Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftstrafe gegen einen Apotheker aus Nordrhein-Westfalen bestätigt. Im Juli 2018 hatte das Landgericht Essen den 48-jährigen Pharmazeutiker zu einer Haftstrafe von 12 Jahren verurteilt. Gegen das Urteil hatte der Mann Revision beim BGH eingelegt – ohne Erfolg. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Skandal um gepanschte Krebsmedikamente
Neben der Haftstrafe erliegt dem Apotheker auch ein lebenslanges Berufsverbot auf. Seit 2016 sitzt er bereits in Untersuchungshaft. Den Schaden für die Krankenkassen bemaß das Essener Landgericht auf etwa 17 Millionen Euro, die aus der Vermögenkasse des Verurteilten eingezogen werden sollten. Zumindest in diesem Punkt reduzierte der BGH die Summe ein wenig. Statt der vorherigen Summe wird der Mann nun zu einem Wertersatzbetrag in Höhe von 13,6 Millionen Euro verurteilt.
Laut dem Gerichtsurteil hat Peter S. aus Bottrop zwischen 2012 und 2016 aus Habgier tausende Krebsmedikamente für schwerkranke Patienten gepanscht und damit vorsätzlich gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen. Der Fall zählt zu den größten Medizinskandalen der letzten Jahre. Mindestens 14.500 Krebs-Medikamente seien unterdosiert herausgegeben worden. Die unterdosierten Zubereitungen rechnete er monatlich gegenüber den Krankenkassen und den öffentlich-rechtlichen Kostenträgern ab. Aus den daraus resultierten Einnahmen finanzierte sich der Apotheker ein luxuriöses Leben.
Der Eklat war von zwei Mitarbeitern aufgedeckt worden. Gegen die Vorwürfe äußerte sich Peter S. während des gesamten Prozesses nicht. Zahlreiche Patienten und Angehörige hatten ebenfalls gegen den Apothekenbetreiber geklagt. Eine von ihnen hatte im Juli 2019 noch 15.000 Euro Schmerzensgeld von ihm gefordert. Ein Prozesstermin kam aufgrund eines Insolvenzverfahrens gegen den Betrüger jedoch nicht zustande. Die Betroffenen müssten ihre Schmerzensgeldforderungen beim Insolvenzverwalter hinterlegen.
Der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, appellierte im Zuge des Urteils an eine bessere Kontrolle. Die knapp 200 Spezialapotheken in Deutschland, die Krebsmittel selbst herstellen, unterliegen derzeit einer gründlichen Prüfung von ehrenamtlichen Amtsapothekern. Es sei allerdings die Aufgabe der Bundesländer, durch regelmäßige Kontrollen einen besseren Patientenschutz zu gewährleisten.
Quelle: BGH