Wie aus einer Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes hervorgeht, haben die Kliniken zwischen 2013 und 2017 bereits 329 Millionen Euro von den gesetzlichen Krankenkassen aus dem Hygienesonderprogramm erhalten. Im Sinne des Infektionsschutzgesetzes müssen Krankenhäuser sicherstellen, dass durch entsprechende Maßnahmen die Weiterverbreitung nosokomialer Infektionen und resistenter Krankheitserreger vermieden werden. Die Fördergelder sind daher für den Einsatz von qualifiziertem Hygienepersonal sowie für die Fort- und Weiterbildung von Pflegekräften und Ärzten und für externe Beratungen vorgesehen. Nur jene Krankenhäuser können die Fördergelder beanspruchen, die die verbindlichen personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Verhinderung nosokomialer Infektionen bisher noch nicht erfüllen. Demnach haben 1.516 von rund 2.000 Krankenhäusern in Deutschland Anspruch auf die Förderung.
Fördervolumen von 460 Millionen Euro vorgesehen
„Eine Kernaufgabe der Krankenhäuser ist und bleibt es, ihre Patienten so gut wie möglich vor gefährlichen Erregern zu schützen. Im Rahmen des Hygienesonderprogrammes wurden sie dabei durch zusätzliche Gelder der Beitragszahler wirkungsvoll unterstützt. Krankenhäuser sollten diese Gelder als Ausgangspunkt für eine auch langfristige Optimierung einsetzen“, so Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Ob die Fördergelder tatsächlich richtig verwendet werden, kann erst nachträglich durch die jeweilige Jahresabschlussprüfung der Kliniken festgestellt werden. Für den aktuellen Bericht sind Daten aus den Jahresabschlussprüfungen der Jahre 2013 bis 2016 ausgewertet worden. Das Hygienesonderprogramm soll noch bis 2023 laufen, insgesamt soll im Rahmen des Programms ein Fördervolumen von über 460 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: GKV