DKG
Gerald Gaß, Vorstands­vor­sit­zen­der der Deutschen Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG), findet klare Worte für die zukünf­tige Regie­rung. Bild: Georg Lopata/DKG

„Die Zeit drängt“, so deutlich wird DKG-Vorstands­vor­sit­zen­der Gerald Gaß angesichts der bevor­ste­hen­den Bundes­tags­wahl. Die Kranken­haus­re­form der Ampel­ko­ali­tion stelle die Einrich­tun­gen im kommen­den Jahr vor neue Heraus­for­de­run­gen und Probleme, sagt Gaß.

Entspre­chend dringend sei der Handlungs­be­darf, um die Patien­ten­ver­sor­gung in Deutsch­land sicher­zu­stel­len. Konkret geht es der Kranken­haus­ge­sell­schaft um drei zentrale Punkte:

Flächen­de­ckende Patien­ten­ver­sor­gung durch wirtschaft­li­che Stabi­li­tät

Nach Ansicht der DKG könne eine flächen­de­ckende Patien­ten­ver­sor­gung nur durch wirtschaft­li­che Stabi­li­tät der Kranken­häu­ser sicher­ge­stellt werden. Das ist vor allem wichtig, da die Kranken­häu­ser vor einer umfas­sen­den Struk­tur­trans­for­ma­tion stehen. Über Jahre hinweg hätten die Kosten der Kranken­häu­ser die Erlöse weit überschrit­ten, sodass es mittler­weile Milli­ar­den-Defizite bei der Finan­zie­rung gebe.

Die zukünf­tige Bundes­re­gie­rung müsse deshalb rasch handeln. „Derzeit führt der kalte Struk­tur­wan­del zu Verän­de­run­gen, die sich an der Logik der wirtschaft­li­chen Not, aber nicht am Versor­gungs­be­darf orien­tie­ren“, erklärt Gaß. Die Versor­gung werde dadurch in vielen Regio­nen schlech­ter.

Locke­rere Fristen bei Perso­nal- und Struk­tur­vor­ga­ben

Hinzu komme die überhas­tete Ausar­bei­tung der neuen Kranken­haus­pla­nung. Bis Ende März soll eine Rechts­ver­ord­nung für die Perso­nal- und Struk­tur­vor­ga­ben der Kranken­häu­ser festste­hen. Das Arbeits­gre­mium, das die entspre­chen­den Vorga­ben für diese Verord­nung erstel­len soll, soll sich bis Ende April eine Geschäfts­ord­nung geben.

Die DKG glaubt, dass die Fristen für die Rechts­ver­ord­nung somit nicht einzu­hal­ten seien. Dabei entscheide die Verord­nung über wichtige Aspekte in der Kranken­haus­ver­sor­gung: Welche Gestal­tungs­spiel­räume stehen den Ländern bei ihrer Kranken­haus­pla­nung zukünf­tig noch zur Verfü­gung? Wie viel regio­nale Versor­gung wird zukünf­tig noch möglich sein?

Gaß mahnt an, dass gerade in den Flächen­län­dern enorm viel von der Rechts­ver­ord­nung abhänge: „Die vom Gesetz­ge­ber vorge­se­hene Frist zum finalen Abschluss der Rechts­ver­ord­nung ist keines­falls einzu­hal­ten, wenn der Anspruch der Bundes­län­der erfüllt werden soll, Vorga­ben zu entwi­ckeln, die mittel- und langfris­tig tragfä­hige Kranken­haus­struk­tu­ren deter­mi­nie­ren, mit denen die Patien­ten­ver­sor­gung flächen­de­ckend gesichert und quali­ta­tiv weiter­ent­wi­ckelt werden kann“.

Ausset­zung der Vorhal­te­fi­nan­zie­rung

Damit zusam­men­hän­gend ist die DKG der Meinung, dass zwingend die Vorhal­te­fi­nan­zie­rung ausge­setzt werden müsse. Diese erschwere die Planung für die Kranken­häu­ser, die sich am Versor­gungs­be­darf ausrich­ten.

Die aktuelle Vorhal­te­fi­nan­zie­rung benach­tei­lige vor allem kleinere und ländli­che Klini­ken. Nur fünf 5 Prozent der Kranken­häu­ser glauben nach Befra­gun­gen der DKG, dass die finan­zi­elle Lage ihrer Einrich­tung durch die Regelung gesichert werde.

Gaß betont, dass die aktuel­len Finan­zie­rungs­pro­bleme nicht durch das DRG-System (Fallpau­scha­len) verur­sacht wurden, sondern dadurch, dass der aktuelle Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter sich gewei­gert hätte, einen angemes­se­nen Infla­ti­ons­aus­gleich zu schaf­fen.

Die Probleme der Kranken­häu­ser seien längst auch bei der Bevöl­ke­rung angekom­men. Entspre­chend ernst müsse die zukünf­tige Regie­rung die Sorgen der Kranken­häu­ser nehmen und sich „mit der Gesund­heits­po­li­tik als zentra­lem Bereich der sozia­len Dienst­vor­sorge“ inten­siv beschäf­ti­gen.

DKG legt 10-Punkte-Programm vor

Um die Probleme der Kranken­häu­ser verläss­lich angehen zu können, nennt die DKG zehn Punkte, die von der zukünf­ti­gen Regie­rung im Bereich Gesund­heit verbes­sert werden müssen:

  1. Weniger Bürokra­tie und klein­tei­lige Regulie­run­gen. Nur so könne eine eigen­ver­ant­wort­li­che Patien­ten­ver­sor­gung bestmög­lich organi­siert werden.
  2. Der kalte Struk­tur­wan­del müsse gestoppt und der Umbau der Kranken­haus­land­schaft schritt­weise und planvoll gestal­tet werden.
  3. Dem Fachkräf­te­man­gel müsse wirksam begeg­net werden. Kompe­ten­zen und Verant­wor­tungs­über­nahme seien auf neue Berufs­bil­der, akade­mi­sierte Pflege­kräfte und weitere Gesund­heits­be­rufe aufzu­tei­len.
  4. Die Quali­täts­si­che­rung müsse neu gestal­tet werden. Der Ergeb­nis­qua­li­tät sei Vorrang vor klein­tei­li­ger Struk­tur- und Prozess­qua­li­tät einzu­räu­men.
  5. Kranken­häu­ser müssen zum Gesund­heits­cam­pus werden, mit konse­quent geöff­ne­ter ambulan­ter Versor­gung.
  6. Die Letzt­ent­schei­dung über den konkre­ten Perso­nal­ein­satz müsse wieder in der Hand der Verant­wort­li­chen der Kranken­häu­ser liegen.
  7. Die Digita­li­sie­rung müsse geför­dert werden. Dazu müssen die Rahmen­be­din­gun­gen für digitale Versor­gungs­kon­zepte verbes­sert werden.
  8. Die Notfall­ver­sor­gung müsse dringend besser geord­net werden.
  9. Damit die psych­ia­tri­sche Patien­ten­ver­sor­gung gestärkt wird, müssen dauer­haft sektoren­über­grei­fende kranken­haus­zen­trierte Versor­gungs­netz­werke aufge­baut werden.
  10. Liefer­eng­päs­sen bei Arznei­mit­teln müsse auf europäi­scher Ebene entge­gen­ge­wirkt werden. Es dürfe nicht sein, dass die Versor­gung von einigen wenigen Herstel­lern außer­halb Europas abhänge.

Quelle: PM