Gemes­sen an der Zahl der Behand­lungs­fälle insge­samt ist die Zahl der Behand­lungs­feh­ler in 2017 verhält­nis­mä­ßig gering, sie liege „Gott sie Dank im Promil­le­be­reich“, erklärte Dr. Andreas Crusius, Vorsit­zen­der der Ständi­gen Konfe­renz der Gutach­ter­kom­mis­sio­nen und Schlich­tungs­stel­len der Bundes­ärz­te­kam­mer (BÄK). So hat das Statis­ti­sche Bundes­amt 19,5 Millio­nen Behand­lungs­fälle im Jahr 2016 gezählt, zuzüg­lich der rund eine Milli­arde Arztkon­takte in den Praxen. Entschei­dun­gen zu mutmaß­li­chen Behand­lungs­feh­lern wurden im Jahr 2017 insge­samt 7.307 bundes­weit, wovon in 2.213 Fällen tatsäch­lich ein Behand­lungs­feh­ler vorlag. Damit sind die Zahlen gegen­über zum Vorjahr rückläu­fig, denn in 2016 lagen noch 2.245 Behand­lungs­feh­ler vor. Am häufigs­ten wurden bei Diagno­sen der Knie- und Hüftge­lenk­ar­thro­sen sowie der Unter­schen­kel- und Sprung­ge­lenk­frak­tu­ren Behand­lungs­feh­ler­vor­würfe aufge­stellt. 430 tatsäch­li­che Behand­lungs­feh­ler wurden in diesem Bereich gezählt. So lauten die zentra­len Ergeb­nisse der von der Bundes­ärz­te­kam­mer (BÄK) in Berlin vorge­stell­ten Behand­lungs­feh­ler­sta­tis­tik 2018.

„Wir Ärzte können Patien­ten keine Heilung verspre­chen, wohl aber, dass wir uns mit ganzer Kraft für ihre Heilung, für die Quali­tät ihrer Behand­lung und damit für ihre Sicher­heit einset­zen“, betonte Crusius bei der Vorstel­lung der Statis­tik in Berlin. Schließ­lich würden zahlrei­che Maßnah­men seitens der Ärzte­schaft ergrif­fen, um die Behand­lungs­qua­li­tät zu erhal­ten und stets weiter­zu­ent­wi­ckeln. Dazu zählen unter anderem die Quali­täts­zir­kel, Peer-Reviews sowie themen­spe­zi­fi­sche Konfe­ren­zen und anonyme Fehler­mel­de­sys­teme. Natür­lich sei jeder Fehler einer zu viel und man müsse sich darüber im Klaren sein, dass hinter jedem Behand­lungs­feh­ler schwere mensch­li­che Schick­sale stehen. Dennoch seien Panik­ma­che und Pfusch­vor­würfe nicht die richtige Reaktion auf die Behand­lungs­feh­ler­sta­tis­tik. Dies würde der gut etablier­ten Fehler­kul­tur nur schaden und keine Verbes­se­run­gen erzeu­gen.

Video­bei­trag mit Dr. Andreas Crusius, Vorsit­zen­der der Ständi­gen Konfe­renz der Gutach­ter­kom­mis­sio­nen und Schlich­tungs­stel­len und Präsi­dent der Ärzte­kam­mer Mecklen­burg Vorpom­mern:

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Kein Ausru­hen auf bisher erreich­ten Zielen

Dem stimmte auch die Patien­ten­be­auf­tragte Ingrid Fisch­bach zu. Sie machte zugleich aber deutlich, dass man sich auf den bisher erreich­ten Zielen nicht ausru­hen dürfe. Zudem sei es wichtig, dass Opfer von Behand­lungs­feh­lern die Möglich­keit erhal­ten, ihre Ansprü­che auf Schaden­er­satz und Schmer­zens­geld effek­tiv durch­set­zen können.

Oft würden Patien­ten darauf verzich­ten, ihre Ansprü­che geltend zu machen, weil sie nicht von einem Erfolg eines solchen Vorge­hens ausge­hen. Fisch­bach hält es für notwen­dig, dass das Beweis­maß für den Ursachen­zu­sam­men­hang zwischen Fehler und Gesund­heits­scha­den darauf reduziert wird, dass die überwie­gende Wahrschein­lich­keit ausreicht, um einen Behand­lungs­feh­ler geltend zu machen.

„Kultur des Umgangs mit Fehlern“

Der Präsi­dent der Ärzte­kam­mer Westfa­len-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, sprach sich für einen offenen und trans­pa­ren­ten Umgang mit mögli­chen Falsch­be­hand­lun­gen aus: „Der Patien­ten­schutz verlangt es, dass Behand­lungs­feh­ler nicht vertuscht werden. Vielmehr müssen festge­stellte Fehler ausge­wer­tet und zum Anlass genom­men werden, das ärztli­che Handeln stetig zu verbes­sern.“ Er wünsche sich daher, dass eine „Kultur des Umgangs mit Fehlern“ noch stärker in der Ärzte­schaft etabliert wird.

Ein unbüro­kra­ti­sches Verfah­ren

Im Falle des Verdachts auf einen Behand­lungs­feh­ler kann man bei den Gutach­ter­kom­mis­sio­nen und Schlich­tungs­stel­len einen formlo­sen Antrag stellen, quali­fi­zierte Fachgut­ach­ter und Juris­ten prüfen dann den Sachver­halt. Die Verfah­ren seien für alle betei­lig­ten Parteien unbüro­kra­tisch und zudem kosten­los, erklärt Prof. Dr. Walter Schaffart­zik, Vorsit­zen­der der Schlich­tungs­stelle für Arzthaft­pflicht­fra­gen der norddeut­schen Ärzte­kam­mern.

Quelle: BÄK, Ärzte­kam­mer Westfa­len-Lippe, patientenbeauftragter.de