundes, auf Nordrhein-Westfalen und Hamburg. In NRW sei zwar im Landesgesetz geregelt, dass Heime für die Kosten von Beiratsschulungen aufkommen müssten, aber nur ein Bruchteil der Einrichtungen diese Schulungen auch anbiete. In Hamburg sei festgelegt, dass etwa die Mitgliedschaft von Beiräten in einem Interessenverband vom Heim übernommen werden müsse, aber dies so gut wie nie erfolge. Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert bereits seit langer Zeit mehr Mitbestimmung und die Erweiterung der Rechte von pflegebetroffenen Menschen.
Dies zeigte auch ein Gutachten zum Thema „Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten der Weiterentwicklung von Bewohnervertretungen“, das von dem Pflegebevollmächtigten in Auftrag gegeben und von Prof. Thomas Klie von der Evangelischen Hochschule Freiburg auf der Veranstaltung vorgestellt wurde. Daraus ging zudem hervor, dass eine wirksame Arbeit der Bewohnervertretungen von vielen Faktoren abhängt, allen voran von ihrer Akzeptanz und Unterstützung durch die Einrichtungen. Dass dies kein Ding der Unmöglichkeit ist, zeigte sich durch einen Blick ins Nachbarland: Eine Vertreterin des niederländischen LOC-Verbands, des Dachverbands der „Klientenräte“, schilderte die weitreichenden Rechte der niederländischen Bewohnervertretungen.
Quelle: BIVA, www.pflegebevollmaechtigter.de