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Gesund­heits-Apps in der Kritik Bild: © Vladi­mir Stanišić | Dreamstime.com

Digitale Gesund­heits­an­wen­dun­gen (DiGA) wie Smart­phones-Apps helfen den Patien­tin­nen und Patien­ten nach Einschät­zung der Kranken­kas­sen oft nur wenig. „Die Bilanz zu den DiGA ist von Ernüch­te­rung geprägt“, sagte Stefa­nie Stoff-Ahnis, Vorstän­din des Spitzen­ver­bands der gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung (GKV), in Berlin.

App löst ihr Verspre­chen nicht ein

„Auch im dritten Jahr nach ihrer Einfüh­rung lösen die Gesund­heits-Apps nicht ihr Verspre­chen ein, die gesund­heit­li­che Versor­gung grund­le­gend zu verbes­sern.“ Es gebe zu viele Anwen­dun­gen, die trotz ihrer Aufnahme in den Leistungs­ka­ta­log der Kassen keinen Nutzen für Patien­tin­nen und Patien­ten nachwei­sen konnten.

„Dabei könnten DiGA Binde­glied sein zwischen Patien­tin­nen und Patien­ten, Ärzte­schaft, zwischen Sekto­ren und unter­schied­li­chen Fachrich­tun­gen“, so Stoff-Ahnis. Zudem seien die Herstel­ler­preise deutlich gestie­gen. „Das Geld der Beitrags­zah­len­den soll in eine bessere Versor­gung fließen und keine Wirtschafts­för­de­rung finan­zie­ren“, sagte die Verbands­vor­stän­din.

Hilfe bei Proble­men

Mit digita­len Gesund­heits­an­wen­dun­gen sind etwa Apps gemeint, die Patien­tin­nen und Patien­ten Hilfe bei bestimm­ten Proble­men verspre­chen – wie zum Beispiel „Cara Care für Reizdarm“ oder „elona therapy Depres­sion“.

Zwischen Septem­ber 2020 und Septem­ber 2023 wurden laut GKV rund 374.000 digitale Anwen­dun­gen in Anspruch genom­men. Die gesetz­li­che Kranken­ver­si­che­rung (GKV) hat dafür 113 Millio­nen Euro bezahlt. In den drei Jahren konnte laut GKV nur jede fünfte digitale Anwen­dung einen Nutzen nachwei­sen.

Nachge­wie­se­ner medizi­ni­scher Nutzen

Dennoch konnten die herstel­len­den Unter­neh­men demnach im ersten Jahr nach Aufnahme in den GKV-Leistungs­ka­ta­log belie­big hohe Preise für die DiGA festle­gen. Diese müssen von der gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung für diesen Zeitraum erstat­tet werden, unabhän­gig davon, ob ein Nutzen nachge­wie­sen wurde oder nicht.

Die Start­preise lagen im ersten Unter­su­chungs­jahr laut GKV bei durch­schnitt­lich 407 Euro, im dritten Jahr waren es 593 Euro.

Daher forderte der GKV-Verband, dass nur DiGA mit nachge­wie­se­nem medizi­ni­schen Nutzen und echten Mehrwer­ten in das DiGA-Verzeich­nis durch das Bundes­amt für Arznei­mit­tel und Medizin­pro­dukte aufge­nom­men werden.

Zudem bedürfe es angemes­se­nen, dem Patien­ten­nut­zen entspre­chende Preise.

Quelle: GKV