FFP-Maske
FFP-Maske Bild: Temra

Filte­ring Face Pieces = FFP

Die Nachfrage nach besse­rer Schutz­aus­rüs­tung ist in der Corona-Krise rasant gestie­gen. Bei der Bekämp­fung der Pande­mie sind parti­kel­fil­trie­rende Masken mit guten Quali­täts­merk­ma­len nun ein wichti­ger Baustein. Die sogenannte „Filte­ring Face Pieces“, kurz „FFP“ genannt, sind mittler­weile in aller Munde. Unter­teilt werden die „Gesichts-Filter-Masken“ in die Schutz­klas­sen FFP1, FFP2 und FFP3. Diese Masken­ty­pen bieten aufgrund ihrer jewei­li­gen Eigen­schaf­ten unter­schied­lich hohen Schutz gegen eine Übertra­gung des SARS-CoV‑2 Virus. Bei der Klassi­fi­zie­rung gilt: Je höher die Zahl, desto größer ist die Wirkung bezüg­lich Eigen- und Fremd­schutz.

Die Bundes­re­gie­rung setzt in der Corona-Schutz­mas­ken-Verord­nung auf die Vertei­lung von Masken des Typs FFP2 an beson­ders vulnerable Perso­nen­grup­pen und die Bezie­her von Arbeits­lo­sen­geld II. Dieser Sicher­heits­an­spruch an die Filtra­ti­ons­leis­tung der Masken hat sich mittler­weile auch in der übrigen Bevöl­ke­rung durch­ge­setzt. Entspre­chend hoch sind die Nachfra­gen.

Die beson­de­ren Quali­täts­an­for­de­rung hinsicht­lich von Corona-Viren

FFP2-Masken müssen klare techni­sche Norman­for­de­run­gen einhal­ten, die vom Herstel­ler auch kennt­lich gemacht werden müssen. Im Vorder­grund steht dabei die europäi­sche Norm EN 149:2001+A1:2009, nach der die Durch­läs­sig­keit des Filter­sys­tems mit Aeroso­len getes­tet wird. Die Filtra­ti­ons­leis­tung der FFP2-Masken ist nach dieser Quali­täts­norm klar definiert: mindes­tens 94 % der Schad­stoffe (Parti­kel, Staub, Aerosole) müssen aus der Atemluft heraus­ge­fil­tert werden. Ist diese Prüfnorm gemein­sam mit dem CE-Kennzei­chen und der vierstel­li­gen Kennnum­mer der Benann­ten Stelle auf der Oberflä­che der FFP2-Maske aufge­druckt, verspricht der Herstel­ler dem Verbrau­cher die Verkehrs­fä­hig­keit in Punkto Strömungs­schutz gegen gesund­heits­schäd­li­che Parti­kel, die sich in der Atemluft befin­den (bis zu einer Größe von 0,6 μm). Da das Corona­vi­rus mit rund 0,1 bis 0,14 μm diese Mikro­me­ter-Grenze jedoch unter­schrei­tet, bietet die FFP2-Masken-Norm dem Träger keinen absolu­ten Infek­ti­ons­schutz.

Diese Filter­wir­kung kann erst auf einer weite­ren Normie­rungs­ebene, der EN 14683, der Überprü­fung unter­zo­gen werden. In der Grund­va­ri­ante zielt diese Quali­täts­norm aller­dings auf die bakte­ri­elle Filtra­ti­ons­leis­tung ab, so dass die standar­di­sier­ten Messver­fah­ren auf den durch­schnitt­li­chen Durch­mes­ser der Bakte­rien von etwa 0,6 bis 1,0 µm ausge­rich­tet sind. Der aussa­ge­kräf­tige Beleg des Schut­zes vor dem Corona­vi­rus ist daher erst dann erbracht, wenn in dem Prüfver­fah­ren die deutlich gerin­ge­ren, viralen Größen­ver­hält­nisse berück­sich­tigt werden. Erst wenn ein Masken­typ diese aufwän­dige Proze­dur durch­lau­fen hat, kann die Filter­wirk­sam­keit gegen das Corona­vi­rus mit „gut“ bewer­tet werden.

Trage­kom­fort und Atemdurch­läs­sig­keit

Zu beach­ten ist dabei zusätz­lich, dass die filter­op­ti­mier­ten Masken nicht die Atemfä­hig­keit beein­träch­ti­gen. Bei der Herstel­lung sollten daher hohe Parti­kel-Filtra­ti­ons­leis­tun­gen nicht durch zu dichtes Filter­ma­te­rial erwirkt werden. Es mag wohl den techni­schen Durch­läs­sig­keits­an­for­de­run­gen genügen, wenn die Konstruk­tion der Maske zahlrei­che Überla­ge­run­gen von Vliesen aufweist. Regel­haft stellt jedoch jede zusätz­li­che Schicht für den Träger eine zusätz­li­che Atembar­riere dar, die letzt­lich auch dessen Akzep­tanz zum Tragen der Maske im Alltag beein­träch­tigt. Schmelz­ge­bla­sene Kunst­stoff-Mikro­fa­sern (zum Teil „Easy Breathing“ genannt), die zu einem Vlies zusam­men­ge­führt werden haben sich insoweit in der Praxis als beson­ders gutes Filter­me­dium mit der hervor­ra­gen­den Eigen­schaft einer maxima­len Atemdurch­läs­sig­keit erwie­sen.

Neben der hohen Filtra­ti­ons­leis­tung, die die Abson­de­rung auch der deutlich kleine­ren Viren umfas­sen sollte, ist bei der Masken­wahl zudem zu beach­ten, dass gleich­zei­tig eine hohe Atemdurch­läs­sig­keit gewähr­leis­tet ist. Nur so besteht die Möglich­keit die FFP2-Maske über einen länge­ren Zeitraum hinweg ohne Einschrän­kung zu tragen. Hiermit wird nicht nur der aus epide­mio­lo­gi­scher Sicht wichtige Fremd­schutz, sondern auch der für den Träger elemen­tare Eigen­schutz erzielt.

Fazit

Nur wenige Masken auf dem Markt erfül­len dieses umfang­rei­che Voraus­set­zungs­spek­trum. Mithin ist es für den Verbrau­cher von heraus­ra­gen­der Bedeu­tung, dass folgende Kennzeich­nun­gen Auskunft über Güte und Quali­tät der Maske ertei­len:

  • FFP2 / IIR (Parti­kel-/Bakte­ri­en­fil­tra­tion + Spritz­fes­tig­keit gegen­über Körper­flüs­sig­keit)
  • PFE > 98 % (Parti­kel­fil­tra­tion über 98 Prozent)
  • BFE > 99 % (Bakte­ri­en­fil­tra­tion über 99 Prozent)
  • VFE > 99 % (Viren­fil­tra­tion über 99 Prozent)
  • Easy Breathing (Hohe Atemdurch­läs­sig­keit)

Liegen diese Parame­ter vor, dann ist Fremd- und Eigen­schutz unter maxima­lem Trage- und Atemkom­fort sicher­ge­stellt.