Der Arbeits­schwer­punkt des Kölner G&S‑Verlags ist das Gesund­heits­recht. Dabei legen die beiden Verlags­lei­ter Prof. Dr. Volker Großkopf und Michael Schanz den Schwer­punkt auf die gesetz­li­chen Entwick­lun­gen, die auf den Arbeits­be­reich „Pflege“ einwir­ken. Und sie setzen auf diszi­plin­über­grei­fende Kommu­ni­ka­tion und Verständ­nis. Für beide ist klar: „Ohne gemein­same Nenner ist der Austausch zwischen Pflegen­den, Ärzten und Juris­ten zum Schei­tern verur­teilt.“ Eine ihrer wesent­li­chen Kommu­ni­ka­ti­ons­platt­for­men ist der JuraHe­alth­Con­gress (JHC), der seit dem Jahr 2019 auch als Pflege­fort­bil­dung des Westens bekannt ist. Das inter­dis­zi­pli­näre und inter­sek­to­rale Kongress­for­mat blickt mittler­weile auf 15 erfolg­rei­che Veran­stal­tungs­jahre zurück.

Wohlwol­lende Bemer­kun­gen und kriti­sche Töne

Alles begann mit einem spekta­ku­lä­ren Schlag­aus­tausch des „who is who“ der deutschen Medizin­rechts­szene im Jahr 2008 auf dem 1. JuraHe­alth Congress in Leipzig. Prof. Dr. Chris­tian Katzen­meier, Robert Roßbruch, Erich Böhme und andere mehr strit­ten vor dem Hinter­grund des gerade frischen Pflege-Weiter­ent­wick­lungs­ge­set­zes über das Für und Wider der Substi­tu­tion ärztli­cher Aufga­ben durch Pflegende. Beglei­tet wurde der damalige Disput von den wohlwol­len­den Bemer­kun­gen Marie-Louise Müller, der damali­gen Präsi­den­tin des deutschen Pflege­ra­tes und den kriti­schen Tönen von Rudolf Henke, dem damali­gen Marbur­ger-Bund-Vorsit­zen­den.

Über die Jahre hinweg ist die Veran­stal­tung dem Anspruch heiße Schnitt­stel­len-Themen auf der Höhe der Zeit in ihrer Komple­xi­tät darzu­stel­len treu geblie­ben. Großkopf und Schanz halten es da mit den Worten von Albert Einstein: „So einfach wie möglich. Aber nicht einfa­cher.“

Unter­stützt wurden sie in diesem Ansatz von zahlrei­chen promi­nen­ten Rednern. Seien es Willem Jacobus Kardi­nal Eijk, römisch-katho­li­scher Erzbi­schof von Utrecht oder Meo-Micaela Hahne, damalige Vorsit­zende des XII. Zivil­se­nats am Bundes­ge­richts­hof, die im 60. Verfas­sungs­jahr der Bundes­re­pu­blik nach dem Grußwort der Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­rin Brigitte Zypries a.D. ihre Positio­nen über das Selbst­be­stim­mungs­recht der Patien­ten präsen­tier­ten.

Pflege und Recht im Fokus

Juris­ti­scher Dreh- und Angel­punkt ist über die Zeit hinweg vor allen Dingen das Haftungs­recht gewesen und geblie­ben Unabhän­gig davon, ob die vielen thema­ti­sier­ten DNQP-Exper­ten­emp­feh­lun­gen (zum Beispiel zum Thema „Sturz­pro­phy­laxe“, „Ernäh­rungs­ma­nage­ment“ oder „Erhal­tung und Förde­rung der Mobili­tät“) von Ihren maßgeb­li­chen Protago­nis­ten (zum Beispiel Prof. Dr. Sabine Bartho­lo­mey­c­zik, Prof. Dr. Gabriele Meyer und Prof. Dr. Andrea Schiff) darge­stellt wurden; Großkopf und vielen anderen Rechts­exper­ten ist es immer gelun­gen in der Welt der Pflege­wis­sen­schaft prakti­sche, juris­ti­sche Denkan­stöße zu platzie­ren.

Seit 2019, dem ersten Jahr des Kongres­ses in der neuen Konzep­tion als „Pflege­fort­bil­dung des Westens“, berei­chert ein neues Format den Veran­stal­tungs­tag: Beim Innova­ti­ons­fo­rum haben junge Start-up-Unter­neh­mer die Chance, ihre Produkte gegen­über altein­ge­ses­se­nen Medizin­tech­nik-Unter­neh­men zu behaup­ten. Bis zu zwölf kandi­die­rende Firmen wettei­fern um die Gunst des Publi­kums, das nach einem stren­gen Regle­ment über die Quali­tät der Präsen­ta­tio­nen entschei­det. Selbst in den für Veran­stal­ter schwie­ri­gen Pande­mie-Jahren konnte der Wettbe­werb auf der digita­len Schiene durch­ge­führt werden. Der JuraHe­alth Congress ist über die proble­ma­ti­schen Pande­mie­zei­ten hinweg, im Online-Format, unbeein­träch­tigt abgehal­ten worden.

Auf dem 15. Jubilä­ums­kon­gress am Donners­tag, 19. Mai 2022 freuen wir uns jedoch beson­ders, wieder live in den Kölner Sartory-Sälen für die zahlrei­chen Kongress­gäste präsent sein zu können. Vielleicht ist das Thema „Prakti­sche Aspekte der Digita­li­sie­rung“ ja auch etwas für Sie? Wir freuen uns schon jetzt!