Bundesgesundheitsminister Lauterbach müsse 2023 zum „Jahr der Pflegereform“ machen. „Uns läuft die Zeit davon. Die Herausforderungen sind enorm: Wir müssen die Pflege attraktiver machen und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte auch in der Langzeitpflege verbessern“, erklärte Holetschek in einer Mitteilung am Neujahrstag.
Attraktive Arbeitsbedingungen könne es nachhaltig nur in einem solide finanzierten System geben. Auch deshalb sei eine grundlegende Reform des Leistungsrechts der Pflegeversicherung notwendig: „Eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung muss verfügbar und bezahlbar sein.“
Menschen im Mittelpunkt statt Abrechnungsfragen
Ziel einer generationengerechten Pflegereform müsse es sein, „die Menschen in den Mittelpunkt stellen und nicht Abrechnungsfragen“. Der bayrische Gesundheitsminister forderte u.a. eine Dynamisierung des seit 2017 nicht mehr angepassten Pflegegelds.
Weiter dürfe der Kostenanteil der Pflegeeinrichtungen an der Ausbildung nicht länger auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden.
Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei dieser aus Steuermitteln zu finanzieren. Der CSU-Politiker plädierte zudem für ein ebenfalls steuerfinanziertes Pflegezeitgeld, um Angehörigen eine pflegebedingte Auszeit aus dem Beruf zu ermöglichen.
Holetschek betonte: „Klar ist: Mehrleistungen sind nicht zum Nulltarif zu haben und die Belastbarkeit der Beitragszahler ist begrenzt.“
Für eine Refinanzierung sei daher ein steuerfinanzierter Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung notwendig. Mindestens in Höhe der versicherungsfremden Leistungen.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege