
„Die Zeit drängt“, so deutlich wird DKG-Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl. Die Krankenhausreform der Ampelkoalition stelle die Einrichtungen im kommenden Jahr vor neue Herausforderungen und Probleme, sagt Gaß.
Entsprechend dringend sei der Handlungsbedarf, um die Patientenversorgung in Deutschland sicherzustellen. Konkret geht es der Krankenhausgesellschaft um drei zentrale Punkte:
Flächendeckende Patientenversorgung durch wirtschaftliche Stabilität
Nach Ansicht der DKG könne eine flächendeckende Patientenversorgung nur durch wirtschaftliche Stabilität der Krankenhäuser sichergestellt werden. Das ist vor allem wichtig, da die Krankenhäuser vor einer umfassenden Strukturtransformation stehen. Über Jahre hinweg hätten die Kosten der Krankenhäuser die Erlöse weit überschritten, sodass es mittlerweile Milliarden-Defizite bei der Finanzierung gebe.
Die zukünftige Bundesregierung müsse deshalb rasch handeln. „Derzeit führt der kalte Strukturwandel zu Veränderungen, die sich an der Logik der wirtschaftlichen Not, aber nicht am Versorgungsbedarf orientieren“, erklärt Gaß. Die Versorgung werde dadurch in vielen Regionen schlechter.
Lockerere Fristen bei Personal- und Strukturvorgaben
Hinzu komme die überhastete Ausarbeitung der neuen Krankenhausplanung. Bis Ende März soll eine Rechtsverordnung für die Personal- und Strukturvorgaben der Krankenhäuser feststehen. Das Arbeitsgremium, das die entsprechenden Vorgaben für diese Verordnung erstellen soll, soll sich bis Ende April eine Geschäftsordnung geben.
Die DKG glaubt, dass die Fristen für die Rechtsverordnung somit nicht einzuhalten seien. Dabei entscheide die Verordnung über wichtige Aspekte in der Krankenhausversorgung: Welche Gestaltungsspielräume stehen den Ländern bei ihrer Krankenhausplanung zukünftig noch zur Verfügung? Wie viel regionale Versorgung wird zukünftig noch möglich sein?
Gaß mahnt an, dass gerade in den Flächenländern enorm viel von der Rechtsverordnung abhänge: „Die vom Gesetzgeber vorgesehene Frist zum finalen Abschluss der Rechtsverordnung ist keinesfalls einzuhalten, wenn der Anspruch der Bundesländer erfüllt werden soll, Vorgaben zu entwickeln, die mittel- und langfristig tragfähige Krankenhausstrukturen determinieren, mit denen die Patientenversorgung flächendeckend gesichert und qualitativ weiterentwickelt werden kann“.
Aussetzung der Vorhaltefinanzierung
Damit zusammenhängend ist die DKG der Meinung, dass zwingend die Vorhaltefinanzierung ausgesetzt werden müsse. Diese erschwere die Planung für die Krankenhäuser, die sich am Versorgungsbedarf ausrichten.
Die aktuelle Vorhaltefinanzierung benachteilige vor allem kleinere und ländliche Kliniken. Nur fünf 5 Prozent der Krankenhäuser glauben nach Befragungen der DKG, dass die finanzielle Lage ihrer Einrichtung durch die Regelung gesichert werde.
Gaß betont, dass die aktuellen Finanzierungsprobleme nicht durch das DRG-System (Fallpauschalen) verursacht wurden, sondern dadurch, dass der aktuelle Bundesgesundheitsminister sich geweigert hätte, einen angemessenen Inflationsausgleich zu schaffen.
Die Probleme der Krankenhäuser seien längst auch bei der Bevölkerung angekommen. Entsprechend ernst müsse die zukünftige Regierung die Sorgen der Krankenhäuser nehmen und sich „mit der Gesundheitspolitik als zentralem Bereich der sozialen Dienstvorsorge“ intensiv beschäftigen.
DKG legt 10-Punkte-Programm vor
Um die Probleme der Krankenhäuser verlässlich angehen zu können, nennt die DKG zehn Punkte, die von der zukünftigen Regierung im Bereich Gesundheit verbessert werden müssen:
- Weniger Bürokratie und kleinteilige Regulierungen. Nur so könne eine eigenverantwortliche Patientenversorgung bestmöglich organisiert werden.
- Der kalte Strukturwandel müsse gestoppt und der Umbau der Krankenhauslandschaft schrittweise und planvoll gestaltet werden.
- Dem Fachkräftemangel müsse wirksam begegnet werden. Kompetenzen und Verantwortungsübernahme seien auf neue Berufsbilder, akademisierte Pflegekräfte und weitere Gesundheitsberufe aufzuteilen.
- Die Qualitätssicherung müsse neu gestaltet werden. Der Ergebnisqualität sei Vorrang vor kleinteiliger Struktur- und Prozessqualität einzuräumen.
- Krankenhäuser müssen zum Gesundheitscampus werden, mit konsequent geöffneter ambulanter Versorgung.
- Die Letztentscheidung über den konkreten Personaleinsatz müsse wieder in der Hand der Verantwortlichen der Krankenhäuser liegen.
- Die Digitalisierung müsse gefördert werden. Dazu müssen die Rahmenbedingungen für digitale Versorgungskonzepte verbessert werden.
- Die Notfallversorgung müsse dringend besser geordnet werden.
- Damit die psychiatrische Patientenversorgung gestärkt wird, müssen dauerhaft sektorenübergreifende krankenhauszentrierte Versorgungsnetzwerke aufgebaut werden.
- Lieferengpässen bei Arzneimitteln müsse auf europäischer Ebene entgegengewirkt werden. Es dürfe nicht sein, dass die Versorgung von einigen wenigen Herstellern außerhalb Europas abhänge.
Quelle: PM