BGH bestätigt Urteil gegen Hebamme.
Bundes­ge­richts­hof (BGH) in Karls­ruhe. Bild: ComQuat/Wikimedia Commons

Der Bundes­ge­richts­hof (BGH) hat die Haftstrafe gegen einen Apothe­ker aus Nordrhein-Westfa­len bestä­tigt. Im Juli 2018 hatte das Landge­richt Essen den 48-jähri­gen Pharma­zeu­ti­ker zu einer Haftstrafe von 12 Jahren verur­teilt. Gegen das Urteil hatte der Mann Revision beim BGH einge­legt – ohne Erfolg. Das Urteil ist damit rechts­kräf­tig.

Skandal um gepanschte Krebs­me­di­ka­mente

Neben der Haftstrafe erliegt dem Apothe­ker auch ein lebens­lan­ges Berufs­ver­bot auf. Seit 2016 sitzt er bereits in Unter­su­chungs­haft. Den Schaden für die Kranken­kas­sen bemaß das Essener Landge­richt auf etwa 17 Millio­nen Euro, die aus der Vermö­gen­kasse des Verur­teil­ten einge­zo­gen werden sollten. Zumin­dest in diesem Punkt reduzierte der BGH die Summe ein wenig. Statt der vorhe­ri­gen Summe wird der Mann nun zu einem Werter­satz­be­trag in Höhe von 13,6 Millio­nen Euro verur­teilt.

Laut dem Gerichts­ur­teil hat Peter S. aus Bottrop zwischen 2012 und 2016 aus Habgier tausende Krebs­me­di­ka­mente für schwer­kranke Patien­ten gepanscht und damit vorsätz­lich gegen das Arznei­mit­tel­ge­setz versto­ßen. Der Fall zählt zu den größten Medizin­skan­da­len der letzten Jahre. Mindes­tens 14.500 Krebs-Medika­mente seien unter­do­siert heraus­ge­ge­ben worden. Die unter­do­sier­ten Zuberei­tun­gen rechnete er monat­lich gegen­über den Kranken­kas­sen und den öffent­lich-recht­li­chen Kosten­trä­gern ab. Aus den daraus resul­tier­ten Einnah­men finan­zierte sich der Apothe­ker ein luxuriö­ses Leben.

Der Eklat war von zwei Mitar­bei­tern aufge­deckt worden. Gegen die Vorwürfe äußerte sich Peter S. während des gesam­ten Prozes­ses nicht. Zahlrei­che Patien­ten und Angehö­rige hatten ebenfalls gegen den Apothe­ken­be­trei­ber geklagt. Eine von ihnen hatte im Juli 2019 noch 15.000 Euro Schmer­zens­geld von ihm gefor­dert. Ein Prozess­ter­min kam aufgrund eines Insol­venz­ver­fah­rens gegen den Betrü­ger jedoch nicht zustande. Die Betrof­fe­nen müssten ihre Schmer­zens­geld­for­de­run­gen beim Insol­venz­ver­wal­ter hinter­le­gen.

Der Vorsit­zende der Deutschen Stiftung Patien­ten­schutz, Eugen Brysch, appel­lierte im Zuge des Urteils an eine bessere Kontrolle. Die knapp 200 Spezi­al­apo­the­ken in Deutsch­land, die Krebs­mit­tel selbst herstel­len, unter­lie­gen derzeit einer gründ­li­chen Prüfung von ehren­amt­li­chen Amtsapo­the­kern. Es sei aller­dings die Aufgabe der Bundes­län­der, durch regel­mä­ßige Kontrol­len einen besse­ren Patien­ten­schutz zu gewähr­leis­ten.

Quelle: BGH