Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sorgt weiterhin für Ärger: Das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) hat jetzt an seine ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter appelliert, nicht zu kündigen. In einem Schreiben heißt es, man bitte „alle betroffenen Mitarbeiter, die weiteren Entwicklungen und Entscheidungen abzuwarten und ihrerseits keine Maßnahmen zur eventuellen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses am UKR zu erwägen“.
Unterschrieben ist die interne Mitteilung vom ärztlichen Direktor des Klinikums.
Katja Rußwurm, Sprecherin der Klinik, bestätigt der Rechtsdepesche auf Anfrage, dass das Schreiben echt ist. Die Sprecherin erklärt: „Im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht waren betroffene Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeiter, die in Hinblick auf das Coronavirus keine Immunität nachweisen konnten, zum 16. März an ihr jeweils zuständiges Gesundheitsamt zu melden.
Es ist seitdem Aufgabe der Gesundheitsämter, Kontakt zu den Mitarbeitern ohne Immunitätsnachweis aufzunehmen (siehe § 20a Infektionsschutzgesetz) und eventuell Maßnahmen zu ergreifen.“ Doch da sei so gut wie nichts passiert.
„Weder Bußgeldmaßnahmen noch Betretungs- und Beschäftigungsverbote“
Und weiter sagt die Sprecherin der Rechtsdepesche: „Das Schreiben des ärztlichen Direktors dient auch der Beruhigung unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Zuletzt waren viele sehr verunsichert und wussten nicht, wie es weitergehen soll. Nach der Urlaubssaison wollten viele Klarheit haben. Dieses Schreiben hat ihnen Sicherheit gegeben.“
Die Gesundheitsämter besitzen einen gewissen Ermessensspielraum und können beispielsweise auch die Systemrelevanz von Mitarbeitern in ihre Entscheidung mit einfließen lassen. Es bleibt also abzuwarten, ob noch Maßnahmen ergriffen werden und ob zum Beispiel konkret Betretungsverbote oder ähnliches ausgesprochen werden. Wahrscheinlich erscheint das in Bayern zur Zeit nicht. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte zuletzt eine Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gefordert.
Klinik: Rückendeckung aus dem Gesundheitsministerium
Dem Vorstand des Uniklinikums in Regensburg sei es ein Anliegen, Informationen, die man vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erhalten haben, direkt an die Mitarbeiter weiterzugeben, berichtet Rußwurm.
In einem Schreiben aus Holetscheks Haus an die Kliniken des Landes hiess es, dass „von Seiten der Gesundheitsämter derzeit weder Bußgeldmaßnahmen noch Betretungs- und Beschäftigungsverbote verhängt werden“. Grund dafür seien „ungeklärte rechtliche Fragen, deren endgültige Bewertung abgewartet werden soll, sowie bestehende Personalengpässe in den betroffenen Gesundheitseinrichtungen“.
In dem Schreiben der Uniklinik an seine ungeimpften Mitarbeiter heißt es dazu: „Wir versichern Ihnen, dass wir alles tun, um unserem Versorgungsauftrag vollumfänglich nachzukommen und dies auch gegenüber den Gesundheitsbehörden deutlich zum Ausdruck zu bringen.“ Ein klares Statement für die Belegschaft, Rückendeckung in schwierigen Zeiten.
Zuletzt hatte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) für die Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht plädiert. Nach jetzigen Erkenntnissen sei die Impfpflicht „weder sinnvoll noch vermittelbar“.
Quelle: UKR