Klinik
Die Gesund­heits­äm­ter besit­zen einen gewis­sen Ermes­sens­spiel­raum und können beispiels­weise auch die System­re­le­vanz von Mitar­bei­tern in ihre Entschei­dung mit einflie­ßen lassen

Die einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht sorgt weiter­hin für Ärger: Das Univer­si­täts­kli­ni­kum Regens­burg (UKR) hat jetzt an seine ungeimpf­ten Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter appel­liert, nicht zu kündi­gen. In einem Schrei­ben heißt es, man bitte „alle betrof­fe­nen Mitar­bei­ter, die weite­ren Entwick­lun­gen und Entschei­dun­gen abzuwar­ten und ihrer­seits keine Maßnah­men zur eventu­el­len Beendi­gung des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses am UKR zu erwägen“.

Unter­schrie­ben ist die interne Mittei­lung vom ärztli­chen Direk­tor des Klini­kums.
Katja Rußwurm, Spreche­rin der Klinik, bestä­tigt der Rechts­de­pe­sche auf Anfrage, dass das Schrei­ben echt ist. Die Spreche­rin erklärt: „Im Rahmen der einrich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht waren betrof­fene Arbeit­ge­ber verpflich­tet, Mitar­bei­ter, die in Hinblick auf das Corona­vi­rus keine Immuni­tät nachwei­sen konnten, zum 16. März an ihr jeweils zustän­di­ges Gesund­heits­amt zu melden.

Es ist seitdem Aufgabe der Gesund­heits­äm­ter, Kontakt zu den Mitar­bei­tern ohne Immuni­täts­nach­weis aufzu­neh­men (siehe § 20a Infek­ti­ons­schutz­ge­setz) und eventu­ell Maßnah­men zu ergrei­fen.“ Doch da sei so gut wie nichts passiert.

„Weder Bußgeld­maß­nah­men noch Betre­tungs- und Beschäf­ti­gungs­ver­bote“

Und weiter sagt die Spreche­rin der Rechts­de­pe­sche: „Das Schrei­ben des ärztli­chen Direk­tors dient auch der Beruhi­gung unserer Mitar­bei­ter und Mitar­bei­te­rin­nen. Zuletzt waren viele sehr verun­si­chert und wussten nicht, wie es weiter­ge­hen soll. Nach der Urlaubs­sai­son wollten viele Klarheit haben. Dieses Schrei­ben hat ihnen Sicher­heit gegeben.“

Die Gesund­heits­äm­ter besit­zen einen gewis­sen Ermes­sens­spiel­raum und können beispiels­weise auch die System­re­le­vanz von Mitar­bei­tern in ihre Entschei­dung mit einflie­ßen lassen. Es bleibt also abzuwar­ten, ob noch Maßnah­men ergrif­fen werden und ob zum Beispiel konkret Betre­tungs­ver­bote oder ähnli­ches ausge­spro­chen werden. Wahrschein­lich erscheint das in Bayern zur Zeit nicht. Bayerns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek (CSU) hatte zuletzt eine Abschaf­fung der einrich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht gefor­dert.

Klinik: Rücken­de­ckung aus dem Gesund­heits­mi­nis­te­rium

Dem Vorstand des Unikli­ni­kums in Regens­burg sei es ein Anlie­gen, Infor­ma­tio­nen, die man vom Bayeri­schen Staats­mi­nis­te­rium für Gesund­heit und Pflege erhal­ten haben, direkt an die Mitar­bei­ter weiter­zu­ge­ben, berich­tet Rußwurm.

In einem Schrei­ben aus Holet­scheks Haus an die Klini­ken des Landes hiess es, dass „von Seiten der Gesund­heits­äm­ter derzeit weder Bußgeld­maß­nah­men noch Betre­tungs- und Beschäf­ti­gungs­ver­bote verhängt werden“. Grund dafür seien „ungeklärte recht­li­che Fragen, deren endgül­tige Bewer­tung abgewar­tet werden soll, sowie bestehende Perso­nal­eng­pässe in den betrof­fe­nen Gesund­heits­ein­rich­tun­gen“.

In dem Schrei­ben der Unikli­nik an seine ungeimpf­ten Mitar­bei­ter heißt es dazu: „Wir versi­chern Ihnen, dass wir alles tun, um unserem Versor­gungs­auf­trag vollum­fäng­lich nachzu­kom­men und dies auch gegen­über den Gesund­heits­be­hör­den deutlich zum Ausdruck zu bringen.“ Ein klares State­ment für die Beleg­schaft, Rücken­de­ckung in schwie­ri­gen Zeiten.

Zuletzt hatte die Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG) für die Aufhe­bung der einrich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht plädiert. Nach jetzi­gen Erkennt­nis­sen sei die Impfpflicht „weder sinnvoll noch vermit­tel­bar“.

Quelle: UKR