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„Aus meiner Prakti­ker­er­fah­rung – als Anwalt und auch als Referent vor allem in Pflege­hei­men – sehe ich, wie unmensch­lich in Pflege­hei­men vorge­gan­gen wird: Wie aus einer massi­ven Furcht vor Stürzen und einer daraus resul­tie­ren­den Haftung den Leuten in unsin­ni­ger und übermä­ßi­ger Weise die Freiheit genom­men wird.“ Durch Fixie­run­gen bzw. freiheits­be­schrän­kende Maßnah­men würden die Betrof­fe­nen erst recht in eine körper­li­che Muskel­schwä­chung gebracht werden, was dann zu einem enormen Verlust der Beweg­lich­keit und der Lebens­qua­li­tät führen würde, so Klein weiter.

Die Pflege­heime hätten eine elemen­tare Angst vor Haftung. Dabei gäbe es seit dem Jahre 2005 mehrere Urteile, die „glasklar und messer­scharf“ darstel­len würden, dass eine Pflege­ein­rich­tung nur dann in die Haftung käme, wenn eine konkret erkenn­bare Sturz­ge­fahr vernach­läs­sigt worden ist, so der Jurist weiter.

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