Der Arbeitsschwerpunkt des Kölner G&S‑Verlags ist das Gesundheitsrecht. Dabei legen die beiden Verlagsleiter Prof. Dr. Volker Großkopf und Michael Schanz den Schwerpunkt auf die gesetzlichen Entwicklungen, die auf den Arbeitsbereich „Pflege“ einwirken. Und sie setzen auf disziplinübergreifende Kommunikation und Verständnis. Für beide ist klar: „Ohne gemeinsame Nenner ist der Austausch zwischen Pflegenden, Ärzten und Juristen zum Scheitern verurteilt.“ Eine ihrer wesentlichen Kommunikationsplattformen ist der JuraHealthCongress (JHC), der seit dem Jahr 2019 auch als Pflegefortbildung des Westens bekannt ist. Das interdisziplinäre und intersektorale Kongressformat blickt mittlerweile auf 15 erfolgreiche Veranstaltungsjahre zurück.
Wohlwollende Bemerkungen und kritische Töne
Alles begann mit einem spektakulären Schlagaustausch des „who is who“ der deutschen Medizinrechtsszene im Jahr 2008 auf dem 1. JuraHealth Congress in Leipzig. Prof. Dr. Christian Katzenmeier, Robert Roßbruch, Erich Böhme und andere mehr stritten vor dem Hintergrund des gerade frischen Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes über das Für und Wider der Substitution ärztlicher Aufgaben durch Pflegende. Begleitet wurde der damalige Disput von den wohlwollenden Bemerkungen Marie-Louise Müller, der damaligen Präsidentin des deutschen Pflegerates und den kritischen Tönen von Rudolf Henke, dem damaligen Marburger-Bund-Vorsitzenden.
Über die Jahre hinweg ist die Veranstaltung dem Anspruch heiße Schnittstellen-Themen auf der Höhe der Zeit in ihrer Komplexität darzustellen treu geblieben. Großkopf und Schanz halten es da mit den Worten von Albert Einstein: „So einfach wie möglich. Aber nicht einfacher.“
Unterstützt wurden sie in diesem Ansatz von zahlreichen prominenten Rednern. Seien es Willem Jacobus Kardinal Eijk, römisch-katholischer Erzbischof von Utrecht oder Meo-Micaela Hahne, damalige Vorsitzende des XII. Zivilsenats am Bundesgerichtshof, die im 60. Verfassungsjahr der Bundesrepublik nach dem Grußwort der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries a.D. ihre Positionen über das Selbstbestimmungsrecht der Patienten präsentierten.
Pflege und Recht im Fokus
Juristischer Dreh- und Angelpunkt ist über die Zeit hinweg vor allen Dingen das Haftungsrecht gewesen und geblieben Unabhängig davon, ob die vielen thematisierten DNQP-Expertenempfehlungen (zum Beispiel zum Thema „Sturzprophylaxe“, „Ernährungsmanagement“ oder „Erhaltung und Förderung der Mobilität“) von Ihren maßgeblichen Protagonisten (zum Beispiel Prof. Dr. Sabine Bartholomeyczik, Prof. Dr. Gabriele Meyer und Prof. Dr. Andrea Schiff) dargestellt wurden; Großkopf und vielen anderen Rechtsexperten ist es immer gelungen in der Welt der Pflegewissenschaft praktische, juristische Denkanstöße zu platzieren.
Seit 2019, dem ersten Jahr des Kongresses in der neuen Konzeption als „Pflegefortbildung des Westens“, bereichert ein neues Format den Veranstaltungstag: Beim Innovationsforum haben junge Start-up-Unternehmer die Chance, ihre Produkte gegenüber alteingesessenen Medizintechnik-Unternehmen zu behaupten. Bis zu zwölf kandidierende Firmen wetteifern um die Gunst des Publikums, das nach einem strengen Reglement über die Qualität der Präsentationen entscheidet. Selbst in den für Veranstalter schwierigen Pandemie-Jahren konnte der Wettbewerb auf der digitalen Schiene durchgeführt werden. Der JuraHealth Congress ist über die problematischen Pandemiezeiten hinweg, im Online-Format, unbeeinträchtigt abgehalten worden.
Auf dem 15. Jubiläumskongress am Donnerstag, 19. Mai 2022 freuen wir uns jedoch besonders, wieder live in den Kölner Sartory-Sälen für die zahlreichen Kongressgäste präsent sein zu können. Vielleicht ist das Thema „Praktische Aspekte der Digitalisierung“ ja auch etwas für Sie? Wir freuen uns schon jetzt!