Krankenhäuser
Dr. Gerald Gaß, Vorstands­vor­sit­zen­der der Deutschen Kranken­haus­ge­sell­schaft Bild: DKG

Dr. Gerald Gaß, Vorstands­vor­sit­zen­der der DKG, erklärt: „Auch nach zwei Jahren Pande­mie ist die Daten­lage in Deutsch­land sehr unbefrie­di­gend. Gleich­zei­tig erheben die Kranken­häu­ser genau­este Daten über ihre Corona-Patien­tin­nen und ‑Patien­ten. Nur leider werden diese Daten nicht so aufbe­rei­tet und publi­ziert, dass sie bei der Einschät­zung und Bewäl­ti­gung der Pande­mie gut helfen könnten. Mit der neuen Daten­ver­öf­fent­li­chung tragen wir dazu bei, die Pande­mie­lage trans­pa­ren­ter zu machen und eventu­ell notwen­dige politi­sche Maßnah­men gegen die Pande­mie besser auf der Grund­lage von Daten kommu­ni­zie­ren zu können.“

Kranken­häu­ser: Daten der Normal­sta­tio­nen werden wichti­ger

Mit der Omikron-Welle würden die Daten von den Normal­sta­tio­nen immer wichti­ger, denn mit den extrem hohen Infek­ti­ons­zah­len habe die Inzidenz stark an Aussa­ge­kraft verlo­ren, und auch die Situa­tion auf den Inten­siv­sta­tio­nen sei derzeit weniger angespannt als in den vergan­ge­nen Wellen, so Gaß weiter.

Insge­samt sei die Daten­trans­pa­renz verbes­se­rungs­wür­dig, wie auch die bisher genutz­ten Melde­wege. Nicht umsonst habe der Exper­tIn­nen­rat der Bundes­re­gie­rung zur COVID-Situa­tion die dürftige Daten­lage bei der Pande­mie­be­ob­ach­tung kriti­siert und dringende Maßnah­men für eine verbes­serte Daten­er­he­bung und Digita­li­sie­rung angemahnt.

Es werden zwar viele Daten erhoben – aller­dings werden diese nicht zusam­men­ge­führt und genutzt. Daten zum Leistungs­an­ge­bot der Kranken­häu­ser wie

  • medizi­ni­sche Infra­struk­tur
  • Perso­nal­aus­stat­tung
  • relevante Quali­täts­da­ten, z.B. Häufig­keit bestimm­ter Opera­tio­nen,

sind über das Deutsche Kranken­haus­ver­zeich­nis abruf­bar: Deutsche Kranken­haus­ver­zeich­nis abruf­bar.

Freie und belegte Ressour­cen zur Akutbe­hand­lung von insbe­son­dere Notfäl­len liefern die Kranken­häu­ser in den meisten Bundes­län­dern an Systeme wie IVENA, die mit dem Rettungs­dienst verknüpft sind – und das tages­ak­tu­ell.

Gleiches gilt für die Daten zu Neuauf­nah­men aller Patien­ten mit Aufnah­me­dia­gno­sen, die alle Kranken­häu­ser tages­ak­tu­ell an alle gesetz­li­chen Kranken­kas­sen weiter­ge­ben. Ist die Behand­lung abgeschlos­sen, liefern die Klini­ken den Kassen vollstän­dige Abrech­nungs­da­ten mit aktua­li­sier­ten Angaben zur Behand­lung. Zudem gehen alle Leistungs­da­ten aller Kranken­häu­ser an das Insti­tut für das Entgelt­sys­tem im Kranken­haus (InEK), ebenso wie die detail­lier­ten Kosten­da­ten von über 200 reprä­sen­ta­ti­ven Klini­ken.

Einfa­cher Melde­weg fehlt

„Trotz der Fülle fehlt uns ein einfa­cher Melde­weg und eine zentrale Aufbe­rei­tung der Daten. Derzeit müssen die Beschäf­tig­ten in den Kranken­häu­sern für die Meldun­gen nach Infek­ti­ons­schutz­ge­setz noch manuell Bögen ausfül­len, die sie dann per Fax oder per E‑Mail an die Gesund­heits­äm­ter schicken. Die Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter der Gesund­heits­äm­ter übertra­gen sie dann wiederum manuell in neue Melde­for­mu­lare und geben diese an das Robert Koch-Insti­tut weiter“, sagt Gaß.

Verzö­ge­run­gen und Fehler seien somit vorpro­gram­miert. Deshalb fordert die DKG von der Bundes­re­gie­rung, das angekün­digte Gesund­heits­da­ten­nut­zungs­ge­setz so zu gestal­ten, dass die schon vorhan­de­nen relevan­ten Daten ohne zusätz­li­chen Aufwand für die Kranken­häu­ser an eine Daten­agen­tur der DKG ausge­lei­tet werden.

Diese Daten könnten dann auch nach der Pande­mie für wichtige politi­sche Entschei­dun­gen, wissen­schaft­li­che Forschung und für die Infor­ma­tion der Öffent­lich­keit genutzt werden.