So eine Situation, wie sie im Video skizziert wurde, kommt Ihnen sicherlich bekannt vor. Zwar wird am 21. Juni – dem Tag des Schlafes - dem nächtlichem Standby-Modus gedacht. Aber das reicht nicht.
Wir von der Rechtsdepesche – für das Gesundheitswesen wollen uns an dieser Stelle für einen besseres Schlafverständnis und für einen gesunden Schlaf einsetzen.
Aus diesem Grund machen wird aus dem „Tag des Schlafes“ auch gleich einmal drei „Schlafwochen“, in welchen wir rund um Thema Schlaf berichten, informieren und auch zum mitmachen auffordern.
Achten Sie deshalb auf Beiträge mit dem Schlagwort #schlafmitRDG hier, auf Facebook und auf Twitter. Mehr dazu gibt es auch auf der in Kürze von uns eingerichteten Landingpage.