Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Hermann Gröhe erklärt dazu: „Arznei­mit­tel sind in vielen Fällen entschei­dend für den Heilungs­pro­zess. Zugleich bestehen gesund­heit­li­che Gefah­ren durch unsach­ge­mäße Einnahme. Wir wollen gemein­sam mit allen Betei­lig­ten – der Ärzte- und Apothe­ker­schaft, den Pflege­kräf­ten sowie den Patien­tin­nen und Patien­ten – den siche­ren Umgang mit Arznei­mit­teln fördern, damit diese gut wirken können und unerwünschte Neben- und Wechsel­wir­kun­gen verhin­dert werden.“

Fünf Prozent aller Kranken­haus­ein­wei­sun­gen könnten vermie­den werden

Gröhe weiter: „Ab Oktober hat jeder Versi­cherte, der mindes­tens drei verord­nete Arznei­mit­tel anwen­det, Anspruch auf einen Medika­ti­ons­plan. Gerade für ältere, chronisch und mehrfach erkrankte Menschen ist das eine große Hilfe.“

Unerwünschte Arznei­mit­tel­wir­kun­gen treten insbe­son­dere bei Menschen auf, die langfris­tig mehrere Arznei­mit­tel gleich­zei­tig anwen­den. Es wird geschätzt, dass pro 100 ambulan­ten Patien­tin­nen und Patien­ten mit Arznei­mit­tel­the­ra­pie jedes Jahr sieben vermeid­bare unerwünschte Neben­wir­kun­gen auftre­ten. Etwa fünf Prozent aller Kranken­haus­ein­wei­sun­gen gehen auf unerwünschte Neben­wir­kun­gen von Arznei­mit­teln zurück, ein Viertel davon könnte vermie­den werden.

Anstren­gun­gen zur Thera­pie­si­cher­heit werden fortge­setzt

Die drei bishe­ri­gen Aktions­pläne zur Arznei­mit­tel­the­ra­pie­si­cher­heit haben seit 2008 wichtige Beiträge zur Verbes­se­rung auf diesem Gebiet geleis­tet; darun­ter zählt die Einfüh­rung eines bundes­ein­heit­li­chen Medika­ti­ons­pla­nes zu den wichtigs­ten Ergeb­nis­sen. Mit dem Ende 2015 in Kraft getre­te­nen E‑Health-Gesetz wurde geregelt, dass ab Oktober 2016 alle Versi­cher­ten, die mindes­tens drei verord­nete Medika­mente anwen­den, Anspruch auf die Ausstel­lung eines Medika­ti­ons­plans in Papier­form durch eine Ärztin oder einen Arzt haben. Ab 2018 soll der Medika­ti­ons­plan auch elektro­nisch von der Gesund­heits­karte abruf­bar sein.

Mit dem jetzt vorge­leg­ten Aktions­plan für die Jahre 2016 bis 2019 werden die erfolg­rei­chen Anstren­gun­gen zur Verbes­se­rung der Arznei­mit­tel­the­ra­pie­si­cher­heit fortge­setzt. Er umfasst 42 Maßnah­men mit folgen­den thema­ti­schen Schwer­punk­ten:

  • Sensi­bi­li­sie­rung von Patien­ten, Ärzten, Apothe­kern, Pflegen­den und der Öffent­lich­keit für vermeid­bare Risiken der Arznei­mit­tel­the­ra­pie
  • Verbes­se­rung der Infor­ma­tio­nen über Arznei­mit­tel, Kennzeich­nung von Arznei­mit­teln
  • Dokumen­ta­tion der Arznei­mit­tel­the­ra­pie und Messung der Arznei­mit­tel­the­ra­pie­si­cher­heit
  • Strate­gien zur Verbes­se­rung der Sicher­heit des Arznei­mit­tel­the­ra­pie­pro­zes­ses
  • Forschung im Bereich der Arznei­mit­tel­the­ra­pie­si­cher­heit
  • Organi­sa­tion der Umset­zung und Fortschrei­bung des Aktions­plans

Quelle: Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit