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Inwieweit hat man als Pflegekraft eine Garantenstellung betiehungsweise was ist das überhaupt? Gesundheitspersonal nimmt aufgrund seiner Schutzpflicht gegenüber den Patienten und Bewohnern eine besondere Garantenstellung ein. Das heißt, es ergibt sich über den Arbeitsvertrag die Verpflichtung, Patienten und Bewohner im Rahmen der Zumutbarkeit vor Schaden zu schützen. Wird eine gebotene Handlung pflichtwidrig unterlassen, beispielsweise die zumutbare Mobilisation im Rahmen der Dekubitusprophylaxe, so wird dies jedoch nicht unter eine unterlassene Hilfeleistung gefasst. Vielmehr steht hier eine Körperverletzung durch Unterlassen gemäß § 223 StGB in Verbindung mit § 13 StGB in Rede. Dies kann eine Freiheitsstrafe von drei bis fünf Jahren nach sich ziehen, wenngleich hier in der Regel eine Geldstrafe ausgesprochen wird.
Praxistipp: Eine Gefährdungsanzeige kann haftungsrechtlichen Schutz für Beschäftigte im Gesundheitswesen bieten, mehr dazu in diesem Interview mit Prof. Dr. Volker Großkopf oder in diesem Videobeitrag.
Zur Person: Prof. Dr. Volker Großkopf ist Rechtsanwalt und Professor für Rechtswissenschaften im Fachbereich Gesundheitswesen an der Katholischen Hochschule NRW in Köln.