Wie aus einer Mittei­lung des GKV-Spitzen­ver­ban­des hervor­geht, haben die Klini­ken zwischen 2013 und 2017 bereits 329 Millio­nen Euro von den gesetz­li­chen Kranken­kas­sen aus dem Hygie­ne­son­der­pro­gramm erhal­ten. Im Sinne des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes müssen Kranken­häu­ser sicher­stel­len, dass durch entspre­chende Maßnah­men die Weiter­ver­brei­tung nosoko­mia­ler Infek­tio­nen und resis­ten­ter Krank­heits­er­re­ger vermie­den werden. Die Förder­gel­der sind daher für den Einsatz von quali­fi­zier­tem Hygie­ne­per­so­nal sowie für die Fort- und Weiter­bil­dung von Pflege­kräf­ten und Ärzten und für externe Beratun­gen vorge­se­hen. Nur jene Kranken­häu­ser können die Förder­gel­der beanspru­chen, die die verbind­li­chen perso­nel­len und organi­sa­to­ri­schen Voraus­set­zun­gen zur Verhin­de­rung nosoko­mia­ler Infek­tio­nen bisher noch nicht erfül­len. Demnach haben 1.516 von rund 2.000 Kranken­häu­sern in Deutsch­land Anspruch auf die Förde­rung.

Förder­vo­lu­men von 460 Millio­nen Euro vorge­se­hen

„Eine Kernauf­gabe der Kranken­häu­ser ist und bleibt es, ihre Patien­ten so gut wie möglich vor gefähr­li­chen Erregern zu schüt­zen. Im Rahmen des Hygie­ne­son­der­pro­gram­mes wurden sie dabei durch zusätz­li­che Gelder der Beitrags­zah­ler wirkungs­voll unter­stützt. Kranken­häu­ser sollten diese Gelder als Ausgangs­punkt für eine auch langfris­tige Optimie­rung einset­zen“, so Johann-Magnus von Stackel­berg, stell­ver­tre­ten­der Vorstands­vor­sit­zen­der des GKV-Spitzen­ver­ban­des.

Ob die Förder­gel­der tatsäch­lich richtig verwen­det werden, kann erst nachträg­lich durch die jewei­lige Jahres­ab­schluss­prü­fung der Klini­ken festge­stellt werden. Für den aktuel­len Bericht sind Daten aus den Jahres­ab­schluss­prü­fun­gen der Jahre 2013 bis 2016 ausge­wer­tet worden. Das Hygie­ne­son­der­pro­gramm soll noch bis 2023 laufen, insge­samt soll im Rahmen des Programms ein Förder­vo­lu­men von über 460 Millio­nen Euro zur Verfü­gung gestellt werden.

Quelle: GKV