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Entge­gen den Unsicher­hei­ten durch das HHVG (Heil- und Hilfs­mit­tel­ver­sor­gungs­ge­setz) beim Einsatz von silber­hal­ti­gen Wundpro­duk­ten spricht Prof. Dr. Joachim Disse­mond von der Klinik für Derma­to­lo­gie der Univer­si­täts­kli­nik Essen Silber­pro­duk­ten durch­aus einen Stellen­wert in der aktuel­len Wundthe­ra­pie zu. Silber ist für die Wundbe­hand­lung zugelas­sen und anders als oft angenom­men, ist es auch erstat­tungs­fä­hig. Aufgrund ihrer antimi­kro­biel­len Eigen­schaf­ten können silber­hal­tige Wundauf­la­gen daher – gezielt und bei adäqua­ter Indika­tion – für lokal infizierte, kritisch koloni­sierte Wunden über einen Zeitraum von zwei Wochen zur Anwen­dung kommen.