Hausarzt bei der Lektüre
Haftungs­fälle ergeben sich meistens schnell und treffen viele unvor­be­rei­tet. Überprü­fen Sie besser jetzt ob Ihre Haftpflicht­ver­si­che­rung auf dem neusten Stand ist, bevor sich eine Situa­tion mit vehemen­ten Nachteil für Sie ergibt.Bild: Thodonal/Dreamstime.com

Dr. M. ist ein erfah­re­ner Allge­mein­me­di­zi­ner und viele Jahren nieder­ge­las­sen. Seine Mitar­bei­te­rin­nen kennen den Praxis­ab­lauf und den Umgang mit Medika­men­ten und Impfstof­fen, welche auch in der Praxis lagern und regel­mä­ßig verab­reicht werden. Diese Präpa­rate gehören oft nicht der Praxis, sondern Kranken­kas­sen oder Patien­ten. Letzten Monat sind sämtli­che Impfstoffe eines Patien­ten verdor­ben und konnten nicht mehr verab­reicht werden, da die Kühlkette unter­bro­chen wurde. Die Medika­mente wurden zu spät in den Kühlschrank gelegt. Ein Schaden von mehre­ren Hundert Euro. Ein Schaden der seitens des Versi­che­rers abgelehnt wurde.

Glück im Unglück für Dr. M., da die Schaden­höhe noch überschau­bar war, doch dies kann beispiels­weise bei der Verab­rei­chung des verdor­be­nen Präpe­ra­tes zu Schaden­er­satz­for­de­run­gen in Millio­nen­höhe führen.

Die Berufs­haft­pflicht ist für jeden Arzt elemen­tar und sollte daher regel­mä­ßig durch einen Spezia­lis­ten überprüft und aktua­li­siert werden. Bei Zusam­men­schlüs­sen mit anderen Ärzten zum Beispiel zu einer Gemein­schafts­pra­xis sollte eine Überprü­fung der Berufs­haft­pflicht statt finden. Ratsam sind Identi­sche Bedin­gungs­werke, sowie Deckungs­sum­men und im Ideal­fall die Versi­che­rung aller Partner bei einem Versi­che­rer. Änderun­gen im Tätig­keits­spek­trum oder sogar in der Praxis selbst sind dem Versi­che­rer recht­zei­tig zu melden, denn so können existenz­be­dro­hende Deckungs­lü­cken vermie­den werden. So ist man im Schaden­fall auf der siche­ren Seite.

Aktuelle Deckungs­sum­men und Bedin­gun­gen sind im Schaden­fall elemen­tar!

Immer noch gibt es viele Altver­träge mit niedri­gen Deckungs­sum­men und veral­te­ten Deckungs­in­hal­ten. In den 1990er-Jahren waren Verträge mit Deckungs­sum­men von 1,5 Millio­nen Euro für Perso­nen- und Sachschä­den und 100.000 Euro für Vermö­gens­schä­den gängig. Doch in den letzten Jahren ist ein enormer Anstieg der Schaden­er­satz­for­de­run­gen zu beobach­ten. Gründe hierfür sind die anstei­gen­den Pflege­kos­ten, eine patien­ten­freund­li­che Recht­spre­chung sowie zuneh­mende Regresse der Sozial­ver­si­che­rungs­trä­ger. Für den Arzt, der mit seinem Privat­ver­mö­gen haftet, kann dies den finan­zi­el­len Ruin bedeu­ten.

Mit HDI auf der siche­ren Seite

Eine ausrei­chende Absiche­rung der Kunden im Hinblick auf die Höhe der Deckungs­sum­men sowie verbes­serte Bedin­gungs­werke, welche aktuelle Entwick­lun­gen wie Behand­lungs­for­men und die Recht­spre­chung verei­nen, sind HDI sehr wichtig, weshalb auch stetig Vetrags­ak­tua­li­sie­run­gen forciert werden.

Die Basis-Deckungs­sum­men bei HDI betra­gen mittler­weile 5 Millio­nen Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermö­gens­schä­den oder alter­na­tiv 7,5 Millio­nen Euro jeweils dreifach maximiert im Versi­che­rungs­jahr. Die aktuel­len Bedin­gun­gen bieten weiter­hin die prämi­en­freie Mitver­si­che­rung von zwei angestell­ten Ärzten des gleichen Fachge­biets und sogar eine unbegrenzte Nachhaf­tung.

Deckungs­in­halte wie der Medika­men­ten­ver­derb oder Off-Label- und Compas­sio­nate-Use oder aber auch das immer mehr zuneh­mende Thema Teleme­di­zin sind Bestand­teil der aktuel­len Bedin­gun­gen bei HDI.

Das obige Schaden­bei­spiel zeigt, dass einem durch aktuelle Deckun­gen unnöti­ger Ärger erspart bleibt. Eine Überprü­fung der Berufs­haft­pflicht insbe­son­dere zur Vermei­dung eventu­el­ler Deckungs­lü­cken ist daher für jeden Arzt ratsam.

Fazit

HDI möchte seine Kunden vor bösen Überra­schun­gen schüt­zen und empfiehlt daher die Berufs­haft­pflicht von einem Spezia­lis­ten auf aktuelle Bedin­gun­gen und zeitge­mäße Deckungs­sum­men zu überprü­fen und ggf. zu aktua­li­sie­ren.

Quelle: Anna Koch, Produkt­ma­nage­ment Heilwe­sen, HDI Versi­che­rung AG, Hanno­ver