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Entgegen den Unsicherheiten durch das HHVG (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz) beim Einsatz von silberhaltigen Wundprodukten spricht Prof. Dr. Joachim Dissemond von der Klinik für Dermatologie der Universitätsklinik Essen Silberprodukten durchaus einen Stellenwert in der aktuellen Wundtherapie zu. Silber ist für die Wundbehandlung zugelassen und anders als oft angenommen, ist es auch erstattungsfähig. Aufgrund ihrer antimikrobiellen Eigenschaften können silberhaltige Wundauflagen daher – gezielt und bei adäquater Indikation – für lokal infizierte, kritisch kolonisierte Wunden über einen Zeitraum von zwei Wochen zur Anwendung kommen.