Seit April 2017 gilt die neue Psycho­the­ra­pie­richt­li­nie, nun zieht die Kassen­ärzt­li­che Bundes­ver­ei­ni­gung (KBV) erste Bilanz. „In kürzes­ter Zeit haben die Psycho­the­ra­peu­ten die Vorga­ben der Psycho­the­ra­pie­richt­li­nie aus dem GKV-Versor­gungs­stär­kungs­ge­setz umgesetzt und die neuen Leistun­gen – Sprech­stun­den zur Erstbe­ra­tung sowie die Akutbe­hand­lung in beson­ders dringen­den Fällen – einge­führt“, äußerte sich der KBV-Vorstands­vor­sit­zende, Dr. Andreas Gassen, positiv. So konnten im zweiten Quartal 2017 insge­samt 346.000 Patien­ten die psycho­the­ra­peu­ti­sche Sprech­stunde wahrneh­men und 28.900 Patien­ten haben eine psycho­the­ra­peu­ti­sche Akutbe­hand­lung erhal­ten. Diese Zahl hat sich dann im dritten Quartal deutlich erhöht: 430.000 Patien­ten beanspruch­ten die Sprech­stunde und rund 60.000 wurden in der Akutbe­hand­lung versorgt. Ein Dank ging dabei auch an die Psycho­the­ra­peu­ten selbst, da durch ihr Engage­ment ein deutlich breite­res Sprech­stun­den­an­ge­bot als verlangt angebo­ten werden würde.

Lob und Ermah­nung des vdek

Auch der Verband der Ersatz­kas­sen (vdek) gab positive Rückmel­dung in Bezug auf die Reform der ambulan­ten Psycho­the­ra­pie: „Vielen Patien­ten ist insbe­son­dere durch die Einfüh­rung der psycho­the­ra­peu­ti­schen Sprech­stunde und der Akutbe­hand­lung der Zugang zur Psycho­the­ra­pie erheb­lich erleich­tert worden“, Ulrike Elsner, Vorstands­vor­sit­zende des vdek. Gleich­zei­tig betonte sie jedoch, dass die Vermitt­lungs­tä­tig­keit, die bereits im Rahmen der Termin­ser­vice­stel­len statt­fin­det, auch auf die ambulante Richt­li­ni­en­the­ra­pie zuguns­ten der Versi­cher­ten ausge­wei­tet werden muss. Gegen diesen Beschluss vom Bundes­schieds­amt hat die KBV Klage einge­legt, die aller­dings – so Elsner – „keine aufschie­bende Wirkung entfal­tet“ und daher von den KVen umzuset­zen sei.

Zum Hinter­grund

Die Psycho­the­ra­peu­ten­richt­li­nie wurde einer umfas­sen­den Reform unter­zo­gen, die neuen Regelun­gen gelten seit dem 1. April 2017. Um Patien­ten einen leich­te­ren Zugang zur psycho­the­ra­peu­ti­schen Behand­lung zu ermög­li­chen, wurde der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G‑BA) zur Überar­bei­tung der Psycho­the­ra­pie-Richt­li­nie beauf­tragt; G‑BA und KBV haben dann entspre­chende Verein­ba­run­gen getrof­fen. Unter anderem wurden mit der Sprech­stun­den­aus­wei­tung, der Akutbe­hand­lung und Rezidiv­pro­phy­laxe neue Behand­lungs­op­tio­nen geschaf­fen, das Gutach­ter­ver­fah­ren wurde verein­facht sowie neue Rahmen­be­din­gun­gen für Gruppen­the­ra­pien einge­führt und mindes­tens zwei proba­to­ri­sche Sitzun­gen vor jeder Langzeit- und Kurzzeit­the­ra­pie festge­legt.