Temra FFP2 und FFP3 Masken.Bild: Temra

5 Tipps: So erken­nen Sie eine gute Maske

1. Achten Sie beim Kauf einer FFP-Maske auf die korrekte Kennzeich­nung, welche auf der Maske imprä­gniert sein muss. Laut PSA-Verord­nung und Richt­li­nie für parti­kel­fil­ternde Halbmas­ken muss diese Inschrift folgende Parame­ter enthal­ten, wie am Beispiel der Temra FFP2- und FFP3-Masken:

  • Norm: EN 149:2001 +A1:2009
  • Klassi­fi­zie­rung: FFP2 (bezie­hungs­weise FFP3)
  • Gütesie­gel mit vierstel­li­ger ID Nº der jewei­li­gen Zerti­fi­zie­rungs­stelle: CE 2163
  • Verwend­bar­keits­hin­weis: NR

2. Die obigen Daten müssen bei FFP-Masken auch auf der Verpa­ckung enthal­ten sein. Wenn eine Verpa­ckung ledig­lich die CE-Buchsta­ben ohne die weite­ren, essen­zi­el­len Angaben enthält, ist dies ein Indiz für eine Fälschung. Im Falle einer chirur­gi­schen Maske muss der Standard EN 14683:2019 + AC:2019 und deren Klassi­fi­zie­rung als Klasse I, II oder IIR auf der Verpa­ckung angege­ben sein. Die chirur­gi­sche Maske selbst ist dabei üblicher­weise ohne Beschrif­tung, genau wie die hygie­ni­sche Maske, deren Standard GB/T32619-2016 ebenfalls auf der Verpa­ckung angege­ben sein muss. Sobald sie eine Kennzeich­nung EN 149:2001 auf der Verpa­ckung einer chirur­gi­schen bezie­hungs­weise hygie­ni­schen Maske sehen, was leider sehr oft in Verkaufs­re­ga­len vorkommt, handelt es sich um eine Fälschung – zumin­dest, was die Zerti­fi­zie­rung der Ware betrifft, welche oft vom Herstel­ler selbst oder einer nicht autori­sier­ten Stelle vorge­nom­men wurde.

3. Machen Sie vorsorg­lich den Test mit Wasser und Feuer­zeug. Können Sie nach Aufset­zen der Maske eine Feuer­zeug­flamme ausbla­sen oder in Bewegung bringen, dann handelt es sich um eine reine Fälschung ohne jegli­che Filtra­ti­ons­ka­pa­zi­tät. Gießen Sie etwas Wasser auf die Oberflä­che der Maske und warten Sie eine halbe Minute. Sollte Flüssig­keit durch­si­ckern, ist die Maske ebenfalls eine Fälschung. Sollte eine Maske beide Schnell­tests überste­hen, sagt es noch gar nichts über ihre Quali­tät, Konfor­mi­tät und tatsäch­li­che Schutz­funk­tion aus. Aber zumin­dest wäre es ein Zeichen, dass ein minima­ler Schutz vorhan­den ist.

4. Infor­mie­ren Sie sich vor Masken­kauf – wenn möglich – auf diesem Inter­net­por­tal für Produkt­war­nun­gen und prüfen Sie, ob einer der Masken­her­stel­ler bzw. Marken dort erwähnt ist. Schon aufge­deckte Fälle von Fälschun­gen oder falsche bezie­hungs­weise ungül­tige Zerti­fi­zie­rung werden von den EU-Staaten öffent­lich gemacht. Das Rapid Exchange of Infor­ma­tion System (RAPEX) ist das Schnell­warn­sys­tem der Europäi­schen Union für gefähr­li­che Konsum­gü­ter, ausge­nom­men Nahrungs- und Arznei­mit­tel sowie medizi­ni­sche Geräte. Im RAPEX-System wird über Maßnah­men infor­miert, die zur Vermei­dung oder Einschrän­kung der Verwen­dung von gefähr­li­chen Produk­ten getrof­fen wurden.

5. Wenn Sie Masken verkau­fen (beispiels­weise als Santi­täts­fach­händ­ler, Apothe­ker, Kaufhaus­di­rek­tor), infor­mie­ren Sie sich unbedingt über den Herstel­ler bezie­hungs­weise Liefe­ran­ten der Masken. Versu­chen Sie, ausschließ­lich von soliden Anbie­tern zu kaufen und lassen Sie sich das Produkt­zer­ti­fi­kat zeigen. Sollten Sie Unregel­mä­ßig­kei­ten auf dem Zerti­fi­kat und bezie­hungs­weise oder auf der Verpa­ckungs­auf­schrift erken­nen, melden Sie es bei masken@produktwarnung.eu.