Dr. M. ist ein erfahrener Allgemeinmediziner und viele Jahren niedergelassen. Seine Mitarbeiterinnen kennen den Praxisablauf und den Umgang mit Medikamenten und Impfstoffen, welche auch in der Praxis lagern und regelmäßig verabreicht werden. Diese Präparate gehören oft nicht der Praxis, sondern Krankenkassen oder Patienten. Letzten Monat sind sämtliche Impfstoffe eines Patienten verdorben und konnten nicht mehr verabreicht werden, da die Kühlkette unterbrochen wurde. Die Medikamente wurden zu spät in den Kühlschrank gelegt. Ein Schaden von mehreren Hundert Euro. Ein Schaden der seitens des Versicherers abgelehnt wurde.
Glück im Unglück für Dr. M., da die Schadenhöhe noch überschaubar war, doch dies kann beispielsweise bei der Verabreichung des verdorbenen Präperates zu Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe führen.
Die Berufshaftpflicht ist für jeden Arzt elementar und sollte daher regelmäßig durch einen Spezialisten überprüft und aktualisiert werden. Bei Zusammenschlüssen mit anderen Ärzten zum Beispiel zu einer Gemeinschaftspraxis sollte eine Überprüfung der Berufshaftpflicht statt finden. Ratsam sind Identische Bedingungswerke, sowie Deckungssummen und im Idealfall die Versicherung aller Partner bei einem Versicherer. Änderungen im Tätigkeitsspektrum oder sogar in der Praxis selbst sind dem Versicherer rechtzeitig zu melden, denn so können existenzbedrohende Deckungslücken vermieden werden. So ist man im Schadenfall auf der sicheren Seite.
Aktuelle Deckungssummen und Bedingungen sind im Schadenfall elementar!
Immer noch gibt es viele Altverträge mit niedrigen Deckungssummen und veralteten Deckungsinhalten. In den 1990er-Jahren waren Verträge mit Deckungssummen von 1,5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden gängig. Doch in den letzten Jahren ist ein enormer Anstieg der Schadenersatzforderungen zu beobachten. Gründe hierfür sind die ansteigenden Pflegekosten, eine patientenfreundliche Rechtsprechung sowie zunehmende Regresse der Sozialversicherungsträger. Für den Arzt, der mit seinem Privatvermögen haftet, kann dies den finanziellen Ruin bedeuten.
Mit HDI auf der sicheren Seite
Eine ausreichende Absicherung der Kunden im Hinblick auf die Höhe der Deckungssummen sowie verbesserte Bedingungswerke, welche aktuelle Entwicklungen wie Behandlungsformen und die Rechtsprechung vereinen, sind HDI sehr wichtig, weshalb auch stetig Vetragsaktualisierungen forciert werden.
Die Basis-Deckungssummen bei HDI betragen mittlerweile 5 Millionen Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden oder alternativ 7,5 Millionen Euro jeweils dreifach maximiert im Versicherungsjahr. Die aktuellen Bedingungen bieten weiterhin die prämienfreie Mitversicherung von zwei angestellten Ärzten des gleichen Fachgebiets und sogar eine unbegrenzte Nachhaftung.
Deckungsinhalte wie der Medikamentenverderb oder Off-Label- und Compassionate-Use oder aber auch das immer mehr zunehmende Thema Telemedizin sind Bestandteil der aktuellen Bedingungen bei HDI.
Das obige Schadenbeispiel zeigt, dass einem durch aktuelle Deckungen unnötiger Ärger erspart bleibt. Eine Überprüfung der Berufshaftpflicht insbesondere zur Vermeidung eventueller Deckungslücken ist daher für jeden Arzt ratsam.
Fazit
HDI möchte seine Kunden vor bösen Überraschungen schützen und empfiehlt daher die Berufshaftpflicht von einem Spezialisten auf aktuelle Bedingungen und zeitgemäße Deckungssummen zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.
Quelle: Anna Koch, Produktmanagement Heilwesen, HDI Versicherung AG, Hannover