Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Die einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht wird zum 31.12.2022 auslau­fen Bild: Ewa Urban / Pixabay

Die hochum­strit­tene Impfpflicht für Menschen in Gesund­heits- und Pflege­ein­rich­tun­gen neigt sich offen­bar ihrem Ende zu: Wie das Nachrich­ten­por­tal tagesschau.de mit Berufung auf das ARD-Haupt­stadt­stu­dio Berlin berich­tet, soll die Regelung zum Jahres­ende auslau­fen.

Hierfür muss der Gesetz­ge­ber nichts tun, denn die Impfpflicht war ohnehin bis zum 31. Dezem­ber 2022 befris­tet. Es genügt, wenn der Bundes­tag keine Verlän­ge­rung beschließt – was nicht mehr anste­hen wird.

Eine Spreche­rin des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums erklärte gegen­über der Rechts­de­pe­sche: „Wir rechnen damit, dass zum Jahres­wech­sel die Variante BQ1.1 oder ähnli­che Varian­ten das Infek­ti­ons­ge­sche­hen dominie­ren werden. Die Impfun­gen verhin­dern dann zwar immer noch eine schwere Erkran­kung, aber wohl nur noch begrenzt eine Übertra­gung des Virus. Deshalb entfällt für die einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht die medizi­ni­sche Begrün­dung.“

Seit dem 16. März hat die einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht für Beschäf­tigte in Gesund­heits- und Pflege­ein­rich­tun­gen wie Arztpra­xen, Kranken­häu­sern oder Senio­ren­hei­men gegol­ten. Die Einrich­tun­gen waren angehal­ten, den Impfsta­tus ihrer Beschäf­tig­ten zu prüfen und Fälle von ungeimpf­ten Mitarbeiter/innen an die Gesund­heits­äm­ter weiter­zu­ge­ben; das genaue Proze­dere war aber von Bundes­land zu Bundes­land unter­schied­lich.

Wer ab dem Stich­tag ohne Impfschutz in einer Einrich­tung arbei­tete, dem drohte ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro; außer­den wurde den Gesund­heits­äm­tern die Möglich­keit einge­räumt, ein Betre­tungs­ver­bot gegen ungeimpfte Beschäf­tigte für ihren Arbeits­platz einzu­räu­men.

Eine – wie auch immer ausge­stal­tete – allge­meine Impfpflicht war dagegen nach hefti­ger, kontro­ver­ser Debatte im Bundes­tag geschei­tert.

Einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht: Fremd­schutz keine Recht­fer­ti­gung mehr

Insbe­son­dere Bundes-Gesund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD) gilt als Verfech­ter der Impfpflicht. Angesichts des enormen Umgehungs­mög­lich­kei­ten des Impfschut­zes bei der Omikron-Variante, und erst recht seit Auftau­chen der als beson­ders anste­cken­den Variante BQ.1.1 sei die Lage nun aber eine andere.

Von einem Fremd­schutz für vulnerable Gruppen durch geimpfte Beschäf­tigte sei nicht mehr auszu­ge­hen.

Mehrere Bundes­län­der, Landes-Gesund­heits­mi­nis­ter, Gewerk­schaf­ten und Pflege­ver­bände hatten bereits seit langem gefor­dert, die Impfpflicht wieder abzuschaf­fen – auch vor dem Hinter­grund, dass die allge­meine Impfpflicht geschei­tert war.

Auch der Deutsche Pflege­rat (DPR) um Präsi­den­tin Chris­tine Vogler hatte sich für ein Auslau­fen der Impfpflicht ausge­spro­chen.

Kranken­haus­ge­sell­schaft begrüßt Entschei­dung

Die Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG) begrüßt die Entschei­dung der Bundes­re­gie­rung. Der Vorstands­vor­sit­zende der DKG, Dr. Gerald Gaß, erklärt: „Die einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht auslau­fen zu lassen, ist absolut richtig und überfäl­lig. Eine andere Entschei­dung wäre nicht mehr erklär­bar gewesen.“

Quellen: ARD, DKG