Die hochumstrittene Impfpflicht für Menschen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen neigt sich offenbar ihrem Ende zu: Wie das Nachrichtenportal tagesschau.de mit Berufung auf das ARD-Hauptstadtstudio Berlin berichtet, soll die Regelung zum Jahresende auslaufen.
Hierfür muss der Gesetzgeber nichts tun, denn die Impfpflicht war ohnehin bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Es genügt, wenn der Bundestag keine Verlängerung beschließt – was nicht mehr anstehen wird.
Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums erklärte gegenüber der Rechtsdepesche: „Wir rechnen damit, dass zum Jahreswechsel die Variante BQ1.1 oder ähnliche Varianten das Infektionsgeschehen dominieren werden. Die Impfungen verhindern dann zwar immer noch eine schwere Erkrankung, aber wohl nur noch begrenzt eine Übertragung des Virus. Deshalb entfällt für die einrichtungsbezogene Impfpflicht die medizinische Begründung.“
Seit dem 16. März hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen gegolten. Die Einrichtungen waren angehalten, den Impfstatus ihrer Beschäftigten zu prüfen und Fälle von ungeimpften Mitarbeiter/innen an die Gesundheitsämter weiterzugeben; das genaue Prozedere war aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Wer ab dem Stichtag ohne Impfschutz in einer Einrichtung arbeitete, dem drohte ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro; außerden wurde den Gesundheitsämtern die Möglichkeit eingeräumt, ein Betretungsverbot gegen ungeimpfte Beschäftigte für ihren Arbeitsplatz einzuräumen.
Eine – wie auch immer ausgestaltete – allgemeine Impfpflicht war dagegen nach heftiger, kontroverser Debatte im Bundestag gescheitert.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Fremdschutz keine Rechtfertigung mehr
Insbesondere Bundes-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gilt als Verfechter der Impfpflicht. Angesichts des enormen Umgehungsmöglichkeiten des Impfschutzes bei der Omikron-Variante, und erst recht seit Auftauchen der als besonders ansteckenden Variante BQ.1.1 sei die Lage nun aber eine andere.
Von einem Fremdschutz für vulnerable Gruppen durch geimpfte Beschäftigte sei nicht mehr auszugehen.
Mehrere Bundesländer, Landes-Gesundheitsminister, Gewerkschaften und Pflegeverbände hatten bereits seit langem gefordert, die Impfpflicht wieder abzuschaffen – auch vor dem Hintergrund, dass die allgemeine Impfpflicht gescheitert war.
Auch der Deutsche Pflegerat (DPR) um Präsidentin Christine Vogler hatte sich für ein Auslaufen der Impfpflicht ausgesprochen.
Krankenhausgesellschaft begrüßt Entscheidung
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung. Der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß, erklärt: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht auslaufen zu lassen, ist absolut richtig und überfällig. Eine andere Entscheidung wäre nicht mehr erklärbar gewesen.“
Quellen: ARD, DKG