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Auf allen Ebenen werden derzeit erfor­der­li­che Maßnah­men ergrif­fen, um die weitere Ausbrei­tung des Corona­vi­rus einzu­däm­men bzw. zu verlang­sa­men und Infek­ti­ons­ket­ten zu unter­bre­chen. Arbei­ten werden einge­stellt, Schulen, Kitas, Restau­rants, Cafés und Geschäfte geschlos­sen und das soziale Leben einge­stellt, um nur einige dieser Maßnah­men zu benen­nen. In vielen Ländern und auch Städten sind bereits Ausgangs­sper­ren verhängt worden, eine deutsch­land­weite Ausgangs­sperre wurde jedoch bislang noch nicht ausge­spro­chen. Es wird an die Vernunft appel­liert, Solida­ri­tät und Diszi­plin im Hinblick auf das Einstel­len der sozia­len Kontakte werden gefor­dert.

In ihrer Anspra­che vom 18. März 2020 brachte Bundes­kanz­le­rin Angela Merkel dies noch einmal in aller Deutlich­keit zum Ausdruck: „Es ist ernst. Nehmen Sie es auch ernst. Seit der Deutschen Einheit, nein, seit dem Zweiten Weltkrieg gab es keine Heraus­for­de­rung an unser Land mehr, bei der es so sehr auf unser gemein­sa­mes solida­ri­sches Handeln ankommt.“ Es gehe nun darum, das Virus auf seinem Weg durch Deutsch­land zu verlang­sa­men. „Und dabei müssen wir, das ist existen­zi­ell, auf eines setzen: das öffent­li­che Leben soweit es geht herun­ter­zu­fah­ren“, so die Kanzle­rin weiter.

Als Rechts­an­walt und Profes­sor für Rechts­wis­sen­schaf­ten an der Katho­li­schen Hochschule NRW in Köln gibt Prof. Dr. Volker Großkopf in seinem Video­bei­trag einen Einblick, wie aus juris­ti­scher Perspek­tive auf diese Thema­tik zu blicken ist. Verständ­lich erläu­tert er aus juris­ti­scher Sicht, wodurch einschrän­kende Maßnah­men, wie etwa eine Ausgangs­sperre, verfas­sungs­recht­lich legiti­miert und mit den Grund­rech­ten verein­bar sind.

Das Video wurde am 18.3.2020 aufge­zeich­net.