Typische Blutentnahme-Röhrchen.
Typische Blutent­nahme-Röhrchen. Bild: Griszka Niewiadomski/Freeimages.com

„Uns liegen Hinweise vor, dass einige Frauen­ärzte und Labor­me­di­zi­ner immer noch Blutent­nah­me­sys­teme nutzen, die allein Natrium-Fluorid enthal­ten“, erklärt PD Dr. Erhard Siegel, Präsi­dent der DDG. Bei diesen Syste­men bestehe die Gefahr, einen Schwan­ger­schafts­dia­be­tes zu überse­hen.

Die DDG fordert die Kranken­kas­sen auf, bei Nutzung ungeeig­ne­ter Systeme die Kosten­er­stat­tung für das Scree­ning zu stornie­ren. Herstel­ler sollten zudem die Produk­tion und den Vertrieb reiner Natrium-Fluorid-Blutent­nah­me­sys­teme unver­züg­lich einstel­len. Seit 2012 schreibt die Mutter­schafts­richt­li­nie für werdende Mütter zwischen 24 und 28 Schwan­ger­schafts­wo­chen eine blutzu­cker­ge­stützte Unter­su­chung auf Gesta­ti­ons­dia­be­tes vor. Bei diesem Scree­ning trinkt die Schwan­gere zunächst im nicht-nüchter­nen Zustand 200 Milli­li­ter Wasser mit 50 Gramm Trauben­zu­cker, bevor eine Stunde später der Blutzu­cker im Venen­blut bestimmt wird. Werden die Blutpro­ben zur Blutzu­cker­be­stim­mung an ein Labor geschickt, muss der Abbau­pro­zess der Glukose – die Glykolyse – im Blutent­nah­me­röhr­chen gestoppt werden, da sonst die Referenz­werte ihre Gültig­keit verlie­ren.

„Dafür reicht aber der Glykolyse-Hemmer Natrium-Fluorid allein nicht aus, er stoppt den Abbau erst nach vier Stunden“, erklärt Prof. Dr. Lutz Heine­mann, Vorsit­zen­der der Arbeits­gruppe Diabe­tes und Techno­lo­gie der DDG. „Das kann die Ergeb­nisse verfäl­schen und birgt damit die Gefahr eines falsch-negati­ven Befun­des – also das Risiko, einen Gesta­ti­ons­dia­be­tes zu überse­hen.“ Eine zuver­läs­sige Auskunft geben derzeit nur Blutent­nah­me­röhr­chen, die neben Natrium-Fluorid auch Citrat enthal­ten. „Diese Kombi­na­tion bewirkt eine nahezu vollstän­dige Glykolyse-Hemmung“, so Heine­mann.

Da ein hoher Blutzu­cker in der Schwan­ger­schaft Mutter und Kind schadet, warnt die DDG vor der Verwen­dung von Blutent­nah­me­röhr­chen, die allein Natrium-Fluorid enthal­ten. „Nach unserer Auffas­sung ist dies grob fahrläs­sig“, erklärt Dr. med. Helmut Klein­wech­ter, Autor der Leitli­nie Gesta­ti­ons­dia­be­tes. Zwar liegen keine offizi­el­len Zahlen vor, wie häufig ungeeig­nete Systeme zum Einsatz kommen. „Es gibt aber Hinweise, wonach diese Systeme seit Einfüh­rung des Scree­nings weiter­hin nahezu unver­än­dert genutzt werden.“

Damit Schwan­gere sich keinen unnöti­gen Risiken ausset­zen, fordert die DDG, sofort zu handeln. „Ärzte und Labor­me­di­zi­ner, die an der Behand­lung von Schwan­ge­ren betei­ligt sind, sollten erneut über das korrekte Vorge­hen infor­miert werden“, erklärt DDG-Präsi­dent Siegel. Die Fachge­sell­schaft empfiehlt Kranken­kas­sen zudem eine Kosten­stor­nie­rung in Fällen, in denen Systeme verwen­det werden, die allein Natrium-Fluorid enthal­ten. „Und schließ­lich plädie­ren wir für ein Produktions‑, Zulas­sungs- und Vertriebs­ver­bot von unzuver­läs­si­gen Entnahme-Röhrchen“, ergänzt Heine­mann.

Gesta­ti­ons­dia­be­tes kann zu Kompli­ka­tio­nen während der Schwan­ger­schaft und bei der Geburt führen. Er erhöht das Risiko von Schwan­ger­schafts­hoch­druck und fördert das übermä­ßige Wachs­tum des ungebo­re­nen Kindes. Frauen mit Schwan­ger­schafts­dia­be­tes erkran­ken zudem später häufig an Diabe­tes Typ 2, ihre Kinder neigen zu Überge­wicht und Diabe­tes. In Deutsch­land entwi­ckeln vier bis fünf Prozent aller werden­den Mütter einen Schwan­ger­schafts­dia­be­tes. Bei 80 Prozent der Betrof­fe­nen führen eine Ernäh­rungs­um­stel­lung und regel­mä­ßige Bewegung zu norma­len Blutzu­cker­wer­ten.